„Meine technische Bewertung lautet: Ja“
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SALTO: Herr Canestrini, stimmen Sie mit Ja?
Nicola Canestrini: Aus rein systematischer Sicht ist die Trennung der Laufbahnen von Staatsanwälten und Richtern die logische Vollendung des Akkusationsprinzips. Seit 1988 haben wir ein widersprüchliches Modell: Anklage und Verteidigung stehen sich gegenüber, der Richter entscheidet als neutraler Dritter. Wenn man dieses Modell ernst nimmt, muss auch die institutionelle Struktur diese Trennung widerspiegeln. Deshalb lautet meine technische Bewertung: Ja.
Und: ich halte es für problematisch, dass Verfassungsargumente mit besonderer Vehemenz nur dann mobilisiert werden, wenn Reformen die Magistratur selbst betreffen. Die Verfassung ist kein Schutzschild korporativer Interessen. Sie ist Maßstab für alle Gewalten gleichermaßen. Wenn verfassungsrechtliche Sensibilität selektiv aktiviert wird, leidet ihre Glaubwürdigkeit. -
Richtung Referendum
Angesichts des Verfassungsreferendums zur Justizreform hat SALTO sechs Fragen an Personen gestellt, die im Rechtswesen tätig sind. Auf diese Weise wollen wir die Gründe darlegen, die für ein Ja oder ein Nein sprechen.
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Politisch allerdings verstehe ich diejenigen, die mit „Nein“ stimmen wollen. Nicht wegen der dogmatischen Konstruktion, sondern wegen des Kontextes, in dem diese Reform betrieben wird. Reformen, die die Gewaltenteilung betreffen, verlangen Kompetenz, institutionelle Nüchternheit, Dialogbereitschaft und Respekt gegenüber Kontrollmechanismen. Das gegenwärtige Klima ist hingegen von Polarisierung und wachsender Intoleranz gegenüber Kritik geprägt. Verfassungsarchitektur entscheidet sich nicht im Schlagwort, sondern im Detail der Umsetzung. Dort ist – im Fall eines „Ja“ – höchste Vorsicht geboten.
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Zur Person
Nicola Canestrini ist Anwalt mit Schwerpunkt Strafrecht, internationales Recht und Menschenrechte. Er vertritt Mandanten in Verfahren, die teilweise ein großes Medienecho hervorgerufen haben. Canestrini ist ausgewiesener Experte in Fragen des Rechtsstaats und der Justizpolitik.
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Die Befürworter des Ja sprechen von einem notwendigen Wendepunkt, die Befürworter des Nein von einer Schwächung der Justiz. Welches Risiko erscheint Ihnen größer?
Man sollte zunächst die Dimensionen zurechtrücken: Diese Reform verändert nicht den Strafprozess. Sie betrifft primär die Selbstverwaltung – also Ernennungen, Beförderungen, Versetzungen und Disziplinarverfahren. Das klingt unspektakulär. Tatsächlich aber berührt sie offenbar den Kern institutioneller Macht: Es geht darum, wer über Karrieren, wer über Leitungsfunktionen und wer über disziplinarische Konsequenzen entscheidet. Der heftige Widerstand seitens des Berufsverbandes der Richter und Staatsanwälte, der faktischen Gewerkschaft der Magistratur, erklärt sich weniger aus verfahrensrechtlichen Gründen als aus der Tatsache, dass gewisse interne Strömungen Einfluss verlieren könnten. Genau dort liegt der eigentliche Nerv.
Es werden Behauptungen verbreitet, die sachlich nicht haltbar sind, etwa die pauschale Aussage, die Reform würde „die Richter der Politik unterstellen“.
Die gegenwärtige Debatte ist jedoch überhitzt. Ein Teil der Magistratur reagiert reflexhaft und deutet nahezu jede Reform als Angriff auf die richterliche Unabhängigkeit. Es werden Behauptungen verbreitet, die sachlich nicht haltbar sind, etwa die pauschale Aussage, die Reform würde „die Richter der Politik unterstellen“. Eine solche Verkürzung ist eine Lüge. Sie entspricht nicht dem Normtext. Wer hier mit unzutreffenden Zuspitzungen arbeitet, beschädigt die sachliche Diskussion. Umgekehrt bedienen sich so manche Reformbefürworter – vor allem politische Vertreter – eines Tons, der die Justiz pauschal delegitimiert. Beides ist institutionell schädlich.
