Ilse K. Thaler
Perfider Immobilienverkauf durch den Sachwalter!
Es ist uns tatsächlich gelungen, den, für meinen Bruder als Sachwalter vereidigten Rechtsanwalt
mit Gerichtsdekret loszuwerden.
Ein Grund: Der SW verkaufte 2017, in einer „Hau-Ruck-Aktion“ die Anteile des “Begünstigten“ am Elternhaus mit Ermächtigung der Vormundschaftsrichterin, trotz der vorherigen Warn-E-Mail an Sie, und in Missachtung des, uns Geschwistern zustehenden Vorkaufs-Rechts, gemäß Art.732 ZGB … an den ungeliebten Nachbarn, der sich damit, mehr als nur das, für ihn, NICHT bestehende Durch-fahrtsrecht, zu seinem dahinterliegenden, neu sanierten Haus, Nähe Tribusplatz, Lana „erkauft“ hat.
Eine Präventionsstelle wäre dringend gefordert! – bzw. „Hände weg von Sachwalterschaften wenn Besitz vorhanden!“- Der, durch die Sachwalterschaft „Entmündigte“ bzw. dessen Angehörige können sich in der Folge nur noch gerichtlich gegen derlei perfide Aktionen zur Wehr setzen.
Die öffentlich vielmals gelobte Sachwalterschaft für Hilfesuchende endet, wie im o.a. Fall vor Gericht, sofern die Geschwister bereit sind auch finanzielle Opfer zu bringen, um ihr Vorkaufsrecht, einzufordern. Bei Gericht vergehen Jahre, keine „Hau-Ruck-Urteile“ bis zu Gunsten der Geschwister entschieden wird.
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Die Unverhältnismäßigkeit
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