Umwelt | Gastbeitrag

Das Gift vom Grieser Grünkeil

Müssen wir uns Sorgen machen um unsere Bauern? Seit diesem Wochenende definitiv.
pesticidi
Foto: Suedtirolfoto/O.Seehauser

Ich bin dabei, den Glauben an die Selbsthilfe-Fähigkeit unserer Bauern verlieren. Den Rest, der mir noch geblieben war, hat mir die Lektüre der Wochenend-Nummer der Dolomiten geraubt. Da kam zum Dauerbrenner Grieser „Grünkeil“ und dem Durchfahrtsrecht durch diesen Michl Bradlwarter zu Wort. Er ist der Bozner Bauernbundobmann, dazu Chef der pharaonischen Kellerei dort, ein vernünftiger, auch politisch versierter Herr, der die Interessen seiner Zunft wohl wahrzunehmen versteht, aber – eben weil er es versteht – diese üblicherweise nicht in Holzhammer-Manier vertritt. 

Bisher jedenfalls hatte ich diesen Eindruck. Nun lese ich von ihm Aussagen, für die mich nicht wundern würde, dass er demnächst vors Landesbauerntribunal zitiert wird; dass sein Bundesobmann Tiefenthaler ihn anfährt: „Bradlwarter, was hast du uns da für Eigentor geschossen?!“

Der Obmann der Stadtbauern, in seiner Einlassung zum Grünkeil-Streit durchaus um Verständnis für beide Seiten bemüht, argumentiert sachlich. Die Bauern, sagt er, seien beim Spritzen „gesetzlich verpflichtet“, die Wege durch die Güter für den Verkehr zu sperren. „Es gibt nach Ausbringung der Pflanzenschutzmittel eine Wiedereintrittspflicht, die einzuhalten ist“, sagt er. Bei biologischen Spritzmitteln betrage diese Frist 24 Stunden, bei herkömmlichen Mitteln (Pestiziden – Anm. d. Red.) sogar 48 Stunden. Und gespritzt – so der Obmann weiter in den Dolomiten „wird die ganze Woche, auch am Sonntag, je nach Wetter“.

Die Verteidigungsrede des Michl Bradlwarter für den Ausschluss der Fußgänger und Radfahrer aus dem Grieser Grünkeil kann die Sprengkraft eines EuGH-Urteils entwickeln

Holla, holla – Hollawind! – lässt mich das gleich an die tapfere Anti-Pestizid-Frauengruppe von Mals denken. Ihr bekommt Recht. Der Bradlwarter, nicht irgendwer, nein, der Bradlwarter gibt euch Recht: Durch Obst- und Rebanlagen zu spazieren, laufen und zu radeln ist gesundheitsschädigend. Der Fahrradweg von Glurns bis Meran gehört von Ostern bis Herbst gesperrt, denn er führt von Anfang bis Ende durch giftverspritztes Gebiet, und für die Radlwege in anderen Landesteilen gilt dasselbe. 

Wenn der Bradlwarter Recht hat, warum sollen dann der Bär vom Münchner Umweltinstitut und der Schiebel vom „Wunder von Mals“ Unrecht haben? Sie sagen das Gleiche. Der große Brückenschlag zwischen Landwirtschaft und Tourismus, mit dem die Südtirolwerbung europaweit auf Tour geht, wird von hochzuständiger Stelle als Bluff erkannt. Intensiv-Landwirtschaft und Erholungslandschaft sind unvereinbar. Die Verteidigungsrede des Michl Bradlwarter für den Ausschluss der Fußgänger und Radfahrer aus dem Grieser Grünkeil kann die Sprengkraft eines EuGH-Urteils entwickeln. Fürs Kleine gemeint, das Große verbrochen. Bradlwarter, si taquisses!

