„Hobe die Ehre“
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Heute hat am Bozner Landesgericht ein Prozess ein Ende gefunden, der sich mittlerweile seit über zwei Jahren hingezogen hat und als „Vogelnest-Prozess“ in die Annalen der Südtiroler Geschichte eingehen wird. Wie berichtet, hatte Jürgen Wirth Anderlan während der Corona-Pandemie die damalige Landtagspräsidentin Rita Mattei scharf attackiert, nachdem diese sich hinter Arno Kompatscher und Maurizio Fugatti gestellt hatte. Die Landeshauptmänner von Südtirol und Trient erhielten im Zuge der Corona-Maßnahmen Briefe mit Pistolenkugeln und wurden mit dem Leben bedroht. Mattei verortete den bzw. die Drohbriefschreiber in der No Vax-Szene. Als Reaktion darauf postete Jürgen Wirth auf Facebook einen Beitrag, in welchem er Matteis Frisur ins Lächerliche zog und sie unter anderem als „Präsidentin der Vogelnester“ bezeichnete.
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Die Lega-Politikerin fühlte sich auf persönlicher Ebene angegriffen und beleidigt und erstattete in der Folge Anzeige gegen Wirth Anderlan. Über ihre Anwälte forderte sie Schadenersatz in Höhe von 50.000 Euro wegen übler Nachrede und Verleumdung. Außergerichtlich waren beide Parteien nicht in der Lage, sich zu einigen, da man unterschiedlicher Auffassung war, wer was angeboten hat und wie man sich korrekterweise entschuldigt. Während die Anwaltschaft Matteis auf die Zahlung der genannten Summe beharrte, hat die Staatsanwaltschaft eine Summe von 1.000 Euro angesetzt. Diesen Betrag übrigens hat der ehemalige Schützenkommandant und nunmehrige Landtagsabgeordnete der Liste JWA an das Südtiroler Kinderdorf gespendet, wie aus einem Facebook-Beitrag hervorgeht, den Wirth Anderlan gestern (2. Dezember) gepostet hat.
Im Beitrag mit der Überschrift „Das Recht, Mensch zu sein“ schreibt der Landtagsabgeordnete: „Sicherlich würde ich einige beanstandete Aussagen so heute nicht mehr wiederholen, trotzdem gilt für mich weiter, die Demokratie muss Unterschiede nicht glattbügeln, sondern Raum geben für Differenz und Widerspruch, vor allem in einer Zeit, in der Grund- und Menschenrechte beschnitten wurden, denn die Meinungsfreiheit ist das unveräußerliche Grund- und Menschenrecht und zugleich das Fundament jeder Demokratie. Ja, es wurden Fehler gemacht, aber wenn ich auch anderer Meinung bin, ich würde mein Leben dafür geben, dass jeder seine Meinung immer frei aussprechen darf.“ Mit „Hobe die Ehre“ gezeichnet Jürgen Wirth Anderlan.
Die Staatsanwaltschaft scheint er damit nicht gnädig gestimmt zu haben, denn er wurde zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verdonnert, weiters muss er eine Schadensersatzzahlung an Rita Mattei in Höhe von 10.000 Euro leisten und zudem noch die Prozesskosten tragen: insgesamt 15.000 Euro. Die Stellungnahme Wirth Anderlans fällt entsprechend „bissig“ aus. In einem Video-Post meint der standhafte Landtagsabgeordnete, dass dies wohl der Preis dafür sei, dass er vor diesem System nicht in die Knie gegangen sei, weiters entschuldigte er sich bei allen „Klompern“ und „Vögeln“ - ob Mattei damit gemeint ist?
Wo sich diese kleine Person…
Wo sich diese kleine Person die Ehre hineingesteckt hat, darf ich jier leider nicht schreiben.
Was bitte ist an diesem…
Was bitte ist an diesem Landtagsabgeordneten "standhaft" ?
Er ist ungehobelt, frauenfeindlich, rechtsextrem. Ich bin der Meinung, salto könnte sich mit Komplimenten für diesen Rüpel ein klein wenig zurückhalten.
In reply to Was bitte ist an diesem… by T M
Ich habe das "standhaft"…
Ich habe das "standhaft" ironisch" als eine ironische Umschreibung des Wortes "stur" interpretiert und nicht als Kompliment gesehen.
Schon absurd, welche …
Schon absurd, welche "Strafbestände" streng geahndet werden.
In reply to Schon absurd, welche … by nobody
Derselben Meinung. Bessere…
Derselben Meinung. Bessere Werbung könnte es für JWA nicht geben, ausserdem.
In reply to Schon absurd, welche … by nobody
Sie sind also der Meinung,…
Sie sind also der Meinung, man sollte jeden Menschen beleidigen dürfen? Sachlichkeit ist nie eine Charakteristik Anderlans gewesen. Wenn er nicht in der Lage ist sachlich zu argumentieren, sondern sich aufs Persönliche bzw. Äußerlichkeiten verlegen muss (wie es für AfD-Verschnitte wohl charakteristisch ist), dann muss er eben auch akzeptieren, dass er nicht immer Narrenfreiheit hat. Mit "Meinung" haben seine Aussagen übrigens rein gar nichts zu tun, das ist wieder reine Augenauswischerei.
In reply to Schon absurd, welche … by nobody
Dabei hat er ja noch Glück,…
Dabei hat er ja noch Glück, dass Verleumdung kein strafrechtliches Vergehen mehr ist.
In reply to Dabei hat er ja noch Glück,… by Manfred Klotz
Meines Wissens ist der …
Meines Wissens ist der (faschistische) Art. 595 StGB nach wie vor in Kraft. Kein Ruhmesblatt.
„standhaft“? wohl eher …
„standhaft“?
wohl eher „verurteilt“.
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... auch scheint dieser wirklich nicht erfassen zu können, dass die „unveräußerlichen Grund- und Menschenrechte“, die er ins Feld führt, auch für die anderen, und nicht nur für ihn gelten.
... und das übliche Problem, den Unterschied zwischen „Meinung“ und „Fakten“, zwischen „Meinung“ und „Beleidigung“ nicht zu erfassen...