Politics | Abgaben

"IVA auf Müllgebühren gehört gestrichen"

Mit einem Verweis auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs in Rom, fordern die Freiheitlichen die Streichung der Mehrwertsteuer auf die Müllabgaben.

Mit Urteil Nr. 238/2009 hat der römische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass die Mehrwertsteuer auf die Müllgebühren nicht geschuldet ist. „Der Verfassungsgerichtshof festgelegt, dass es sich bei der Müllgebühr nicht um einen Tarif handelt, sondern in Wirklichkeit um eine Steuer“, weist der Freiheitliche Abgeordnete Walter Blaas in einer Presseaussendung hin: „Die Steuer wird aufgrund eines Gesetzes geschuldet und kann nicht durch eine hinzukommende Mehrwertsteuer belastet werden. In Südtirol hingegen ist die Abfallbewirtschaftung Kompetenz des Landes und entsprechend im Autonomiestatut festgelegt. Ein Landesgesetz aus dem Jahr 2006 und das Dekret des Landeshauptmanns vom 24. Juni 2013, Nr. 17 regelt die Abfallgebühr in Südtirol. Damit greift das Urteil des Verfassungsgerichtshofes in Südtirol nicht und nur auf Staatsebene“, legt Blaas dar.

Dies komme einer Ungleichbehandlung der Bürger in Südtirol und einer finanziellen Mehrbelastung gleich. Ob dies im Sinne der Landesregierung sei, fragt Blaas. "Diese gesetzliche Diskrepanz ist nicht annehmbar und es bedarf der notwendigen verwaltungstechnischen Schritte, um das Urteil Nr. 283/2009 des Verfassungsgerichtshofes umzusetzen“, hält Walter Blaas abschließend fest und unterstreicht, zur Klärung der offenen Fragen eine weitere Anfrage einzubringen.