Politik | Direkte Demokratie

Auf in die nächste Runde

Nächste Runde im Kampf um ein Gesetz zur Direkten Demokratie: Warum 36 Organisationen am Mittwoch zwei Volksbegehren zum Thema einleiten.
Direkte Demokratie
Foto: Salto.bz

Wenn die Volksvertreter selbst sich nicht darum kümmern, muss es das Volk tun: So lässt sich die Motivation dafür auf den Punkt bringen, warum am Mittwoch um 14.30 Uhr Stellvertreter für 36 Südtiroler Organisationen im Landtag die nötigen Unterschriften zur Einleitung von zwei Volksbegehren zur Direkten Demokratie leisteten. Immerhin verstaubt der Gesetzesentwurf, der nach der Ablehnung eines Gesetzes der Landtagsmehrheit durch das Referendum im Jahr 2014 mit breiter Öffentlichkeitswirksamkeit von Mehrheit und Opposition sowie mit Bürgerbeteiligung entstanden ist, in den Schubladen des Hohen Hauses. Bereits im Februar hatten Verfechter der Direkten Demokratie den  Landtagsabgeordneten in einem Offenen Brief eine Frist bis Ende April gesetzt, um das Gesetz zu verabschieden. Nachdem weiterhin nichts passiert ist, wird man nun mit dem mittlerweile fünften Volksbegehren zu einem Direkte-Demokratie-Gesetzentwurf tätig, erklärt der Vorsitzende der Initiative für mehr Demokratie Erwin Demichiel.

Konkret wird der vorliegende Gesetzentwurf der Arbeitsgruppe Amhof/Foppa/Noggler in Form eines Volksbegehrens eingebracht. Damit soll der Landtag gezwungen werden, sich endlich mit dem Entwurf auseinanderzusetzen. Zumindest sofern die Initiatoren des Volksbegehrens die dafür nötigen 8000 Unterschriften zusammenbekommen. Aber durch die vergangenen Gesetzesinitiativen gibt es mittlerweile ausreichend Erfahrung beim Sammeln der Unterschriften, zeigt sich Demichiel zuversichtlich, die Hürde zu knacken. Ab Mitte Mai liegen die Unterschriftenbögen auch diesmal in den Gemeinden auf. Zusätzlich wird es aber innerhalb der Einreichfrist Mitte August auch Stände geben, kündigt die Initiative an.

Neben dem bereits im Landtag aufliegenden Gesetzesentwurf legen die Einbringer auch noch eine zweite, leicht modifizierte Version als Volksbegehren vor. Darin enthalten sind laut Demichiel vor allem technische Verbesserung; der größte Unterschied besteht beim Beteiligungsquorum, wo man 15 statt 25 Prozent vorschlägt. In jedem Fall wollen die beteiligten Organisationen – darunter die drei großen Gewerkschaftsbünde AVS, VKE, Dachverband für Natur und Umweltschutz, OEW, KVW oder der Schützenbund – erreichen, dass das Gesetz für Direkte Demokratie noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. „Zwei Jahre lang haben sich viele Menschen im Land und über 60 Organisationen auf Initiative des Gesetzgebungsausschusses an seinem Zustandekommen beteiligt“, heißt es in einer gemeinsamen Aussendung. Nachdem man nun seit Herbst 2016 vergebens auf die Behandlung des Ergebnisses im Landtag warte, sei es an der Zeit, endlich einen Schritt weiterzukommen.