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Gadertaler Selektion

Die Direktorin des Schulsprengels Abtei hat sich die Namen der nicht-getesteten Kinder geben lassen und hat sie jetzt vom Unterricht ausgeschlossen. Ein Skandal.
Scuola Covid
Foto: Pixabay
Annegret Vescoli ist mehr als nur erschüttert. Die Rechtsanwältin und Vertreterin des Schulsprengels Hochabtei im Landeselternbeirat will den Vorfall keinesfalls auf sich beruhen lassen. „Ich prüfe derzeit eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen“, sagt die Mutter von drei schulpflichtigen Kindern zu Salto.bz.
Der Anlass ist ein Vorfall, den Vescoli detailliert in einem Schreiben schildert, das noch am Montagabend an den Landesrat für deutsche Schule und Kultur Philipp Achammer, seinen ladinischen Kollegen Daniel Alfreider, die Leiterin des ladinischen Schulamts Edith Ploner und an die Jugend- und Kinderanwältin Daniela Höller gegangen ist. „Mit gegenständlichem Schreiben möchte ich Sie über einen Vorfall groben Machtmissbrauchs und grober Diskriminierung von Seiten einer Schulführungskraft in Kenntnis setzen“, heißt es in der E-Mail. Was danach folgt ist die Schilderung eines Skandals, bei dem die Schule genauso mitmischt wie der Südtiroler Sanitätsbetrieb.
 
 
Es ist eine Geschichte, die deutlich macht, wie fahrlässig man in diesem Land mit elementarsten Bürger- und Kinderrechten umgeht. Und wie dilettantisch und unkoordiniert die verschiedenen Behörden vorgehen.
 

Die SMS der Schulleiterin

 
Wie überall in Südtirol hat auch in der Gemeinde Abtei am vergangenen Wochenende die Covid 19-Testreihe stattgefunden. Die Beteiligung der Bevölkerung war hoch, die festgestellte Infektionsrate niedrig (0,8 %). Wie bekannt, war die südtirolweite Testreihe freiwillig und anonym. Die Testergebnisse unterliegen einem strengen Datenschutz.
Am späten Samstagnachmittag erhalten die Eltern in St. Kassian dann aber eine SMS der Schulleiterin mit der Aufforderung, die Namen der Kinder mitzuteilen, die am Test teilgenommen haben bzw. nicht.
Das Schreiben im Wortlaut:
 
„Geehrte Eltern, der Sanitätsbetrieb hat mich kontaktiert und mich gebeten, die Namen aller Kinder und Lehrer weiterzuleiten, mit Ausnahme derer, die am Covid-Test teilgenommen haben. Bitte teilt mir …[…|… die Namen jener mit, die sich dem Test unterzogen haben. Die anderen werden vom Sanitätsbetrieb über SMS eine separate Einladung zum Test erhalten. Dieser ist nicht verpflichtend, aber empfohlen.“
 
Umgehend antwortet Annegret Vescoli:
 
Sehr geehrte …[…]…ich danke für Deine Sms-Nachricht und ersuche höflich, mir die Nachricht des Sanitätsbetriebes mit der Aufforderung, die Liste der nicht getesteten SchülerInnen zu erstellen, weiterzuleiten.
Diese Aufforderung verletzt die elementarsten Rechte zum Schutz der Privatsphäre und ich verbitte mir, die Namen meiner Kinder an irgendjemanden weiterzuleiten. Die Teilnahme am Covid 19-Test ist freiwillig und anonym und niemand ist verpflichtet, irgendjemandem darüber Auskunft zu geben. Folglich darf es für jemanden, der den Test nicht macht, keinerlei Art von Konsequenzen geben – schon gar nicht für Minderjährige. Bitte leite mir also die Mitteilung des Sanitätsbetriebes weiter, damit ich entsprechende Schritte einleiten kann.“
 
 
Die Antwort der Schulleiterin:
 