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Peter Gasser Di., 11.05.2021 - 17:15

siehe dazu Seite 52
http://www.provinz.bz.it/landwirtschaft/download/Handbuch.pdf

„Wiedereintrittszeit ist die Zeit zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der früheste mögliche Zugang von Mensch zum behandelten Areals für Arbeitszwecke ohne die Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung“.
Ich wüsste jetzt nicht, wieso Touristen „Zugang zum behandelten Areal für Arbeitszwecke“ benötigen würden...
„Kronbichler, sic legisses...“

Di., 11.05.2021 - 17:15 Permalink
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Peter Gasser Di., 11.05.2021 - 18:13

Antwort auf von rotaderga

aktuelle Version 2018, derselbe Text:
„ (Wiederbetretungsfrist)
Die Wiedereintrittszeit ist die Zeit zwischen der letzten Anwendung eines Pflanzenschutzmittels und der früheste mögliche Zugang von Mensch zum behandelten Areals für Arbeitszwecke...“

Di., 11.05.2021 - 18:13 Permalink
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Ludwig Thoma Di., 11.05.2021 - 19:41

Antwort auf von Peter Gasser

Sie schreiben:
"..Zugang von Mensch zum behandelten Areals für Arbeitszwecke..."
und weiter:
"Sollte ich unbefugt auf ein Betriebsgelände gehen...", also nicht zu Arbeitszwecken (um diese ging es ja).

Di., 11.05.2021 - 19:41 Permalink
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Peter Gasser Di., 11.05.2021 - 20:20

Antwort auf von Ludwig Thoma

Das ist korrekt;
wenn ich nicht an den benetzten Pflanzen arbeite (Arbeitszwecke), setze ich mich nach dem Spritzvorgang (Schutzkleidung), keiner Gefahr beim Betreten (ohne an den benetzten Pflanzen zu arbeiten) mehr aus, auch nicht innerhalb der Mindest-Wiedereintrittszeit.
Nur, wenn ich dort arbeite: und um davor zu schützen, gibt es für die Arbeit die Mindest-Wiedereintrittszeit „für Arbeitszwecke“.
Das ist vom Gesetz so geregelt und macht durchaus Sinn. „Arbeits“-Sicherheitsvorschriften gelten nun mal für Arbeitsvorgänge.

Di., 11.05.2021 - 20:20 Permalink
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Peter Gasser Di., 11.05.2021 - 21:31

Antwort auf von Ludwig Thoma

Genauso ist es. Woran arbeiten Sie denn („Arbeitszwecke“) in einem Weinberg oder Obstgarten, als an den Reben und Bäumen? Vor allem für das „Schabing“ im Weinberg sind die Mindest-Wiedereintrittszeiten von hoher Relevanz.
Vielleicht sollte ich sagen, dass ich eine gediegene Ausbildung in Landwirtschaft und in Arbeitssicherheit (LDAS/RSPP) habe.

Di., 11.05.2021 - 21:31 Permalink
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Ludwig Thoma Di., 11.05.2021 - 22:46

Antwort auf von Peter Gasser

Wie verhält es sich also, wenn ein Passant, sagen wir auf dem Fahrrad, an benetzten Pflanzen vorbei fährt? Dann gilt die Wiedereintrittszeit nicht? Und somit fällt die Giftigkeit weg, weil er das Areal ja nicht zu Arbeitszwecken betritt? Sie mögen sich mit Arbeitssicherheit und Spritzmitteln auskennen, aber zu verstehen wie man Gesetze formuliert, fällt ihnen offensichtlich noch schwerer als zuzugeben, dass der von ihnen zitierte Satz aus dem Spritzhandbuch unglücklich formuliert ist.

Di., 11.05.2021 - 22:46 Permalink
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Peter Gasser Di., 11.05.2021 - 23:03

Antwort auf von Ludwig Thoma

Bitte verstehen Sie, dass die Pflanzenschutzmittel, einmal an der Pflanze getrocknet, nur noch durch Berühren eine zeitlang eine Gefahr darstellen, darum ja auch die Wiedereintrittszeit für das arbeitende Personal.
Wer während dieser Zeit mit dem Fahrrad vor der Obstwiese vorbeifährt, ist keiner Gefahr ausgesetzt.
Andernfalls müssten aufgrund geltender Gesetzgebung ja alle Wege gesperrt bleiben.
(„Wiedereintritt“ bedeutet in diesem Zusammenhang das wieder Betreten der Obstwiese oder des Weinberges NACH der Pflanzenschutzmaßnahme zur Arbeit MIT den Pflanzen).

