Chronik | Entscheidung

Die Testpflicht bleibt – vorerst

Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag einiger Eltern zur Aussetzung der Nasenflügeltests an Schulen abgelehnt. Kompatscher: “Müssen alle kleinen Beitrag leisten.”
Verwaltungsgericht Bozen
Foto: Othmar Seehauser

Am Donnerstag Nachmittag hat das Verwaltungsgericht von Bozen eine Entscheidung in Sachen Nasenflügeltests an Schulen getroffen. Eine Gruppe von Eltern ist gegen die Corona-Nasenflügeltests als Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht in sämtlichen Südtiroler Schulen vorgegangen. Die Eltern hatten die Aussetzung der entsprechenden Verordnung beantragt. Die Richter am Verwaltungsgericht haben den Dringlichkeitsantrag abgelehnt (hier das entsprechende Dekret). Der Termin für die Verhandlung wurde auf Dienstag, 27. April festgelegt. Bis dahin bleibt die aktuelle Regelung – wer das Einverständnis der Eltern nicht hat, die Nasenflügeltests durchzuführen, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen – in Kraft.

Landeshauptmann Arno Kompatscher begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes und ruft gleichzeitig zu Besonnenheit auf: “Die getroffene Maßnahme dient einzig und allein dem Ziel, den Präsenzunterricht möglichst langfristig zu garantieren, indem möglichst alle ihren kleinen Beitrag leisten und sich testen lassen.” Gerade jetzt gelte es, das gemeinsame Ziel hinter der Maßnahme zu erkennen. “Gemeinschaft braucht gemeinsame Regeln, an die wir uns alle halten müssen, um uns gegenseitig zu schützen. Nur so können wir diese Pandemie überwinden”, erklärt der Landeshauptmann.

Wie berichtet, hat auch die Regierung in Rom klargestellt, dass eine Tests an Schulen nicht verpflichtend für die Teilnahme am Präsenzunterricht sein können. “L’attuale quadro legislativo nazionale non prevede la possibilità di subordinare la fruizione in presenza dei servizi scolastici all’effettuazione obbligatoria di screening diagnostici”, heißt es wörtlich in einem Rundschreiben aus dem Bildungsministerium. Die Südtiroler Landesregierung hält trotzdem daran fest.

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Peter Gasser So., 11.04.2021 - 18:55

Antwort auf von Manfred Klotz

Seltsam, dass eine (unabhängige?) Redaktion derart sinnverfremdend zitiert.
Dieses Zitat ist nämlich nur das „Vorwort“ („premesso“) des Absatzes, der entscheidende Satz folgt dann, eingeleitet mit „ció premesso...“:
„ Ciò premesso, gli uffici e le istituzioni scolastiche in indirizzo favoriranno, per quanto di competenza, forme di collaborazione con le competenti autorità sanitarie, mirate alla eventuale realizzazione, da parte di queste ultime, di campagne di screening su base volontaria, finalizzate ad accrescere la sicurezza dello svolgimento dell’attività didattica“:
... und genau das macht die Landesregierung.
Warum scheint die Redaktion von Salto durch unvollständiges Zitieren inhaltlich über das Gegenteil dessen zu informieren, was im Schreiben des Bildungsministeriums wirklich mitgeteilt wird?

So., 11.04.2021 - 18:55 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 12.04.2021 - 07:39

Antwort auf von Manfred Gasser

Es geht um folgenden Passus im Dekret: "disposizioni nazionali possono essere derogate da provvedimenti dei presidenti delle Regioni e delle province autonome di Trento e Bolzano e dei sindaci solo in casi di eccezionale e straordinaria necessità dovuta alla presenza di focolai o al rischio estremamente elevato di diffusione del virus SARS-CoV-2 o di sue varianti nella popolazione scolastica.
Der räumt den Landeshauptmännern beider Provinzen einen gewissen Handlungsspielraum ein, den Südtirol nutzt, was die Salto-Redaktion (bewusst oder unbewusst) ausklammert.

