Gesellschaft | Autonomie
Das Ende des Sonderweges
Foto: Corrispondenza romana
Die Bombe explodierte in Rom durch eine Pressemitteilung. Am Mittwochabend verschickte das Verfassungsgericht eine Aussendung, deren Titel alles sagt: „Covid-19-Ausnahmesituation: Es steht dem Staat und nicht den Regionen zu, die nötigen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung festzulegen“.
Es geht um ein gestern gefälltes Urteil des italienischen Verfassungsgerichtes, das auch direkte Auswirkungen auf Südtirol und unsere Autonomie haben wird. Denn das Höchstgericht hat einen Verfassungsgrundsatz festgelegt, der es den Autonomen Regionen und Provinzen verbietet in Sachen Covid-19 eigene Wege zu gehen. Das heißt konkret: Der durch ein eigenes Südtiroler Landesgesetz abgesicherte Südtiroler Weg wird schon bald durch eine Schranke verschlossen werden.
Gestern wurde am römischen Verfassungsgericht der Fall der Region Aosta verhandelt. Die autonome Region hat genau das getan, was Südtirol bereits im vergangenen Frühjahr vorgemacht hat. Am 9. Dezember 2020 beschloss der Regionalrat ein eigenes Gesetz zur Pandemiebekämpfungen, das in einigen Punkten deutlich von den staatlichen Bestimmungen abweicht. Die Regierung hat dieses Gesetz unmittelbar danach beim Verfassungsgericht angefochten. Bereits am 14. Jänner 2021 hat das Verfassungsgericht per Verfügung das Regionalgesetz Aostas vorläufig ausgesetzt. Schon damit war klar, in welche Richtung die Höchstrichter entscheiden werden.
Am Mittwoch beschäftigte sich das Plenum mit dem Fall. Dabei nahm das Verfassungsgericht den Rekurs der Regierung an und erklärte den Aostaner Sonderweg als nicht zulässig. Das Gesetz sei in jenen Punkten – wo es von den staatlichen Bestimmungen abweiche - verfassungswidrig.
In der Aussendung des Verfassungsgerichtes heißt es:
„La Corte ha ritenuto che il legislatore regionale, anche se dotato di autonomia speciale, non può invadere con una sua propria disciplina una materia avente ad oggetto la pandemia da COVID-19, diffusa a livello globale e perciò affidata interamente alla competenza legislativa esclusiva dello Stato, a titolo di profilassi internazionale.”
Die genaue Urteilsbegründung soll in ein paar Wochen folgen.
Das Urteil hat für Südtirol zwar keine unmittelbaren Folgen, dennoch lässt sich dieser Richterspruch eins zu eins auch auf den Südtiroler Sonderweg umsetzen. Kommt es zur Anfechtung des Südtiroler Landesgesetzes wird das Verfassungsgericht dieselbe Entscheidung treffen.
Spätestens damit dürfte der Traum der autonomen Pandemiebekämpfung ausgeträumt sein.
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Das würde dann aber bedeuten,
Das würde dann aber bedeuten, dass wir derzeit orange Zone und nicht rote Zone sind und dass Bürger/Innen aus Gemeinden bis zu 5000 Einwohner sich 30 km im Umkreis bewegen können. Das sieht das derzeitige italienische Pandemiegesetz vor.
Antwort auf Das würde dann aber bedeuten, von evelin tschenett
Dieses Gesetz sieht
Dieses Gesetz sieht allerdings auch vor, dass auf lokaler Ebene strengere Regeln erlassen werden können...
https://www.rainews.it/tgr
https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2021/02/tag-Medienschelt…
Betrügen wir uns weiter ?
»Kommt es zur Anfechtung des
»Kommt es zur Anfechtung des Südtiroler Landesgesetzes wird das Verfassungsgericht dieselbe Entscheidung treffen.« Ist das denn noch möglich… ist nicht bereits die Frist verstrichen?
Wie unterschiedlich
Wie unterschiedlich Sonderwege doch sein können:
Aosta hat eine 7-Tage-Inzidenz von 48!
Südtirol hat eine 7-Tage-Inzidenz von 483!
Antwort auf Wie unterschiedlich von Günther Schwei…
Haben Sie vielleicht auch die
Haben Sie vielleicht auch die Zahlen bei der Hand, wie viele Tests in Aosta täglich gemacht werden? Ihnen ist schon klar, dass erst dann ein Vergleich möglich ist?
Antwort auf Haben Sie vielleicht auch die von G. P.
Ganz genau. War ja letzte
Ganz genau. War ja letzte Woche auch hier auf salto ein Thema (da ging es zwar um unsere südliche Nachbarn): "il Trentino fá 1/3 dei test dell'Alto Adige e ha 1/3 dei positivi dell'Alto Adige".
Und noch meine geringe Meinung zum Thema: Sonderweg hin oder her, wenn sich viele nicht an den Regeln halten, dann bringt auch die strengste Regel nichts!
Antwort auf Wie unterschiedlich von Günther Schwei…
In Aosta sind seit
In Aosta sind seit Pandemiebeginn 330 Menschen pro 100.000 EW an Covid-19 gestorben — der schlechteste Wert in Italien.
In Südtirol waren es bislang 190 pro 100.000.
Ignorantia legis non excusat.
Ignorantia legis non excusat.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Na, dann schaun wir mal wer jetzt alles zum Handkuss kommt.
Antwort auf Ignorantia legis non excusat. von rotaderga
Inwiefern?
Inwiefern?