„Guten Abend Annegret, ich wurde heute Abend telefonisch von Doktor Matteo Spadini vom Sanitätsbetrieb kontaktiert. Da es einen bestätigten Covid-19 Fall an unserer Schule gibt, werden die Schüler vom Sanitätsbetrieb zu einem Covid-19 Test/Abstrich eingeladen (nicht verpflichtend!). Jene Schüler, die dieses Wochenende bereits getestet wurden, werden nicht zu einem weiteren Test eingeladen. Dr. Spadini hat mich gebeten, die Namen der Kinder und Lehrpersonen, die an diesem Wochenende nicht an der Testung teilgenommen haben, an den Sanitätsbetrieb weiterzuleiten, um eine mögliche Doppeltestung zu vermeiden. Bei weiteren Fragen und Unklarheiten bitte ich dich das Gesundheitsamt zu kontaktieren.“
 
Dass diese Vorgangsweise des Sanitätsbetriebes und der Schulführung gleich gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen verstößt, scheint niemandem aufgefallen zu sein.
 

Den Ausschluss


Doch damit nicht genug.
Am Montag haben die Schulkinder von St. Kassian per Videokonferenz von ihren Lehrern die Bestätigung erhalten, dass, wie angekündigt, am heutigen Dienstag nach 10 Tagen homeschooling wieder der Präsenzunterricht in der Schule startet. „Die Freude war riesengroß“, beschreibt Annegret Vescoli die Reaktion bei ihren Kindern, „sie haben ihre Schultaschen gepackt und waren in heller Aufregung.
Am Abend folgte dann aber die Ernüchterung. Denn gegen 18.30 Uhr kommt eine weitere E- mail der Schulstelle St. Kassian, die „im Namen des Schulsprengels Abtei“ mitteilt, dass am Präsenzunterricht nur jene Kinder zugelassen sind, die einen negativen Covid 19-Test vorweisen können. Alle anderen bleiben weiterhin zuhause.
Woher aber nimmt sich eine Schuldirektion die Befugnisse, eine öffentliche Schule nach eigenem Belieben für jene Kinder zu öffnen, die sich einem anonymen und freiwilligen Test unterzogen haben, und allen anderen Kindern den Zugang zu derselben Schule zu verwehren? 
 
 
Dieser Vorfall ist nicht nur grob diskriminierend ist, sondern auch völlig gesetzeswidrig“, sagt die Rechtsanwältin Annegret Vescoli. Im Schreiben an die Landesräte und die ladinische Schulamtsleiterin wird die Mutter noch deutlicher:
 
„Ich erwarte mir von Ihnen als Vorgesetzte der betreffenden Schulführungskraft, unverzüglich (disziplinar)rechtliche Konsequenzen einzuleiten. Für meinen Teil werde ich auch reagieren – eine Eingabe bei der Datenschutzbehörde ist schon hinterlegt.“
 
Man darf gespannt sein, wie sich die Schule aber auch der Sanitätsbetrieb aus diesem Schlamassel herausreden werden.
Sicher ist: Der Vorfall macht deutlich, wie freiwillig und anonym der Massentest vom Wochenende war.
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Peter Gasser Tue, 11/24/2020 - 11:35

Ich zitiere:
„Guten Abend Annegret, ich wurde heute Abend telefonisch von Doktor Matteo Spadini vom Sanitätsbetrieb kontaktiert. Da es einen bestätigten Covid-19 Fall an unserer Schule gibt, werden die Schüler vom Sanitätsbetrieb zu einem Covid-19 Test/Abstrich eingeladen (nicht verpflichtend!). Jene Schüler, die dieses Wochenende bereits getestet wurden, werden nicht zu einem weiteren Test eingeladen. Dr. Spadini hat mich gebeten, die Namen der Kinder und Lehrpersonen, die an diesem Wochenende nicht an der Testung teilgenommen haben, an den Sanitätsbetrieb weiterzuleiten, um eine mögliche Doppeltestung zu vermeiden. Bei weiteren Fragen und Unklarheiten bitte ich dich das Gesundheitsamt zu kontaktieren.“
Worin ist hier etwas zu Kritisierendes oder gar Skandalöses zu finden?
An der Schule gab es einen positiven Mitschüler; alle Mitschüler sollen getestet werden; um Zweifachtestung zu vermeiden, “bittet” man nur die nicht getesteten Kinder zum Test.
Erst nach dem Test dürfen nicht getestete Kinder zum Schutz aller anderen wieder zur Schule.
So weit so gut. Und was ist daran nun falsch?