Mo., 12.04.2021 - 07:39 Permalink
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Peter Zingerle Mo., 12.04.2021 - 12:11

Antwort auf von Manfred Klotz

Da hat die Salto-Redaktion wohl eher dem Herrn Landeshauptmann und seinen Landesräten Widmann und Achammer zumindest ein klein wenig Peinlichkeit ersparen wollen.
Wie sie zitiert haben, heißt es ja "solo in casi di eccezionale e straordinaria necessità dovuta alla presenza di focolai o al rischio estremamente elevato di diffusione del virus SARS-CoV-2 o di sue varianti nella popolazione scolastica"
Ein paar Blinde und Taube werden sich vielleicht von der selbstbewussten Rhetorik unserer Politiker täuschen haben lassen, als sie sich bei der Verteidigung ihrer Entscheidung auf die Virusmutationen herausgeredet haben.
Aber die Meisten werden wohl gemerkt haben, dass die Daten in der "popolazione scolastica" weder "presenza di focolai" noch ein "rischio estremamente elevato di diffusione del virus SARS-CoV-2 o di sue varianti" hergeben, was ein strengeres Vorgehen als im restlichen Italien rechtfertigen würde und sich sowieso schon ordentlich fremdgeschämt haben für diese Herren .
Es ist sozusagen löblich von der Salto-Redaktion, dass sie den Scheinwerfer nicht ganz so genau auf die Bloßgestellten gerichtet haben.

Mo., 12.04.2021 - 12:11 Permalink
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Manfred Klotz Mo., 12.04.2021 - 17:23

Antwort auf von Peter Zingerle

Die Peinlichkeit haben Sie sich selbst aber nicht erspart. Es geht um das Risiko, nicht um einen gesicherten Vorfall. Es - ohne Vorkehrungen - soweit kommen zu lassen, dass aus dem Risiko eine Gewissheit wird, ist eine schlechte Strategie. Die Ablehnung der provisorischen Aussetzung der Verordnung durch das Verwaltugnsgericht, müsste Ihnen eigentlich zeigen, dass hier durchaus ein Fumus besteht.

Mo., 12.04.2021 - 17:23 Permalink
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Peter Zingerle Mo., 12.04.2021 - 20:33

Antwort auf von Manfred Klotz

Herr Klotz, Sie missverstehen mich. Ich kann sehr wohl zwischen einem Risiko und einem gesicherten Vorfall unterscheiden. Und nichts, aber wirklich gar nichts (zumindest was an Daten von interessierten Bürgern erfragt wird oder von den Zuständigen freiwillig der Öffentlichkeit preisgegeben wird) spricht auch nur ansatzweise dafür, dass unter der Südtiroler Schüler- und Lehrerschaft ein Risiko bestehen würde, dass dermaßen höher ist, als anderswo in Italien.
Das Verwaltungsgerichts sagt übrigens auch, dass diese Daten nicht vorliegen.
"Ritenuto, alla stregua della sommaria delibazione consentita nella presente sede cautelare monocratica, che le ordinanze impugnate non possano dirsi inappuntabili né sotto il profilo dell’istruttoria eseguita, né sotto quello della motivazione resa, posto che non sono esplicitate le ragioni che hanno determinato l’autorità provinciale a imporre l’effettuazione obbligatoria dello screening diagnostico al fine della partecipazione alle attività didattiche in presenza; né risultano indicati, se non in termini estremamente generici, i dati relativi all’andamento epidemiologico, in particolare in ambito scolastico, e non sono esplicitati i suoi effetti sul sistema sanitario locale"
Was die Ablehnung der provisorischen Aussetzung der Verordnung durch das Verwaltungsgericht betrifft, so ist das Argument, dass der Richter ohne wissenschaftliche Grundlage (sowohl für das gesundheitliche Risiko in der Schule als auch für die psycho-physischen Auswirkungen der Test auf die Kinder) zu diesem Zeitpunkt keine andere Entscheidung treffen kann und diese bis zur Verhandlung vertagt.
Das pessimistische Bild, dass ohne diese Pflicht eine Infektionswelle über die Schule hinwegschwappen würde, ist natürlich vollkommen übertrieben und lächerlich. Aber so etwas wird ja jedem, der ein bisschen sachliche Kritik an den Maßnahmen übt, als Todschlagargument hingeworfen.
Wie die anderen Kommentare weiter oben ja schon deutlich gemacht haben, bliebe ja trotz allem die Möglichkeit die freiwilligen Test weiterzuführen. Auf diese Weise können alle, die wie Sie dieses "rischio estremamente elevato" unabhängig von den Daten wahrnehmen, ja ihre Kinder testen lasten und wieder beruhigt sein.

