Wirtschaft | Nahverkehr

Abgeblitzter Ingomar

Das Verwaltungsgericht Bozen hat am Donnerstag den Rekurs der SAD AG gegen die Inhouse-Vergabe der Rittner- und der Mendelbahn abgewiesen.
Seilbahn Ritten
Foto: Othmar Seehauser
Für das Land ist es ein Erfolg auf ganzer Linie. Das Verwaltungsgericht Bozen hat am Donnerstag ein Urteil im Streit um die Vergabe der Mendel- und Rittnerbahn gefällt. Die beiden Bahnen waren jahrelang von der SAD AG betrieben worden, bis die Landesregierung entscheiden hat, den Dienst Inhouse an die eigene STA AG zu vergeben. Mit Frühjahr 2021 lief die Konzession aus und im Mai sollte der Übergang erfolgen.
Ingomar Gatterer und seine SAD AG haben sich gegen diesen Übergang mit allen erdenklichen Mittel gewehrt. Es kam zu mehreren Verfahren und schließlich zur Beschlagnahme der Bahnanlagen durch das Landesgericht. Seit Mai 2021 betreibt die STA die beiden Verkehrsinfrastrukturen.
Die SAD AG hatte aber bereits vorher beim Verwaltungsgericht Bozen gegen den Beschluss der Landesregierung zur Inhouse-Vergabe rekurriert. Mit Urteil 75/2021 hat das Verwaltungsgericht jetzt den Rekurs von Ingomar Gatterer abgewiesen und die Rekurssteller zum Spesenersatz verurteilt. Berichterstatterin Margit Falk Ebner hat auf 70 Seiten dem Land in allen Punkte Recht gegeben. Es ist eine herbe Niederlage für die SAD Ag.
Ein politisch pikantes Detail am Rande. Zu den Anwälten, die die SAD AG in diesem Streitfall vertreten, gehört kein Geringerer als der SVP-Kammerabgeordnete Manfred Schullian. Ob innerhalb der SVP hier internen Klärungsbedarf besteht, wird sich spätestens vor dem Staatsrat in Rom zeigen. Denn wer Gatterer kennt, der weiß, dass der Herr der SAD nicht klein beigibt.
 

Das Urteil

 
 

 

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Lollo Rosso Do., 22.07.2021 - 16:05

Dass Schullian die SAD vertritt, brisant. Wie lässt sich das mit seiner Tätigkeit in Rom vereinbaren? Immerhin vertritt er da die Südtiroler.

Do., 22.07.2021 - 16:05 Permalink
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Christoph Tappeiner Mo., 26.07.2021 - 17:44

Antwort auf von Lollo Rosso

Zunächst ist Schullian in diesem Fall Domiziliatar, d.h. er ist lediglich der Korrespondenzanwalt der anderen beiden "federführenden" Kollegen, der z.B. die Verhandlungen besucht und etwaige Kanzleigänge tätigt. Sodann ist die STA nicht pauschal mit den Südtirolern gleichzusetzen. Rein standesrechtlich gibt es also keine Inkompatibilität. Die Frage der politischen Opportunität ist eine andere.

Mo., 26.07.2021 - 17:44 Permalink
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alfred frei Do., 22.07.2021 - 16:33

Ingomar sollte sich bei Berlusconi erkundigen. Silvio nationale hat ein Patentrezept für gerichtliche Blitzableiter und Konfliktbewältigung. RA Schullian besitzt wahrscheinlich innerhalb der SVP eine Vollmacht für "besondere Südtiroler".

Do., 22.07.2021 - 16:33 Permalink