Tue, 11/24/2020 - 11:35 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Tue, 11/24/2020 - 11:46

In reply to by Peter Gasser

Ich zitiere auch:
"Am Abend folgte dann aber die Ernüchterung. Denn gegen 18.30 Uhr kommt eine weitere E- mail der Schulstelle St. Kassian, die „im Namen des Schulsprengels Abtei“ mitteilt, dass am Präsenzunterricht nur jene Kinder zugelassen sind, die einen negativen Covid 19-Test vorweisen können. Alle anderen bleiben weiterhin zuhause."
Und auch hier alles in Ordnung?
Wenn das zur Normalität werden sollte, dann freu ich mich schon auf die "freiwillige" Impfung!!

Tue, 11/24/2020 - 11:46 Permalink
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Martin Sitzmann Tue, 11/24/2020 - 11:51

In reply to by Peter Gasser

Sehr geehrter Herr Gasser,
daran ist so ziemlich alles falsch.
Es ist glasklar, dass die Tests freiwillig waren und keinem Schüler der Schulbesuch verwehrt werden kann.
Mir wäre nie im Leben eingefallen, bei meinen Schüler*innen so eine Erhebung zu machen, da kann der Sanitätsbetreib schreiben, was er will! Auch wenn ich absolut von den Massentests überzeugt bin.
Die Schulführungskräfte sind zwar verpflichtet, dem Department für Prävention die engen Kontakte zu melden, das passt. Aber das werden wohl kaum alle Kinder der Schulstelle sein. Und die Verwehrung des Schulbesuchs geht gar nicht...

Tue, 11/24/2020 - 11:51 Permalink
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Peter Gasser Tue, 11/24/2020 - 12:00

In reply to by Martin Sitzmann

Man möge mich hier nicht falsch verstehen:
Wenn in einer kleinen Schule ein Positiv-Fall ist, und alle Schüler getestet werden sollen/müssen, gehe ich davon aus, dass dies dem geltenden Reglement entspricht.
Dass man dann test-, aufwand- und geldsparend bereits getestete Kinder nicht mehr testet, finde ich folgerichtig.
Es geht doch nicht darum, dass nicht zur Schule darf, wer am Massentest nicht teilgenommen hat; sondern, so verstehe ich es aus dem Text, darum, dass es an der Schule einen Positivfall gegeben hat, und nun alle Schüler präventiv zum Schutz von Lehrern und Mitschülern getestet werden sollen/müssen.
Lese ich es falsch aus dem zitierten Schreiben heraus?

Tue, 11/24/2020 - 12:00 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Tue, 11/24/2020 - 12:21

In reply to by Peter Gasser

"......, dass am Präsenzunterricht nur jene Kinder zugelassen sind, die einen negativen Covid 19-Test vorweisen können. Alle anderen bleiben weiterhin zuhause."
Was gibt es da falsch zu verstehen? Wer sich am Wochenende nicht hat testen lassen, sitzt heute zu Hause, soviel zu "Freiwilligkeit".

Tue, 11/24/2020 - 12:21 Permalink
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Peter Gasser Tue, 11/24/2020 - 12:27

In reply to by Manfred Gasser

Ich lese dies anders heraus:
es hat einen positiven Test in der Schule gegeben. Daraufhin sollen alle getestet werden. Das ist der anfängliche Sachverhalt.

Dann kommt: wer bereits negativ getestet ist, muss keinen erneuten Test machen, und darf sofort in die Schule.