Mo., 12.04.2021 - 20:33 Permalink
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Manfred Klotz Di., 13.04.2021 - 07:23

Antwort auf von Peter Zingerle

Nein, das Verwaltungsgericht sagt nicht, dass diese Daten nicht vorliegen, sondern, dass die Verordnung des LH nicht genügend motiviert ist. Allerdings sollte einem Verwaltungsrichter schon klar sein, dass eine Verordnung die zig Aspekte regelt, nicht für jeden Aspekt ein wissenschaftliches Traktat anführen kann. Im besagten Fall geht es um die Unsicherheit, die durch das Auftreten der Mutanten hervorgerufen wird, von deren Wirkung man noch nicht allzuviel weiß. Soll man es darauf ankommen lassen, dass diese eine weitere Krise verursachen? Dann wäre das Geschrei natürlich groß!
Präventivmaßnahmen, die wirken, wirken nachher meistens übertrieben, das sollte auch klar sein. Daher spricht man auch von Präventionsparadox.

Di., 13.04.2021 - 07:23 Permalink
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Peter Zingerle Di., 13.04.2021 - 07:50

Antwort auf von Manfred Klotz

Sie haben natürlich Recht, das Verwaltungsgericht sagt das die Daten nicht bei- und nicht "nicht vor-liegen". Dieses Anführen einer wissenschaftlichen Begründung für die Regelung ist bei einer dermaßen massiven Einschränkungen des Rechts auf freien Zugang zu Bildung (in meinen Augen) nicht zuviel verlangt.
Und verstehen sie mich nicht falsch. Ich bin ein großer Freund von Prävention (als Physiotherapeut und ehemaliger Mitarbeiter des Sanitätsbetriebes schon aus beruflichen Gründen). Ich wehre mich aber schon seit Jahren dagegen, dass der Begriff der Prävention von diversen Seiten in eine Ecke gedrängt wird, in der nur mehr "die Reduzierung äußerer Risikofaktoren" übrig bleibt und der ganze Rest des Präventionsbegriffs ignoriert wird.

Di., 13.04.2021 - 07:50 Permalink
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Manfred Klotz Di., 13.04.2021 - 11:40

Antwort auf von Peter Zingerle

Wichtig ist, dass es eine stichhaltige Begründung für eine Entscheidung gibt, die muss nicht unbedingt in einen Verwaltungsakt, der eine Verordnung ist, aufgenommen werden. Das ist bei der Mehrzahl der Verwaltungsakte so, besonders, wenn eine Begründung extrem komplex (und für die meisten sowieso unverständlich) ist. In diesem Fall sind es nun mal äußere Risikofaktoren, gegen die man vorbeugen muss.

Di., 13.04.2021 - 11:40 Permalink
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Peter Zingerle Di., 13.04.2021 - 12:08

Antwort auf von Manfred Klotz

Unter stichhaltiger Begründung verstehe ich etwas anderes als " die Unsicherheit, die durch das Auftreten der Mutanten hervorgerufen wird, von deren Wirkung man noch nicht allzuviel weiß." Aber ich lasse mich ja sehr gerne überzeugen und vielleicht gehöre ich ja zu den Glücklichen "nicht meisten", für die es sogar verständlich wäre. Vielleicht können Sie mir ja die notwendigen Erklärungen liefern, die mir Herr Kompatscher, Herr Widmann und Herr Achammer trotz Nachfrage schuldig geblieben sind.

