Politik | Kindergeld

Um Baby-Voucher bei INPS ansuchen

Noch rückwirkend für das Jahr 2014 können Mütter Gutscheine für die Kinderbetreuung beantragen, wobei der Beitrag von 300 auf 600 Euro monatlich erhöht worden ist.

Gerade recht zur Weihnachtszeit kommt eine gute Nachricht aus Rom: Frauen, die nach der Geburt ihres Kindes frühzeitig, auch in Teilzeit, wieder mit der Arbeit beginnen, können noch bis zum 31. Dezember um Gutscheine für die Kinderbetreuung im Jahr 2014 ansuchen. Der Beitrag wurde von 300 auf 600 Euro im Monat aufgestockt. Dies teilt SVP-Kammerabgeordneten Renate Gebhard mit: auf ihre Anfrage hin habe Arbeitsminister Giuliano Poletti Ende Oktober ein Dekret unterzeichnet, welches konkrete Maßnahmen in Bezug auf die finanzielle Unterstützung von berufstätigen Müttern enthält. Nun können die Ansuchen bei den INPS-Ämtern gestellt werden, da der Rechnungshof mit 5. Dezember sein OK gegeben bzw. das Dekret des Arbeitsministeriums gutgeheißen hat.

Die Möglichkeit die Zulage in Anspruch zu nehmen, fällt derzeit den in der Privatwirtschaft arbeitenden Frauen zu;  zukünftig sollen auch Arbeitnehmerinnen im öffentlichen Dienst davon profitieren. Der Betrag zur Kinderbetreuung wurde von 300 auf 600 Euro monatlich erhöht, damit könnten arbeitende Mütter in der Organisation und Finanzierung ihrer Kinderbetreuung tatsächlich unterstützt werden, sagt Gebhard. 

Betroffen sind jene Mütter, die anstelle der fakultativen Elternzeit frühzeitig, auch in Teilzeit, wieder in das Berufsleben einsteigen. Sie können die Betreuung ihrer Kinder nun über diese Gutscheine abrechnen. „Aufgrund bürokratischer Probleme bei der Veröffentlichung der Zugangskriterien vonseiten des INPS konnten die Mütter diese Unterstützung im Jahr 2014 bisher nicht in Anspruch nehmen und im Jahr 2013 haben viele davon erst zu spät erfahren, was verständlicherweise zu Beanstandungen geführt hat“, erklärt Gebhard. Eine weitere gute Maßnahme für die bessere Vereinbarung von Familie und Beruf.