Wir lesen wohl eine unterschiedliche consecutio temporum heraus und eine unterschiedliche Ausgangslage.

Tue, 11/24/2020 - 12:27 Permalink
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Martin Sitzmann Tue, 11/24/2020 - 12:37

In reply to by Peter Gasser

Herr Franceschini,
es wäre interessant zu wissen, ob das Department für Prävention vorgeschrieben hat, dass nur mit negativem Antigen-Test ein Schulbesuch wieder möglich ist.
Oder hat das die Schulleiterin oder die Schulführungskraft selbst so interpretiert und entschieden?
Ich halte diese Frage für zentral, um zu klären, ob ein schuldhaftes Verhalten der Schule vorliegt oder nicht.

Tue, 11/24/2020 - 12:37 Permalink
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Markus S. Tue, 11/24/2020 - 14:33

In reply to by Gabriel Fidenti

Ich sehe hier auch nur einen Sturm im Wasserglas.
Ich habe immer gefordert/empfohlen dass die Schulen alle Präsenzunterricht anbieten sollen und sobald ein Schüler positiv ist, oder auch nur hustet, wird sofort die gesamte Klasse getestet und wer negativ ist, darf zurück zum Unterricht. Wer sich nicht testen lassen will, soll es eben daheim aussitzen...

In diesem Kontext wäre es auch sinnvoll eine mobile Teststation mit 2 Sanitätern zur Verfügung zu haben, die schnell und unbürokratisch dorthin geschickt werden kann, wo es grad "brennt".

Tue, 11/24/2020 - 14:33 Permalink
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Elisabeth Hammer Tue, 11/24/2020 - 13:07

"19) falls eine Schulführungskraft Kenntnis über ein positives COVID-19-Testergebnis
eines/einer Schüler*in, einer Lehrperson oder eines/einer Mitarbeiter*in für Integration der jeweiligen Schule erlangt,
verfügt sie auf Grund der ihr vorliegenden Informationen in Erwartung der
Handlungsanweisungen des Sanitätsbetriebs organisatorische
Maßnahmen zum Wechsel von Präsenzunterricht auf Fernunterricht und leitet gegebenenfalls die Sanifikation in die Wege;
Nr. 68/2020 vom 08.11.2020" Soweit ich die geltenden Verordnungen kenne, hätte die Schulführungskraft eigentlich den Fernunterricht für alle einleiten müssen, wenn es einen Positiven an der Schulgemeinschaft gibt, bis durch eine Testung ein negatives Ergebnis da ist. Der Fall zeigt eigentlich nur, dass wir von einem problemlosen Öffnen aller Schulen weit entfernt sind. Die Direktoren bekommen letztlich den Schwarzen Peter in die Hand gedrückt: neben der Arbeitssicherheit für die Angestellten sind sie auch noch für Entscheidung genötigt, was bei einem positiven Fall zu tun ist. Hier braucht es dringend noch klarere, einfache Handlungsanweisungen, die auch den Eltern klar gemacht werden müssen.

Tue, 11/24/2020 - 13:07 Permalink
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Martin Sitzmann Tue, 11/24/2020 - 13:26

In reply to by Elisabeth Hammer

Frau Hammer,
Sie zitieren richtig, nur die Interpretation ist nicht ganz zutreffend.
Die Schulführungskraft muss entscheiden, was zu tun ist, und hat dabei einen gewissen Spielraum. Sie soll aber sicher nicht überreagieren und die ganze Schulstelle in Fernunterricht versetzen.
Nicht einmal für Lehrpersonen ist die Teilnahme am Test verpflichtend, umso weniger für die Schüler*innen.
Es steht und fällt damit, was man als verhältnismäßig ansieht. Wenn alle so reagieren würden wie in diesem Fall, dann gäbe es wohl lange Zeit noch kaum irgendwo Präsenzunterricht...

