“Unser Ziel ist null Abdrift”
Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass Arnold Schuler die Nachricht just am frühen Mittwoch Abend verschicken lässt. Am heutigen Donnerstag (22. Oktober) findet am Bozner Landgericht eine weitere Anhörung im so genannten “Pestizidprozess” statt. Es geht darum, ob auch gegen die Vorstandsmitglieder des Umweltinstitutes und gegen den Geschäftsführer des oekom-Verlags Jacob Radloff Anklage erhoben werden soll.
Landwirtschaftslandesrat Schuler, der den Prozess gegen Karl Bär und Alexander Schiebel angestrengt hat, hat indes eine Erfolgsmeldung zu verkünden. Denn die Ergebnisse des Pflanzenschutzmonitorings, das die Sektion Umweltmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs seit 2014 durchführt, sind da. Für Schuler sind die Messergebnisse “ein gutes Zeugnis für die Landwirtschaft”, die er auf einem guten Weg sieht, die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln völlig zu verhindern.
Laut dem heuer durchgeführten Monitoring, bei dem vor allem Grasflächen an sensiblen Orten, wie etwa Kinderspielplätze, kontrolliert werden, sind die nachgewiesenen Pestizidrückstände im Vergleich zur letzten Messung 2018/19 um mehr als zwei Drittel zurückgegangen.
Für das Monitoring wurden 114 Grasproben von 37 verschiedenen Orten in 21 Südtiroler Gemeinden gezogen und auf 94 verschiedene Wirkstoffe untersucht. 10 davon wurden festgestellt. 2018/2019 waren es noch 33 gewesen. 56 Prozent der Proben erwiesen sich als frei von Rückständen, bei 34 Prozent wurde ein Wirkstoff nachgewiesen, in 10 Prozent der Fälle mehr als einer. Weitere Details – wo wie viel von welchen Rückständen gefunden wurde – werden in der Aussendung vom Mittwoch nicht mitgeliefert.
“Auf einem guten Weg”
“Einige der im Zuge des Monitorings nachgewiesenen Stoffe sind nicht durch Abdrift aus der Landwirtschaft auf den Spielplätzen gelangt, sondern dürfen von nicht professionellen Anwendern angekauft und verwendet werden. Diese Stoffe sind als Biozide oder als medizinisch-chirurgische Hilfsmittel zugelassen und dürfen im privaten Bereich verwendet werden”, erklärt Schuler. Die Sektion für Umweltmedizin berichtet, dass aufgrund der festgestellten Rückstände davon ausgegangen werden könne, dass ein Überschreiten der wissenschaftlichen toxikologischen Grenzwerte, wie z.B. die erlaubte Tagesdosis, – sogar durch eine orale Aufnahme des Grases – “sehr unwahrscheinlich ist”: “Deshalb stellen die nachgewiesenen Werte in dieser Größenordnung keine Gefahr für die Gesundheit der Kinder dar.”
Landesrat Schuler ist zufrieden. Er verweist auf die “andauernde Bemühung der Landwirtschaft in Richtung nachhaltige Produktion – dazu gibt es auch in der Ausbringungstechnik ständige Fortschritte”. So habe die Einführung der verpflichtenden Injektordüsen am gesamten Sprühgerät im Jahr 2019 dazu geführt, “dass die Pflanzenschutzmittel viel gezielter auf die dafür vorgesehenen Flächen gelangen und sich die Abdrift auf Nicht-Zielflächen deutlich verringert hat”. Für Schuler bestätigt das generelle Ergebnis des Monitorings 2020, dass die Südtiroler Landwirtschaft “sehr effizient und fortschrittlich arbeitet”: “Es zeigt, dass unsere Maßnahmen gegen die Abdrift sehr zielführend waren und die erwünschte Wirkung gezeigt haben. Langfristiges Ziel ist nun, die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln so lange zu senken, bis es sie nicht mehr gibt. Wir sehen, dass wir auf einem guten Weg sind.”
Herr Schuler kommen Sie zu
Herr Schuler kommen Sie zu mir nach Hause dann kann ich Ihnen zeigen wie das ist mit der Abdrift.
Vier verschiedene Nachbarn keine Hecken keine Barriere.
Keine Abdrift lächerlich.
Und ganz nebenbei was ist mit den Gasen die tagelang ausdünsten ?
Antwort auf Herr Schuler kommen Sie zu von Christoph Gatscher
Es ist SEHR vieles
Es ist SEHR vieles Verbesserungs-möglich!
...
Ich wohne an der Straße, an der, sofern Sie ein Auto fahren, auch Sie täglich vorbeifahren: tagtäglich bin ich und meine Familie ein paar Mal in Lebensgefahr - real und ungefragt!
und das bloß, weil andere ihre Arbeit machen, oder zur Arbeit müssen, oder ....
Eines Tages, wie jüngst meine Hofkatze: ... platt&tot.
Was wird Landesrat Schuler,
Was wird Landesrat Schuler, bzw seine Einsager, jetzt wohl zu tun gedenken?
Es gibt nun die art 2 und 4 des Gesetzes 126 vom 13 Oktober 2020 welche die Prov Bozen umgehend verpflichten den Einsatz von Phytopharmaka
neu zu reglementieren.
Dabei müssen auch die Strafen für Zuwiderhandlungen festgelegt werden.
Bin gespannt wie hoch diese ausfallen werden.
Antwort auf Was wird Landesrat Schuler, von rotaderga
Sehr geehrte/-r Rotaderga,
Sehr geehrte/-r Rotaderga,
welche Norm verpflichtet den Pestizid-Einsatz neu zu reglementieren? Das Gesetz 126 vom 13. Oktober 2020 wandelt ein Dekret zum "rilancio economia" in ein Gesetz um > https://www.gazzettaufficiale.it/eli/id/2020/10/13/20G00145/sg
Danke!
Antwort auf Sehr geehrte/-r Rotaderga, von Dachverband fü…
Nochmals art 2 und 4
Nochmals art 2 und 4
Antwort auf Nochmals art 2 und 4 von rotaderga
Das Gesetz 126/2020 ändert
Das Gesetz 126/2020 ändert und ergänzt die art 2 und 4 des Gesetzes 313 vom Jahre 2004.
Bienenschutz und Verbote von PSM (fitosanitari antiparasitari erbicidi) bei Blüte und Honigtau
Antwort auf Das Gesetz 126/2020 ändert von rotaderga
Vielen Dank, alles gefunden!
Vielen Dank, alles gefunden!