Haftungsklage weiter aufgeschoben
Das Gerücht schwirrt bereits seit Donnerstag herum. „Die Entscheidung über die Haftungsklage wird wieder von der Tagesordnung der außerordentlichen Vollversammlung am kommenden Dienstag genommen“, hieß es in gut informierten Kreisen. „Die alten Verwaltungsräte haben von der Stiftung eine genaue Überprüfung verlangt.“ Der neue Stiftungspräsident Konrad Bergmeister war jedoch den ganzen Vormittag über für eine Stellungnahme nicht erreichbar. „Ich weiß momentan nur das, was ich in den Zeitungen gelesen habe“, erklärt er in der Freitags-Ausgabe der Südtiroler Tageszeitung. „Ich kann deshalb leider noch nichts zum Thema sagen.“
Das scheint sich im Laufe des Vormittags geändert zu haben. „Die Südtiroler Sparkasse AG weist hinsichtlich der am kommenden Dienstag stattfindenden außerordentlichen und ordentlichen Gesellschafterversammlung darauf hin, dass der Hauptaktionär Stiftung Südtiroler Sparkasse der Bank mitgeteilt hat, dass sie in der Gesellschafterversammlung vorschlagen wird, die Abstimmung der Tagesordnungspunkte nicht abzuhalten“, ist in einer Freitag Mittag verschickten Pressemitteilung von Südtirols größter Bank zu lesen. Da der Präsident und der Verwaltungsrat der Stiftung erst kürzlich eingesetzt wurden, hielten sie es für erforderlich, sich eine sachgerechte Kenntnis der zu behandelnden Thematiken anzueignen, wird als Begründung angeführt. Darum werde die Gesellschafterversammlung am 31. Mai zwar abgehalten. „Der Mehrheitsaktionär wird jedoch vorschlagen, eine neue Gesellschafterversammlung einzuberufen, um über die Tagesordnungspunkte abzustimmen“, heißt es. Diese werde voraussichtlich innerhalb von 30 Tagen ab dem ursprünglich festgelegten Datum festgesetzt werden.
Damit wird die Frage um die Haftungsklage gegen ehemalige Mitglieder des Verwaltungsrates, Aufsichtsrates und Direktoren langsam zur Farce. Bereits auf der – heuer um ein Monat vorverlegten - Gesellschafterversammlung im April wurde erst im Laufe der Versammlung bekannt gegeben, dass man die spannendeste Frage des Abends verschieben müsse, weil das Rechtsgutachten zur heiklen Causa nicht rechtzeitig fertig geworden sei. Nachdem dieses schließlich mit dem Ergebnis eingelangt war, dass die Voraussetzungen für eine Haftungsklage gegeben seien, sollte am Dienstag über einen Vorschlag des aktuellen Verwaltungsrates für vier verschiedene Haftungsklagen abgestimmt werden. Doch nun wird erneut verschoben – wenn auch diesmal zumindest mit vorheriger Ankündigung.