Di., 11.05.2021 - 23:03 Permalink
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Peter Gasser Mi., 12.05.2021 - 07:55

Antwort auf von Ludwig Thoma

Eine Obstwiese ist kein geschlossener Raum. Das alleinige Betreten der Obstwiese stellt keine Gesundheitsgefährdung dar, sondern nur der direkte Kontakt mit der - inzwischen am Blatt getrockneten - Substanz.
Wer verstehen will, versteht.

Mi., 12.05.2021 - 07:55 Permalink
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rotaderga Mi., 12.05.2021 - 07:15

Antwort auf von Peter Gasser

Bitte verstehen Sie, dass die Pflanzenschutzmittel, einmal an der Pflanze getrocknet, nur noch durch Berühren eine zeitlang eine Gefahr darstellen, darum ja auch die "Wiedereintrittszeit für das arbeitende Personal.
Wer während dieser Zeit mit dem Fahrrad vor der Obstwiese vorbeifährt, ist keiner Gefahr ausgesetzt."

Das ist großer Tobak.
Insektensterben, Gewässerschutz, Bodenvitalität, Artenvielfalt usw

Mi., 12.05.2021 - 07:15 Permalink
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Peter Gasser Mi., 12.05.2021 - 08:07

Antwort auf von rotaderga

Bitte lesen Sie im Kontext. Im Beitrag und im Diskurs geht es ausschließlich um die Wiedereintrittszeiten.
Der oben zitierte Beitrag ist zudem die direkte Antwort auf die Frage nach dem vorbeifahrenden Radfahrer.
Diese minimale Korrektheit darf erwartet werden?
.
Im übrigen bin ich für ein Verbot der Produktion von synthetischen chemischen Pflanzenschutzmitteln und Behandlungssubstanzen und für ein Verbot des Verkaufs mit damit behandelten Produkten.
Sie auch?

Wissen Sie, wieviel davon auch noch nach der Ernte bei Lagerung und Vertrieb auf die Produkte gelangen - aber das gesunde Produkt scheint nicht zu interessieren...

Mi., 12.05.2021 - 08:07 Permalink
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Peter Gasser Do., 13.05.2021 - 08:47

Antwort auf von Ludwig Thoma

Ich weiß jetzt nicht, was Sie wirklich wollen (wo habe ich etwas behauptet?): es genügt doch der Hausverstand, dass ich mich gleichsam nicht mit Alkohol vergifte, wenn ich mit dem Alkohol nicht in Kontakt komme...
Nur weil ich an einer Bar vorbeifahre, gefährdet mich doch nicht der Schnaps am Tresen.

Do., 13.05.2021 - 08:47 Permalink
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Manfred Gasser Mi., 12.05.2021 - 10:07

Antwort auf von Peter Gasser

Herr Gasser, ich verstehs nicht.
Herr Bradlwarter begründet die Sperrung mit dem Handbuch, in dem aber nichts von vorbeiradelnden, oder spazierenden Menschen steht. Sie selbst sagen, dass diese Regel nur für Arbeitszwecke gilt.
Jetzt ist die Frage, wer uns hier verarscht.
Haben Sie recht, bitte die Tore sofort für die Durchfahrt öffnen, danke.
Hat Herr Bradlwarter recht, bitte sofort die Radwege direkt an gespritzten Wiesen sperren, denn was den Griesern nicht gut tut, tut uns Etschtalern wahrscheinlich auch nicht gut, danke.

Mi., 12.05.2021 - 10:07 Permalink
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Peter Gasser Do., 13.05.2021 - 09:03

Antwort auf von Manfred Gasser

Das ist in der Tat „schwieriger“; aber, Herr Gasser, ich versuch‘s, noch einen sicherheitstechnischen Gedanken beizusteuern.
Ich kenne mich nämlich in der juridischen Betrachtung darüber, welche Verantwortlichkeiten auftreten, wenn Mitbürger sich auf Privatwegen bewegen und dort zu Schaden kommen, nicht gut aus - daher will ich an dieser Diskussion nicht teilnehmen.
Vielleicht kann man diese generelle Betrachtung aber um folgenden Gedanken erweitern:
Neben den Wiedereintrittszeiten gibt es auch das Verbot, dass sich nicht (durch PSA) geschützte Personen WÄHREND der Pflanzenschutzbehandlung im Gefahrenbereich aufhalten.
Wie aber gewährleiste ich als Besitzer des Privatweges diese *meine Pflicht, dafür Sorge zu tragen*, wenn durch die vielen landwirtschaftlichen Parzellen am privaten Weg in kritischen Zeiten jeden Tag mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden muss, und gleichzeitig vom Besitzer unabhängig und unkontrollierbar fremde Personen auch WÄHREND des Behandlungsvorganges da durch radeln?
Das ist - sicherheitsgesetzmäßig gesehen - als würden diese durch den Arbeits-Weg einer Baustelle radeln, während dort Baumaschinen rangieren.
Verstehen Sie, rein theoretisch, die sicherheitsrelevante Problematik - und nur von dieser spreche ich?

