Der Wir-Kodex
Ohne Netiquette geht es auch im öffentlichen Dienst nicht. Am Dienstag hat die Landesregierung nach vier Jahren einen neuen, überarbeiteten Verhaltenskodex für die Landesangestellten abgesegnet. Die bedeutendste Neuerung ist weniger der Inhalt als vielmehr die Sprache des neuen Verhaltenskodex. Er ist in der “Wir-Form” verfasst. Schon in der Einleitung heißt es: “Wir stehen im Dienst der Bürgerinnen und Bürger Südtirols und diese erwarten von uns, dass wir bei der täglichen Arbeit stets korrekt und verantwortungsbewusst handeln.” Dazu zählt, “alle Bürgerinnen und Bürger gleich zu behandeln” und “jedes die Menschenwürde verletzende Verhalten” zu vermeiden.
Nicht nur zum guten Bild der Landesverwaltung nach außen, sondern auch zur Vorbeugung von Korruption und Interessenkonflikten soll der Verhaltenskodex beitragen. So heißt es in Art. 5: “Wir erbitten weder für uns noch für andere Geschenke oder sonstige Vorteile, noch fordern wir solche ein. Wir nehmen weder für uns selbst noch für andere Geschenke oder sonstige Vorteile an, mit Ausnahme jener gelegentlicher Art und geringfügigen Wertes, die im Rahmen des höflichen Umgangs üblich sind.”
Auch gilt der Grundsatz: “Wir enthalten uns aller Entscheidungen und Tätigkeiten im Rahmen unseres Aufgabenbereiches, die zu einem Konflikt mit eigenen Interessen, mit Interessen von Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad, mit Interessen des Ehepartners/der Ehepartnerin oder mit Interessen von zusammenlebenden Personen führen können.”
Transparenz, Rückverfolgbarkeit und IT-Sicherheit sind weitere Grundsätze, auf die der Verhaltenskodex fußt – und die auch in den sozialen Medien gelten. Dazu hat die Landesregierung bereits im März erstmals Social-Media-Leitlinien eingeführt.
Art. 10 des neuen Knigges für die Landesbediensteten gibt genaue Anweisungen, um Daten und das IT-Systems des Landes zu schützen. “Die Benutzung von informationstechnischen Instrumenten birgt ein ständiges Risiko für die Sicherheit des Informationssystems”, heißt es.
Folgende Sicherheitsvorkehrungen sollen dazu beitragen, “Situationen zu vermeiden, die für die Datensicherheit einzelner Personen und der Verwaltung zur Gefahr werden können:
a) keine vertraulichen Informationen weiterleiten; oft wird mit betrügerischen Mitteln, an vertrauliche Informationen zu gelangen,
b) nie über ein informationstechnisches Gerät ohne Virenschutzsoftware und Firewall auf Daten der Landesverwaltung zugreifen,
c) amtsinterne Informationen, insbesondere sensible Informationen der Landesverwaltung, nie unbeaufsichtigt oder frei zugänglich zu lassen,
d) vorübergehend nicht benutzte Computer und Mobiltelefone immer sperren,
e) Dateien mit sensiblen Daten und bewegliche Datenträger durch ein Passwort zu schützen,
f) den E-Mail-Account der Landesverwaltung nur für Dienstzwecke nutzen. E-Mails verdächtiger Herkunft, mit verdächtigem Inhalt und verdächtige Links nie öffnen! Im Zweifelsfall das Call-Center kontaktieren,
g) auf den Geräten der Landesverwaltung keine private Software benutzen, auch dann nicht, wenn es sich um rechtmäßig erworbene und registrierte Anwendungen handelt.”