Ihre Sichtweise, dass es in diesem Fall nun Mal um äußere Risikofaktoren geht , finde ich interessant. Für mich lässt diese Perspektive ganz viele Aspekte außen vor und ein Austausch darüber würde zu einer sehr interessanten Diskussion darüber führen, ob wir eine Virus- oder eine Gesundheitskrise haben. Diese würde aber sehr weit vom Inhalt des Artikels wegführen und sollte eher an einer anderen Stelle geführt werden.

Di., 13.04.2021 - 12:08 Permalink
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Manfred Klotz Mi., 14.04.2021 - 07:27

Antwort auf von Peter Zingerle

Ob Sie etwas anderes unter stichhaltiger Begründung verstehen, ist nicht maßgeblich. Das wird übrigens nicht einmal das Verwaltungsgericht tun. Dieses wird nur klarstellen, ob die Maßnahme selbst, also der Verwaltungsakt, diese Begründung hätte anführen müssen/sollen. Ob die allenfalls vorliegende Begründung ausreicht kann der Richter selbst nicht wirklich klären.
Was soll, im Übrigen, ein Virus sein, wenn nicht ein äußerer Risikofaktor?

Mi., 14.04.2021 - 07:27 Permalink
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Ludwig Thoma Mi., 14.04.2021 - 19:27

Antwort auf von Manfred Klotz

Mehr als die Anwendung von § 1666 BGB hat mich eigentlich die Erkennung der eigenen Zuständigkeit des Richters überrascht.
§1666 lässt in Abs. 4 explixit "Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten" zu, wie es der Anwalt der Kläger höchstwahrscheinlich auch gefordert hat. Es bleibt aber IMHO die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtes.

Mi., 14.04.2021 - 19:27 Permalink
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Manfred Klotz Mi., 14.04.2021 - 18:29

Der Schuster sind eher Sie, wenn man Ihre Beiträge liest.
Sie verstehen nicht, dass der Paragraph in seiner Bedeutung klar umrissen ist und der Richter mit seiner Interpretation, vielleicht auch bewegt von persönlichen Befindlichkeiten, ins Schleudern geraten ist. Der Interpretationsspielraum rechtlicher Bestimmungen hat schon seine Grenzen. Dass ich mit dieser Einschätzung keinesfalls alleine bin, müssten Sie aus dem Link entnehmen können.
Ihr Kommentar ist jedenfalls zum Schreien. Sie haben auch den Boden der Realität schon lange verlassen. Sonst würden Sie als Vater verstehen, dass Sie Ihren Kindern beibringen müssen, was gelebte Solidarität ist und dass persönliche Freiheit (genauso wie der Interpretationsspielraum) Grenzen hat. Und bevor wieder die klassische Frage kommt: Ja, zwei.

Mi., 14.04.2021 - 18:29 Permalink
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Manfred Klotz Mi., 14.04.2021 - 20:22

@Felix Frei - Bezüglich Ihres Verweises auf das Urteil in Thüringen: Da tun sich wahre Abgründe auf.
Dass der in der Kritik stehende Richter für dieses Verfahren zuständig war, ist offenbar kein Zufall. Wie die »Thüringer Allgemeine« berichtet, soll eine Rechtsanwältin in einer Telegram-Gruppe für eine solche Klage gezielt Klägerinnen und Kläger gesucht haben, deren Kinder Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V und X haben. Es sind genau jene Anfangsbuchstaben, für die der Einzelrichter laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zuständig ist. Es war offensichtlich bekannt, dass der Richter eine ablehnende Haltung, gegen Test- und Maskenpflicht hat. Mit anderen Worten Schiebung. Der Richter kann sich schon mal einen anderen Job suchen udn die Anwältin wohl auch.