Do., 13.05.2021 - 09:03 Permalink
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Manfred Gasser Do., 13.05.2021 - 10:19

Antwort auf von Peter Gasser

Alles Ausreden!
Auf dem Radweg, zwischen Vilpian und Terlan, der nebenbei auch Arbeitsweg vieler Bauern ist, fahren regelmässig Traktoren, die auch direkt am Radweg ihre PSA ausbringen. Wo besteht hier rechtlich der Unterschied? Gesundheitstechnisch gibt es sowieso keinen.

Do., 13.05.2021 - 10:19 Permalink
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Peter Gasser Do., 13.05.2021 - 11:35

Antwort auf von Manfred Gasser

Bitte, wenn Sie mich fragen, und ich versuche, Ihnen zu antworten und Informationen zu geben, dann sind das keine „Ausreden“. Wenn Sie dieser Ansicht sind, lassen wir es, dann bringt es nichts, Informationen mitzugeben.
Sie schreiben:
„Auf dem Radweg, zwischen Vilpian und Terlan, der nebenbei auch Arbeitsweg vieler Bauern ist, fahren regelmässig Traktoren, die auch direkt am Radweg ihre PSA ausbringen“.
1. PSA = persönliche Schutzausrüstung;
2. Sie gewichten hier die Wirklichkeit falsch: dieser Weg (in Gries) ist ZUERST der gemeinsame Privatweg der Bauern, um zu Ihren Grundstücken zu kommen, und über diesen und auf diesem Ihrer Arbeit nachzugehen, z.B. das Ausbringen der Pflanzenschutzmittel. In letzter Zeit wurde auf vielen Privatwegen der Bauern nachträglich eine „Radroute“ (diese ist meines Wissens KEINE „Radwege“) eingerichtet; selbstverständlich müss(t)en sich auch die Radfahrer an die Sicherheitsgesetzgebung halten, und dürfen NICHT WÄHREND der Ausbringung der Pflanzenschutzmittel in den Gefahrenbereich fahren: wie sollte der Bauer dies gewährleisten?
Es ist meines Wissens mitnichten so, dass der Bauer unrechtmäßig, bzw. ungesetzlich, auf dem „Radweg“ Pflanzenschutzmittel versprüht, während dort Radfahrer fahren; es ist so, dass Radfahrer entgegen der Sicherheitsgesetzgebung, sich nicht selbst in einen Gefahrenbereich zu begeben, während der Bauer gesetzeskonform seine Pflanzenschutzmittel ausbringt, mutwillig in den Gefahrenbereich fährt. Hierbei ist gemäß Sicherheitsvorschriften jeder auch selbst in der Pflicht.
Die Situation ist durch eine oft schwierige, manchmal eigentlich kaum mögliche gemeinsame Nutzung von Orten und Wegen gekennzeichnet , in welcher die Regeln nicht respektiert werden (ich darf mich selbst NICHT in einen Gefahrenbereich begeben), bzw. nicht freiwillig ausreichend von beiden Seiten aufeinander Rücksicht genommen wird.
Ich bin der Ansicht, dass in der Betrachtung der Sachlage auch klar differenziert werden muss, ob es sich um einen privaten Konsortialweg, eine Radroute, oder aber einen „Radweg“ handelt. Auf einem „Radweg“ darf meines Wissens kein Traktor fahren.
Die Hybridnutzung eines „Arbeitsweges“ mit einer Freizeitgestaltung (Radroute) bleibt bei geltender Sicherheitsgesetzgebung wohl eine schwierig zu handhabende Situation.

