Society | Green Pass

Aufruf zum Gesetzesbruch

Der Direktor der Abteilung Informationstechnik, Josef Hofer, schickt ein Rundschreiben hinaus, das eine Eigenerklärung enthält, die gesetzlich verboten ist.
Green Pass
Foto: upi
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Green Pass sind seit Wochen öffentlich und vor allem in den Bereichen des Arbeitsrechts in allen Facetten ausführlich diskutiert worden. Besonders kontrovers werden dabei die Bestimmungen über den Datenschutz angesehen, die die Handhabung der Kontrollen durch den Arbeitgeber deutlich erschweren.
Vor diesem Hintergrund sollten die Führungskräfte der Landesverwaltung eigentlich in Kenntnis sein, was erlaubt ist und was gegen das Gesetz verstößt. Dass das aber nicht der Fall ist, zeigt jetzt ein besonders dreister Vorgang in der Landesverwaltung. So scheint der Direktor einer Abteilung des Landes, dem mehrere Hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen, keineswegs zu wissen, was Sache ist.
 
 
Nur so ist die Mail erklärbar die Josef Hofer am Nachmittag des 14. Oktober 2021 an fast 100 Angestellte der Abteilung Informationstechnik in der Landesverwaltung verschickt hat. Der Abteilungsdirektor informiert seine Belegschaft darin über die Bestimmungen zur Green-Pass-Pflicht am Arbeitsplatz. Der Mail ist ein Rundschreiben des Generaldirektors der Landesverwaltung Alexander Steiner beigelegt, in dem die Bestimmungen zur Kontrolle des Green Pass innerhalb der Landesverwaltung detailliert erläutert werden.
Doch Josef Hofer geht in seiner Abteilung noch einige Schritte weiter. So schreibt der Abteilungsdirektor:
 
In der Anlage findet Ihr auch eine Eigenerklärung, die auf freiwilliger Basis ausgefüllt und an die folgende E-Mail-Adresse geschickt werden kann: [email protected]“.

Die beigelegte Eigenerklärung schaut so aus:
 
 
Diese Eigenerklärung ist in Wirklichkeit der Aufruf zu einem Gesetzesbruch. „Diese Geschichte ist völlig illegal“, sagt dann auch ASGB-Chef Tony Tschenett, „eine solche Erklärung ist vom Gesetz ausdrücklich verboten“.
Es geht dabei um den Datenschutz. Der Hausverstand würde es logisch erscheinen lassen, dass ein Arbeitgeber sich von seinen Mitarbeitern das Ablaufdatum ihres Green Pass geben lässt. So braucht er nicht täglich zu kontrollieren und kann die nötigen Kontrollen genau timen.
Doch diese Vorgangsweise hat der Gesetzgeber explizit verboten. Der Arbeitgeber muss täglich eine gewisse Anzahl von Green Pässen kontrollieren. Vor allem aber hat der „Garante della Privacy“ festgelegt, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist, die Daten zum Green Pass zu sammeln und abzuspeichern. Konkret heißt das: Das Land darf weder wissen, wann der Green Pass eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin verfällt, noch darf es diese Daten speichern oder sammeln.
Genau das aber schlägt Abteilungsdirektor Josef Hofer - anscheinend recht eigenmächtig - mit seiner Mail und seiner Eigenerklärung - vor. Dabei schützt auch die angebliche „Freiwilligkeit“ nicht vor Strafe. Die oberste Datenschutzbehörde hat in einer amtlichen Erklärung klar spezifiziert, dass der Arbeitgeber auch dann nicht diesen Daten sammeln und bearbeiten darf, wenn sie der Arbeitnehmer freiwillig herausgibt.
Demnach ist das Rundmail von Josef Hofer ein klarer Gesetzesverstoß, der übrigens bis heute nicht widerrufen wurde. Macht einer der Angestellte jetzt eine Eingabe bei der römischen Datenschutzbehörde, wird sich die Landesverwaltung auf eine saftige Geldstrafe gefasst machen müssen.