Politics | Landtag

Kritische Nachfragen

Das Team K hat zum Bau und zur Finanzierung der Privatklinik Sanitas, die in St. Georgen entsteht, eine Landtagsanfrage eingebracht. Mit Details, die es in sich haben.
Sanitas Klinik
Foto: Unser Bruneck
Franz Ploner äußerst sich kategorisch. „Für ein öffentlich finanziertes Gesundheitssystem, das unter strategischem Stillstand – der Gesundheitsplan ist mit dem Jahr 2020 ausgelaufen -, akutem Personalmangel, weiterem Verlust an Knowhow und Abgang von Fachpersonal in allen Fachbereichen leidet, bedeutet durch solche Maßnahmen einen zusätzlichen Auftrieb für die Privatmedizin im Lande mit gleichzeitiger Schwächung des öffentlichen Gesundheitssystems“, sagt der Landtagsabgeordnete des Team K.
Ploner hat fast sein gesamte berufliches Leben in der Südtiroler Sanität verbracht. Als Facharzt für Anästhesie, Hämatologie, Kardiologie und Primar für Anästhesie und Intensivmedizin an den Krankenhaus Brixen, sowie als Ärztlicher Leiter des Krankenhaues Sterzing, weiß der Oppositionspolitiker wovon er redet.
 
 
 
Auch Maria Elisabeth Rieder kennt die Situation. Ploners Landtagskollegin war vor ihren Einzug in die Landespolitik Angestellte in der Verwaltung des Sanitätsbetriebes Bruneck.
Die beiden Team K-Abgeordneten haben zusammen mit ihren Fraktionskollegen Alex Ploner und Paul Köllensperger im Landtag eine Anfrage eingebracht, die sich vor allem auf einen Salto.bz-Bericht bezieht.
Es geht dabei um die öffentliche Mitfinanzierung der Privatklinik Sanitas GmbH durch die öffentliche Hand und Interessenskonflikte durch öffentliche Amtsträger in der Gemeinde Bruneck.
 

„Ohne Risiko leicht bauen“

 
Die Anfrage wird die Geschichte kurz zusammengefasst, wobei die Landtagsabgeordneten den Fokus dabei auf die öffentliche Finanzierung durch Landesbeiträge legen.
Das Assessorat für Sanität ist vollumfänglich vom geplanten Vorhaben seit dem Jahr 2020 informiert. Im Dezember 2020 wurde ein Dekret der Abteilungsdirektorin der Abteilung Gesundheit für die Projektierung, den Bau und die Einrichtung der Privatklinik im Ausmaß von mehr als 700.000 € aufgeteilt auf mehrere Beitragszahlungen ausgestellt. In der ersten Hälfte des Jahres 2021 hat der Gesundheitsbezirk Bruneck mit der Privatklinik Sanitas einen Vorvertrag zur Anmietung eines gesamten Stockwerkes für die Kinder- Rehabilitation im Ausmaß von ca. 180.000 Euro im Jahr + MwSt. abgeschlossen; dieser Vertrag hat eine Gültigkeit von neun Jahren. Dieser Vorvertrag wurde vor Errichtung und Benutzungsgenehmigung der Privatklinik abgeschlossen.
Mit einem solchen Landesbeitrag und einem unterschriebenen Mietvorvertrag ist aus wirtschaftlicher Sicht ohne Risiko leicht bauen“, heißt es in der Anfrage.
 

Im Landesgesundheitsplan?

 
Dann folgt eine ganze Reihe von konkreten Fragen:
 
 
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat die Abteilungsdirektorin des Assessorats für Gesundheit diesem Projektvorhaben eine solch hohe finanzielle Zuwendung aus öffentlichen Mitteln zuerkannt? Wurde diese finanzielle Zuwendung dem Sanitätsrat zur Genehmigung vorgelegt? Wenn nein, wer hat den Auftrag an die Direktorin erteilt?
  • Auf welcher gesetzlichen Grundlage und nach welchem Dekret des Landeshauptmanns ist die finanzielle Unterstützung einer Privatklinik im Ausmaß von mehr als 700.000 € möglich, die im Landesgesundheitsplan nicht aufgeführt ist? Wann wurde die Errichtung der privaten Rehaklinik genehmigt?
  • Bei der Dekret-Ausstellung war die Sanitas Privatklinik GmbH, die den Bau realisiert und betreibt, noch nicht gegründet (Gründung 23.März 2021). Wer war der gesetzliche Empfänger dieser finanziellen Zuwendung?
  • Wurde der Beschluss des Gesundheitsbezirks Bruneck, der den Mietvorvertrag mit der Sanitas Immobilien GmbH abgeschlossen hat, vom Sanitätsbetrieb genehmigt? Ersuchen um die Zusendung des Genehmigungsbeschlusses?
  • Wurde dieser Beschluss der Landesregierung zur Begutachtung vorgelegt, nachdem die Unterstützungsfinanzierung aus dem Landeshaushalt (Gesundheit) erfolgen muss? Ersuchen um die Übermittlung des Entscheidungsprotokolls.
 
 
 
  • Wurde die Errichtung dieser Reha-Klinik mit den Reha-Abteilungsleitern der Gesundheitsbezirke besprochen? Welches Gutachten haben sie abgegeben?
  • Wer hat den Mietvorvertrag mit der Sanitas Immobilien GmbH vorbereitet und welche Personen haben ein positives Gutachten dazu abgegeben? Auf welcher rechtlichen Basis hat der Bezirksdirektor den Vorvertrag abgeschlossen?
  • Ist eine Teilübernahme des Reha-Betten im Gesundheitsbezirk Bruneck durch diese Privatklinik geplant? Wenn ja, wieviel Kodex 56 und Kodex 60 Betten werden in dieser Privatklinik untergebracht?
  • Warum wird die Kinder-Reha in diese Privatklinik ausgesiedelt, wenn ausreichend Raum im Krankenhaus Innichen zur Verfügung steht? Warum wird sie nicht in den Reha- und Pädiatrie-Ambulanzen des Krankenhauses Bruneck angesiedelt?
  • Hat die Gemeinde Bruneck, der Gemeinderat und der Gemeindeausschuss einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung dieser privaten Rehaklinik getroffen?
  • Wenn ja, wann und wurde dieser Beschluss von der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt?
  • Auf welcher urbanistisch gesetzlichen Grundlage (neues und altes Urbanistikgesetz) erfolgte die Errichtung die Zone für öffentliche Einrichtungen für die Privatklinik St. Georgen?
 
Diese detaillierten Fragen könnten die Sanitätsverantwortlichen und den zuständigen Landesrat in Verlegenheit bringen.
Außer das Projekt Sanitas hat alle diese Auflagen wirklich durchlaufen.