Do., 13.05.2021 - 11:35 Permalink
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Peter Gasser Do., 13.05.2021 - 12:42

Antwort auf von rotaderga

das ging in weniger als 2 Minuten, hier steht dies alles (einige Beispiele):

https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/obst-wein…

https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/downloads…

https://www.provinz.bz.it/land-forstwirtschaft/landwirtschaft/downloads…

Im „Handbuch“ im besonderen ab Seite 54, konkret auf Seite 64.

Wünsche anregende Lektüre.

Do., 13.05.2021 - 12:42 Permalink
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Manfred Gasser Do., 13.05.2021 - 16:34

Antwort auf von Christoph Gatscher

Genau so ist es, ich laufe regelmässig durchs Etschtal, eigentlich immer an Apfelbäumen entlang, auch viel auf Konsortialwegen, und wenn ich einen Bauern beim "spritzen" begegne, schaut man halt, sich nicht gegenseitig zu stören. Aber dass ich da gar nicht vorbeilaufen dürfte, hat mir bisher noch keiner gesagt.

Do., 13.05.2021 - 16:34 Permalink
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Peter Gasser Do., 13.05.2021 - 16:35

Antwort auf von Christoph Gatscher

Du schreibst: „Wollt ihr echt dass sich die normale Bevölkerung im Etschtal nicht bewegen darf“.
Davon spricht niemand, Christoph; Radikalstandpunkte (der Kontrapunkt: ‚wollt ihr echt, dass der normale Bauer in seinem Betrieb seiner Arbeit nicht mehr nachgehen darf‘) helfen nicht weiter.
Was hilft ist, die Wirklichkeit von Betrieben, zu sehen, die gesetzlichen Regelungen, und genauso die Ansprüche der Bevölkerung; auf den Berührungsflächen beider im gegenseitigen Respekt Lösungen zu finden, welche den Betriebsansprüchen der einen und der Freizeitgestaltung (oder dem Wohnbereich) der anderen Raum lassen.
Dass die Gesetze zur Arbeitssicherheit für alle Bereiche, nicht nur für die Landwirtschaft im freien Raum, Herausforderungen mit sich bringen, ist nicht zu übersehen.
Aber daran halten müssen sich alle. Jeder hat im besonderen die Pflicht, sich selbst nicht in Gefahrenbereiche zu bringen.
Woran machst du im obigen Diskurs deine zitierte Aussage fest?

Do., 13.05.2021 - 16:35 Permalink
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Peter Gasser Do., 13.05.2021 - 17:00

Antwort auf von Christoph Gatscher

Ja, vielleicht ist das so.
Das gilt auch für die Autobahn samt LKW-Transporten, die mitten durch die Stadt geht (nicht mehr zeitgemäß), für den Individual-Pendlerverkehr (nicht mehr zeitgemäß), Gasheizungen (nicht mehr zeitgemäß) - und trotzdem alles in Betrieb.
Da stimme ich dir zu, da bin ich ganz bei dir.
Deshalb bin ich auch für ein Verbot des Verkaufs aller mit chemisch-synthetischen Stoffen behandelten Lebens- und Genussmittel (eventuell auch für Produkte wie Kleidung (Baumwolle), Energie (Bio-Öle)).

Do., 13.05.2021 - 17:00 Permalink
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Stefan S Fr., 14.05.2021 - 10:44

Antwort auf von Peter Gasser

Ja die Möglichkeit gibt es jetzt mit dem EU Förderprogramm wirklich, man kann nur hoffen das diese Milliardenfördertöpfe nicht in den üblichen Sickergruben verschwinden und das die Landesregierung nicht weiter dieses alte Pferd der konventionellen Landwirtschaft fördert und meint unbedingt als Globelplayer mitspielen zu wollen und das auch noch mittelfristig gesehen mit hohen Folgekosten für die eigene Bevölkerung da urbaner und landwirtschaftlicher Raum auf Grund der geografischen Gegebenheiten nicht abgrenzbar sind.
Und nein es liegt nicht am Bauern oder dem Konsumenten sondern die Politik hat hier Ihre Aufgaben mit der Richtlinienkompetenz in Brüssel und den jeweiligen Länder die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Fr., 14.05.2021 - 10:44 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Do., 13.05.2021 - 16:16

Antwort auf von Peter Gasser

Sorry, habe mich verschrieben, und etwas im Ton vergriffen.
Dennoch, was auf den gemeinsam genutzten Wegen einer Radroute in Terlan machbar ist, ob und wie gesetzlich konform sei mal dahingestellt, müsste doch auch im Grieser Grünkeil machbar sein. Die Frage ist doch nur, ob Bauer und Politik das auch wollen.