Tue, 11/24/2020 - 13:26 Permalink
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Elisabeth Hammer Tue, 11/24/2020 - 13:53

In reply to by Martin Sitzmann

@Herr Sitzmann: genau das meinte ich ja; die Direktorin muss gemeinsam mit der Sanität entscheiden, was zu tun ist. In diesem Fall war es offensichtlich so, dass man sich für Präsenz-Unterricht für die Negativ-Getesteten entschieden hat. Dass der Test für Kontaktpersonen so freiwillig ist, sehe ich nicht so. Ich war z.B. selbst K1 von einem Schüler und wurde in Quarantäne versetzt. Dass ich dann mittelschwer erkrankt bin, ist den Lesern dieses Forums mittlerweile bekannt. Erklären Sie uns bitte, wie der Arbeitsschutz auch für Lehrpersonen gesichert werden soll, wenn wie von ihnen suggeriert jegliche Testung freiwillig sein soll? Ganz abgesehen davon, dass der Präsenzunterricht auch nur von gesunden Lehrpersonen aufrecht erhalten werden kann. Die Krankenstände sind bei Covid19 ziemlich lange.

Tue, 11/24/2020 - 13:53 Permalink
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Martin Sitzmann Tue, 11/24/2020 - 14:33

In reply to by Elisabeth Hammer

Ich suggeriere gar nichts. Wir müssen hier 2 Sachen unterscheiden:
- Es ist Fakt, dass die Teilnahme an den Massentests freiwillig war.
- Es ist genauso Fakt, dass das Department aufgrund der Einschätzung der Lage sagen kann, wer getestet werden muss oder bei Testverweigerung in Quarantäne muss. das muss befolgt werden.
Aber mit dem Datenschutz hat man es da nicht genau genommen. Und ich bleibe dabei, dass ich als Schulführungskraft Kindern nicht den Schulbesuch verwehren werde, nur weil sie am freiwilligen Massentest nicht teilgenommen haben.
Den Arbeitsschutz würde ich in diesem Fall nicht bemühen, denn bei konsequenter Einhaltung der AHA+L-Regeln ist das Restrisiko überschaubar.

Tue, 11/24/2020 - 14:33 Permalink
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Elisabeth Hammer Tue, 11/24/2020 - 13:19

.... Abgesehen davon finde ich den von der Mutter (Vertreterin im Landesbeirat der Eltern ....) angeschlagenen Ton äußerst bedenklich. Wenn immer sofort mit Klagen gedroht wird, bevor man versucht zu verstehen, worum es dem anderen geht, dann werden am Ende die Kinder und Jugendlichen am meisten unter der zunehmend angespannten Stimmung zw. Testbefuerwortern und Testgegnern, Maskenbefuerwortern und Maskengegnern leiden.

Tue, 11/24/2020 - 13:19 Permalink
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Meine Ansicht Tue, 11/24/2020 - 17:07

Aus Sicht einer Schulführungskraft ist das Restrisiko logischerweise klein. Das Lehrpersonal ist nun einmal de facto dem Virus mehr ausgesetzt. Ich verstehe die Aufregung eigentlich gar nicht, da ein positiver Fall von Covid 19 aufgetreten ist. Die Schule muss reagieren und handeln, was in Zusammenarbeit mit dem Sanitätsbetrieb geschieht. Ich glaube, wenn nicht zufällig an diesem Wochenende der Massentest stattgefunden hätte, wäre diese Nachricht nie und nimmer so kolportiert worden.

