Chronicle | Landwirtschaft

Gnadenhof bangt um seine Existenz

Der Lebenshof in St. Valentin auf der Haide arbeitet laut tierärztlichem Dienst nicht entsprechend den Vorgaben. Für den Betreiber ist das nicht nachvollziehbar.
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Foto: Lebenshof
Markus Sprenger bangt um seinen Gnadenhof in St. Valentin auf der Haide im Vinschgau. Offenbar entspricht die Tierhaltung seines Lebenshofes nicht den Vorgaben, so zumindest ist es die Auffassung des tierärztlichen Dienstes vom Südtiroler Sanitätsbetrieb. Laut diesen wäre es ihm verboten, Nutztiere auf demselben Hof mit ausgedienten Tieren zu halten.
Ich verstehe nicht, was das die Sanität angeht.
Es leben Rinder, Schafe, Ziegen, Hühner und Enten auf dem Gnadenhof in St. Valentin. Sprenger bekommt viele Anfragen, die darum bitten, ausgediente Nutztiere auf seinen Hof bringen zu können. Der Bedarf sei in Südtirol so hoch, dass es einen zweiten Gnadenhof bräuchte. Doch nun bringt der Sanitätsbetrieb den ehemaligen Milchbauer in eine äußerst schwierige Situation.
 
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Markus Sprenger: „Das größere Problem ist, dass ich das eigentlich gar nicht machen darf.“ (Foto: Lebenshof)
 
Denn um als Bauer Beiträge zu erhalten, muss Sprenger als Produzent aufscheinen. Als Betreiber des Gnadenhofs stelle er allerdings nur eine Dienstleistung bereit. Deshalb verkauft oder vermittelt er in Absprache mit dem Südtiroler Bauernbund auch Nutztiere weiter, kürzlich rund 400 ausgediente Legehennen. Bei dem Lokalaugenschein der Behörde waren noch etwa 30 Hennen übrig. „Die wären sonst geschlachtet und entsorgt worden, so können sie jetzt bei Bauern weiterleben“, sagt Sprenger.
Diese Vermittlung widerspreche laut dem tierärztlichen Dienst den gesetzlichen Vorgaben und er muss nun 1.500 Euro bezahlen. „Herr Markus Sprenger ist weder als Geflügelbetrieb in der BDN registriert noch hat er die getätigten Geflügelbewegungen, also die Ein- und Ausgänge in der BDN Datenbank eingetragen“, so lautet das Protokoll des tierärztlichen Dienstes. „Das ist jetzt aber das kleinste Problem. Das größere Problem ist, dass ich das eigentlich gar nicht machen darf.“ 
Dabei gehe es nicht um hygienische Anforderungen, die Sprenger laut Sanitätsbetrieb erfüllt. Vorgabe wäre, dass die Nutztiere von den ausgedienten Tieren getrennt gehalten würden. „Ich verstehe nicht, was das die Sanität angeht“, so Sprenger, der auch für das Team K bei den Landtagswahlen kandidiert.