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Post von Widmann

Update: Gesundheitslandesrat Thomas Widmann hat Salto.bz über seinen Anwalt ein Schreiben zukommen. Lesen Sie die Antwort von Florian Kronbichler.
Thomas Widmann
Foto: ASP/FB
Gesundheitslandesrat Thomas Widmann hat Salto.bz über seinen Anwalt das folgende Schreiben zukommen lassen, das wir gerne veröffentlichen.
 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Kronbichler,
sehr geehrte Frau Dr. Gasser,
 
ich schreibe Ihnen im Namen und Auftrag von Herrn Landesrat Dr. Thomas Widmann.
In dem auf Salto.bz erschienenen Gastkommentar vom 29. Jänner dieses Jahres, übte Herr Dr. Kronbichler Kritik am Umgang der Südtiroler Landesregierung mit der Covid-19 Krise und speziell am sogenannten „Südtiroler Sonderweg“.
Dem Landesrat für Gesundheit warf er „Bergschuh-Diplomatie“ und „provinzlerisch trotziges Nicheingestehen, ja Verhöhnen der Daten“ des Gesundheitsministeriums vor.
Das alles bewegt sich im Rahmen zulässiger Kritik, auf die man mit Fakten und Argumenten entgegnen kann. Überschritten wird diese Grenze aber von der Behauptung, die Krankheitsdaten seien außer verdrängt und geleugnet auch gefälscht worden,
Auch wenn diese Fälschung in diesem Satz nicht ausdrücklich dem Landesrat unterstellt wird, so wird doch ohne jede Möglichkeit eines Zweifels aus der gesamten Argumentation klar, wer dafür verantwortlich gemacht wird, nämlich der Landesrat.
 
 
Die Fälschung bzw. bewusst falsche Darstellung von öffentlichen Daten ist eine Straftat und der entsprechende Vorwurf stellt eine üble Nachrede in öffentlichen Medien dar (Art. 596-bis StGB), die geeignet ist, den Ruf des Betroffenen zu schädigen.
Ich fordere Sie daher auf, den Vorwurf ausdrücklich schriftlich mittels Veröffentlichung auf Salto.bz und in einer dem beanstandeten Artikel entsprechenden Positionierung und Aufmachung zurückzunehmen und sich zu entschuldigen, andernfalls ich beauftragt bin, für die Interessenwahrung meines Mandanten den Gerichtsweg zu beschreiten.
Angesichts der in Pressedingen naturgemäßen Dringlichkeit, merke ich mir hierfür 2 Tage, ab Eingang dieses, vor.
 
Mit freundlichen Grüßen
RA Dr. Thomas Tiefenbrunner

 

"Pakt mit der Bevölkerung"

Florian Kronbichlers Antwort.

 
Aus Salto.bz muss ich erfahren, Landesrat Widmann wolle mich auf „üble Nachrede“ verklagen. Ich bin ein bisschen erfahren mit derlei Drohungen und weiß inzwischen, dass die üble Nachrede, im italienischem Strafgesetzbuch „diffamazione“, immer eine gegen die Person persönlich gerichtete Straftat darstellt. In meinem Gastkommentar aus Salto schreibe ich tatsächlich wörtlich: „Gesundheits-, genauer gesagt: Krankheitsdaten werden verdrängt, gefälscht, geleugnet“. In dem real existierenden Chaos unseres Corona-Managements wird niemand abstreiten wollen, dass das nicht laufend geschah und weiter geschieht. Ich werfe jedoch das nirgends im Artikel dem Landesrat persönlich vor. Von ihm ist an ganz anderer Stelle meines Kommentars die Rede, ausdrücklich und durchaus vorwurfsvoll, nicht aber im Zusammenhang mit „verdrängt, gefälscht, geleugnet“.
 
 
Herr Widmann möge nicht so anmaßend sein und meinen, alles, was ich an den herrschenden Zuständen kritisiere, sei ihm persönlich gewidmet.
Herr Widmann möge nicht so anmaßend sein und meinen, alles, was ich an den herrschenden Zuständen kritisiere, sei ihm persönlich gewidmet. Und überhaupt: Ich lese heute in den Dolomiten, Landesrat Widmann schlage zur Bewältigung der Corona-Krise anstelle drakonischer Maßnahmen einen „Pakt mit der Bevölkerung“ vor. Auf Kritik gleich mit einem Prozess zu drohen, empfinde ich nicht auf der Linie eines solchen Friedensangebots.

Florian Kronbichler