Tue, 11/24/2020 - 17:07 Permalink
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Anton Senoner Tue, 11/24/2020 - 17:53

Der Direktorin des Schulsprengels Abtei möchte ich ein großes Kompliment und meine Solidarität aussprechen, sie hat umgehend und völlig korrekt zum Schutz der anderen Schüler gehandelt. Den verschiedenen Vorwürfen kann ich beim besten Willen nichts abgewinnen!
In Zeiten wie diesen hat der Schutz der anderen Schüler, der Lehrpersonen und des restlichen Schulpersonals oberste Priorität. Es macht wenig Sinn zu jammern, dass es keinen Präsenzunterricht gibt, wenn man nicht bereit ist, die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen walten zu lassen.
Die Vertreterin des Schulsprengels Hochabtei im Landeselternbeirat möchte ich daran erinnern, dass sie in ihrer Funktion als Elternvertreterin nicht die eigenen Interessen in den Vordergrund stellen soll, sondern die Interessen aller Schüler, der Eltern und der gesamten Schulgemeinschaft.
Ihre Drohung „Ich prüfe derzeit eine Strafanzeige gegen die Verantwortlichen“, finde ich völlig inakzeptabel und einer Elternvertreterin unwürdig.
Den Titel des Artikels „Gadertaler Selektion“ finde ich übrigens äußerst unpassend, mit solchen Begriffen sollte man gewissenhafter umgehen!

Tue, 11/24/2020 - 17:53 Permalink
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Stefan S Tue, 11/24/2020 - 18:25

"Am Montag haben die Schulkinder von St. Kassian per Videokonferenz von ihren Lehrern die Bestätigung erhalten, dass, wie angekündigt, am heutigen Dienstag nach 10 Tagen homeschooling wieder der Präsenzunterricht in der Schule startet. "

Hmmm wenn ich das richtig interpretier ist es doch eigentlich nur logisch das der Schüler mit dem positiven Testergebnis zu Hause bleibt, warum nach 10 Tagen Homeschooling alle Schüler testen obwohl diese keinen Kontakt untereinander hatten....

Tue, 11/24/2020 - 18:25 Permalink
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gorgias Tue, 11/24/2020 - 19:48

Wenn die Zusammenhänge nicht erklärt werden und im Text reisserisch formuliert wird, dann handelt es sich für gewöhnlich nicht um Qualitätsjournalismus, sondern ist dem Boulevard zuzuordnen.

In diesem Fall trifft das genau so zu. Denn wer sich das Ganze im Kontext ansieht versteht was dahinter steckt.

Denn was passiert, wenn es in einer Klasse einen positiven Covid-Fall gibt?

1. Die positive Person geht für minestens 10 Tage in Quarantäne.
2. Die Personen, die als enger Kontakt eingestuft werden (für gewöhnlich die Klassengemeinschaft), werden in Quarantäne für die eine kurze Zeit gesetzt, um sich einem Test zu unterziehen. Nach einem negativen Testergebnis können die einzelnen Personen wieder zur Schule. Verweigern Eltern den Test, müssen die Kinder für mindestens 10 Tage in Quarantäne, sofern sie keine Corona-ähnlichen Symptome entwickeln, ansonsten noch länger.

Was ist hier konkret geschehen? Hier hat es der Zufall so gewollt, dass jene die als enger Kontakt eingestuft werden, zufällig nachdem die postive Person in Quarantäne ist, über das Wochenende einen Test machen konnten. Der Direktor wollte einen pragmatischen Ansatz folgen und jene die eben schon einen Test mit negativen Befund hatten wieder in den Unterricht zu lassen. Dass eben jene Schulkameraden, die noch keinen Test hatten, bzw. deren Eltern grundsätzich einen Test ablehnen zu Hause bleiben müssen ist eine logische Folge und wäre es an einem Wochenende passiert an dem eben kein Massentest stattgefunden hätte, wäre es sowieso so gewesen.

Hier wurde keiner Abgestraft, weil er nicht am Massentest teilgenommen hatte, wie hier fast schon suggeriert wird. Auch finde ich die Überschrift mit dem Wort Selektion als deplaziert. Wäre so eine Formulierung aus der rechten Eso-Verschwörungsecke gekommen würde man nachfragen in wie weit man sich dem Nazi-Jargon nähern möchte. Es passt übrigens nicht schlecht als Entrée zu den Hauptgängen Impfen-macht-frei-Zeichnung und dem gelben Ungeimpfen-Stern.

Tue, 11/24/2020 - 19:48 Permalink