Mi., 14.04.2021 - 20:22 Permalink
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Manfred Klotz Do., 15.04.2021 - 07:22

Nein, solche Urteile können eben NICHT wegweisend sein, wenn Sie auf falschen Voraussetzungen beruhen und nebenbei gezielt herbei geführt werden, wie es den Anschein hat.
Ihre Ausführungen zu den chinesischen Methoden sind unbeschreiblich lächerlich. Erinnern Sie sich besser an die Szenen in Wuhan, am Anfang der sanitären Krise. Da wurden Personen zuhause eingemauert. So greift China durch. In so einem Fall könnten Sie auf die Barrikaden gehen und ich würde Sie begleiten, aber doch nicht in unserem Fall.
Das dauernde Dramatisieren, von wegen Diktatur und Freiheitsberaubung ist totaler Quatsch.

Do., 15.04.2021 - 07:22 Permalink
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Daniel Kraler Do., 15.04.2021 - 17:34

Antwort auf von Manfred Klotz

Oh je, die unterste Schublade.
Aber ja, Sie haben recht ich bin Verschwörungstheoretiker.
Die Geschichte hat gezeigt, dass die Wahrscheinlichkeit für Verschwörungen gar nicht so gering ist.
Demzufolge hat es Verschwörungen schon immer gegeben und wird es immer geben.
Gleich wie es Wahrheit, Lüge, List und Trug immer geben wird.

Do., 15.04.2021 - 17:34 Permalink
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Manfred Klotz Fr., 16.04.2021 - 07:33

Antwort auf von Daniel Kraler

Unterste Schublade? Mag sein, aber dorthin haben Sie sich selbst manövriert mit Ihrer Aussage "Diese Aussage suggeriert mir, dass es auch einen inoffiziellen Grund geben könnte".
Es ist bezeichnend, dass es einen kleinen Prozentsatz an Menschen gibt, die, obwohl Sie keinen Zugang zu gesicherten Informationen haben, immer alles besser wissen und dieser kleine Prozentsatz an Menschen immer in der gleichen Ecke angesiedelt ist.

Fr., 16.04.2021 - 07:33 Permalink
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Peter Gasser Do., 15.04.2021 - 10:31

es ist bezeichnend für Diskussionen leider auch auf Salto:
wer es anders sieht, oder anders macht, der „versteht nicht“, oder ist „dumm“, hier die Zitate:

- „ ... Sie haben die Dimension von dem was passiert ist nicht verstanden“;
- „... wenn die Politik ... schlichtweg zu dumm ist“.

Bisher wurde nachweislich auch für den Schreiber des Kommentars oben nichts angeordnet, das „verfassungswidrig“ wäre, trotzdem wird - gleichsam - immer wieder behauptet, „ich habe die Wahl gewonnen“ - nach dem Motto, wenn ich Unwahres nur oft genug wiederhole, werden es schon einige glauben.
Schade.

Do., 15.04.2021 - 10:31 Permalink
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Peter Zingerle Do., 15.04.2021 - 11:33

Antwort auf von Peter Gasser

Herr Gasser, Ich nutze die seltene Gelegenheit Ihnen zuzustimmen. Wenn auch mit einem Wehmutstropfen.

Sie haben Recht. Die Diskussion in unserer Gesellschaft und auch hier auf Salto ist geprägt davon, dass Keine/Weinige bereit sind, die Perspektive des Anderen einzunehmen, um sie überhaupt einmal nachvollziehen zu können.

Schade...wie Sie richtiger Weise sagen.

Sehr schade, finde ich es aber auch, dass Sie diese Feststellung nutzen, um Ihre eigene Sicht der Dinge (und die von Herrn Klotz) als die "Richtige" darzustellen.

Hier also ein paar Zitate auch von der anderen Seite der Medaille:

"Ihr Kommentar ist jedenfalls zum Schreien. Sie haben auch den Boden der Realität schon lange verlassen."

"Ihre Ausführungen .... sind unbeschreiblich lächerlich."

"...von wegen Diktatur und Freiheitsberaubung ist totaler Quatsch."

Die Perspektiven der beiden Herren sind beide (zusammen mit noch einigen weiteren) wichtig, damit wir die absolut notwendige gesellschaftliche Diskussion führen können. Sie wird allerdings nicht konstruktiv und ergebnisreich sein, solange wir jeden Blick auf das große Ganze von einer anderen Seite aus als absolutes Verkennen der Problematik und "unwichtig" abtun.

