Chronik | Entscheidung

Die Testpflicht bleibt – vorerst

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einiger Eltern zur Aussetzung der Nasenflügeltests an Schulen abgelehnt. Kompatscher: “Müssen alle kleinen Beitrag leisten.”
Verwaltungsgericht Bozen
Foto: Othmar Seehauser

Am Donnerstag Nachmittag hat das Verwaltungsgericht von Bozen eine Entscheidung in Sachen Nasenflügeltests an Schulen getroffen. Eine Gruppe von Eltern ist gegen die Corona-Nasenflügeltests als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in sämtlichen Südtiroler Schulen vorgegangen. Die Eltern hatten die Aussetzung der entsprechenden Verordnung beantragt. Die Richter am Verwaltungsgericht haben den Dringlichkeitsantrag abgelehnt (hier das entsprechende Dekret). Der Termin für die Verhandlung wurde auf Dienstag, 27. April festgelegt. Bis dahin bleibt die aktuelle Regelung – wer das Einverständnis der Eltern nicht hat, die Nasenflügeltests durchzuführen, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen – in Kraft.

Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und ruft gleichzeitig zu Besonnenheit auf: “Die getroffene Maßnahme dient einzig und allein dem Ziel, den Präsenzunterricht möglichst langfristig zu garantieren, indem möglichst alle ihren kleinen Beitrag leisten und sich testen lassen.” Gerade jetzt gelte es, das gemeinsame Ziel hinter der Maßnahme zu erkennen. “Gemeinschaft braucht gemeinsame Regeln, an die wir uns alle halten müssen, um uns gegenseitig zu schützen. Nur so können wir diese Pandemie überwinden”, erklärt der Landeshauptmann.

Wie berichtet, hat auch die Regierung in Rom klargestellt, dass eine Tests an Schulen nicht verpflichtend für die Teilnahme am Präsenzunterricht sein können. “L’attuale quadro legislativo nazionale non prevede la possibilità di subordinare la fruizione in presenza dei servizi scolastici all’effettuazione obbligatoria di screening diagnostici”, heißt es wörtlich in einem Rundschreiben aus dem Bildungsministerium. Die Südtiroler Landesregierung hält trotzdem daran fest.