Do., 13.05.2021 - 16:16 Permalink
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Peter Gasser Do., 13.05.2021 - 16:41

Antwort auf von Manfred Gasser

Ist gut.
Da stimme ich zu;
aber geht es im Grieser Grünkeil nicht auch darum, dass die betreffenden Privat-Straßen als Ausweich- bzw. Alternativrouten des öffentlichen Verkehrs (hin zum Krankenhaus) genutzt werden?
Womit die Diskussion in den Bereich abgleitet (juridisch, politisch), an welchem ich mangels Kenntnis keine Informationen beitragen kann.

Do., 13.05.2021 - 16:41 Permalink
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alfred frei Di., 11.05.2021 - 17:29

Vielleicht meint der Bradlwarter nur dass die Spritzwolken die Sicht beeinträchtigen und deshalb den Zusammenstoß der Spaziergänger verursachen könnten. Einer verschuldungsunabhängigen Gefährdungshaftung würden dabei die spritzfreudigen Bauern unterliegen. "Na so was!"

Di., 11.05.2021 - 17:29 Permalink
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Manfred Klotz Di., 11.05.2021 - 17:51

Ach kommen Sie Herr Kronbichler, der Grund weshalb Bär und Schiebel zurecht vor den Kadi gezerrt wurden, müsste ihnen auch schon längst klar sein. Wenn jemand den Bauern fahrlässige Tötung unterstellt und ganz Südtirol als pestizidverseucht beschreibt, darf man sich nicht wundern, wenn man Gegenwind bekommt. Bei sachlicher Ansprache des Themas wäre es nicht zu einer Posse geworden. Sehr peinlich Ihre Aussage.

Di., 11.05.2021 - 17:51 Permalink
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Christoph Walcher Di., 11.05.2021 - 19:18

Der Weingartenweg und der Eisenkellerweg gehören zum Konsortium Fagen Leege.Sämtliche Kosten, Arbeiten, Instanthaltungen,Schneeräumungen werden vom Konsortium durchgeführt,von den Bewohnern oder auch Grundbesitzern durch ein jährliches Entgeld bezahlt.Auf allen Seiten stehen Schilder "Nur für Anrainer" ,aber im Gegensatz zur Penegalstrasse wo sie wohnen Herr Kronbichler,wird man hier nicht bestraft fürs durchfahren obwohl diese Strasse Gemeindestrasse ist.
Diese 2 wunderschönen Gassen haben sich vor,im oder nach den Lickdown nicht nur zu einem beliebten Spazierweg etabetabliert ,sondern auch für die unzählige Hunde die in den Pergeln oder Weinbergen ihre Notdurft verrichten.Wohlgemerkt Pergeln und Weinbergen. In den Villen stehen ja sowieso überall Mauern .Ich finde diesen Artikel nicht fair und sehr unsachlich, gerade sie kennen Gries,wissen genau das sowohl Bio und konventionelle Bauern dort leben und dafür sorgen um den guten Grieser Lagrein zu produzieren.

Di., 11.05.2021 - 19:18 Permalink
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Peter Gasser Di., 11.05.2021 - 22:08

Antwort auf von Christoph Gatscher

Hallo Christoph,
... und nicht nur ein ganzes Tal, die ganze Welt!
... und nicht nur Äpfel und Wein, auch Kaffee, Tee, Bananen, Avocados, Tomaten, Tabak, Rosen, Duftstoffe, Reis, Getreide, Mais, Baumwolle, ach Gott, alles!

Ja, möge unsere Gesellschaft die Produktion von chemischen Pflanzenschutzmitteln und den Verkauf damit erzeugter Produkte verbieten. Wir alle haben dies in unserer Hand.

Di., 11.05.2021 - 22:08 Permalink