Ich bin mit meinen Beiträgen und Kommentaren zu Salto gekommen, in der Hoffnung hier Offenheit für eine differenzierte Diskussion zu finden. Leider bin ich nur bedingt fündig geworden.

Do., 15.04.2021 - 11:33 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Do., 15.04.2021 - 12:48

Antwort auf von Peter Zingerle

Herr Zingerle, wenn jemand andauernd von Freiheitsberaubung und Entzug der demokratischen Grundrechte schreibt und chinesische Verhältnisse befürchtet, dann ist das ein Trauerspiel, das nur den Zweck erfüllt die grundsätzlich Ablehnung der Maßnahmen in ein dramatisches Bild zu kleiden, aber sicher kein reelles Szenario.
Es grenzt schon an Schizophrenie, wenn man einerseits die Maßnahmen dramatisiert und andererseits den Grund für die Maßnahmen bagatellisiert, ganz allgemein gesagt.

Do., 15.04.2021 - 12:48 Permalink
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Manfred Klotz Do., 15.04.2021 - 17:21

Antwort auf von Peter Zingerle

Weiterer Nachtrag zur Geschichte:
Der Richter berief sich in seinem Urteil scheinbar auf drei Gutachten, erstellt von der Hygienikerin Ines Kappstein, dem Psychologen Christof Kuhbandner und der Biologin Ulrike Kämmerer. Alle drei Gutachterinnen und Gutachter sind Mitglieder im Verein „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ von Sucharit Bhakdi. Der Verein fiel nach unseren Recherchen in den vergangenen Monaten durch Flyer mit irreführenden Informationen zur Corona-Pandemie oder Impfungen und der Vermittlung von unseriösen Masken-Attesten auf.

Do., 15.04.2021 - 17:21 Permalink
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Ludwig Thoma Sa., 17.04.2021 - 09:58

Sie sollten wirklich aufhören von Diktatur zu schreiben. In einer Diktatur würden die Anführer der "Spaziergänge" jetzt bestenfalls im Gefägnis sitzen oder als vermisst gelten. Denken Sie mal drüber nach.

Sa., 17.04.2021 - 09:58 Permalink
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Profil für Benutzer Manfred Klotz
Manfred Klotz Sa., 17.04.2021 - 15:45

Herr Frei, Ihr Hang zum Drama ist schlicht lächerlich. Sie weigern sich hartnäckig jede wissenschaftliche Erkenntnis zu akzeptieren und vertrauen lieber irgendwelchen Bauchgefühlen oder dem Hörensagen aus irgendeiner zweifelhaften Ecke. Da ist jede Diskussion zwecklos. Wie Herr Thoma schon schrieb, hören Sie auf von Diktatur zu schreiben. Gäbe es eine Diktatur, könnten Sie nicht einmal davon schreiben.

Sa., 17.04.2021 - 15:45 Permalink
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Daniel Kraler Fr., 23.04.2021 - 21:18

Gibt es noch eine Testpflicht in den Schulen?

In der Verordnung Nr.19 steht:
1) Das vom Südtiroler Sanitätsbetrieb organisierte Pilotprojekt zum Monitoring der Verbreitung der SARS-CoV-2-Infektion unter der Südtiroler Schulbevölkerung wird weiterhin unterstützt, welches die Möglichkeit des Präsenzunterrichts auf jene Schülerinnen und Schüler beschränkt, die am Screening teilnehmen. Davon unberührt bleiben die Entscheidungen des Sanitätsbetriebs auf der Grundlage der Ergebnisse der durchgeführten Tests.

Was bedeutet das Wort "welches"?
Wird die Beschränkung zum Präsenzunterricht weiterhin vom Landeshauptmann verordnet?

Nr. 15 mit dem Wort "ist" scheint keine Gültigkeit mehr zu haben, da in der Nr. 20 eindeutig auf Nr. 19 mit dem Wort "welches" verwiesen wird.

Fr., 23.04.2021 - 21:18 Permalink