Das eigentliche Risiko liegt nicht im abstrakten Modell, sondern in der konkreten Ausgestaltung. In einem gefestigten liberalen Umfeld kann eine klare funktionale Trennung die Glaubwürdigkeit stärken. In einem polarisierten Klima kann sie jedoch – je nach Konstruktion der neuen Organe – Macht verschieben.
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Falls die Reform verabschiedet würde, wie würde sich das Verhältnis zwischen Justiz und Politik verändern?
Kein Drama, kein Armageddon – weder wenn das „Ja“ gewinnt noch wenn das „Nein“ obsiegt. Demokratie bedeutet, sich mit Mehrheitsentscheidungen auseinanderzusetzen und ihre Ergebnisse zu akzeptieren. Wer jede Abstimmung zum Endkampf stilisiert, schwächt die demokratische Kultur. Demokratie lebt nicht vom Alarmismus, sondern von der Fähigkeit, auch nach einer Niederlage im Rahmen der Regeln weiterzuarbeiten.
Formal würde sich bei einem Sieg der Reformbefürworter vor allem die Struktur der Selbstverwaltung verändern. Ob sich das Gleichgewicht der Gewalten tatsächlich verschiebt, hängt von der Zusammensetzung, den Kompetenzen und den Kontrollmechanismen der neuen Organe ab. Gewinnt das „Ja“, dann braucht es wie gesagt höchste Wachsamkeit bei den Umsetzungsgesetzen. Gerade wenn eine parlamentarische Mehrheit zeigt, Kontrollen und Gegengewichte eher als Hindernis denn als demokratische Notwendigkeit zu begreifen, muss die Ausführung mit strenger verfassungsrechtlicher Prüfung erfolgen. Institutionelle Architektur ist nie neutral. Sie wirkt immer im Zusammenspiel mit politischer Kultur. Gute Normen allein garantieren keine gute Praxis.
Wenn diese Reform morgen in Kraft träte, was würde sich in einem Jahr an den italienischen Gerichten ändern?
Im Gerichtssaal wahrscheinlich sehr wenig. Der Richter bleibt Richter, der Staatsanwalt bleibt Ankläger, die Verteidigungsrechte bleiben unberührt. Verändern würden sich in erster Linie die Karrieremechanismen. Es könnte sein, dass Leitungsfunktionen nach klareren und transparenteren Kriterien vergeben werden und nicht auf informellen Wegen. Die kulturelle Wirkung wäre – wenn sie eintritt – langfristig.
Verlorenes Vertrauen verstärkt politische Polarisierung.
Sind wir an diesem Punkt angekommen, weil es auch innerhalb der Magistratur Probleme gibt?
Ja. Der entscheidende Bruch war der Palamara-Skandal im Jahr 2019. Die veröffentlichten Chatprotokolle legten offen, in welchem Ausmaß interne Strömungen und informelle Absprachen Einfluss auf Spitzenbesetzungen genommen hatten. Das war nicht mehr nur ein Eindruck, sondern dokumentierte Realität. Besonders problematisch war die institutionelle Reaktion. Die strafrechtlichen Verfahren und die disziplinarischen Konsequenzen blieben im Verhältnis zur systemischen Tragweite des Skandals auffallend begrenzt. In nahezu jedem anderen öffentlichen Sektor hätte ein vergleichbares Geflecht aus Einflussnahme vermutlich zu tiefgreifenden strukturellen Konsequenzen und weitreichenderen Ermittlungen geführt. Stattdessen entstand vielfach der Eindruck einer selbstreferenziellen, teilweise selbstentlastenden Haltung gegenüber einem System, das strukturell marode war. Diese fehlende entschlossene Selbstreinigung hat das Vertrauen erheblich beschädigt und den Reformdruck mitverursacht.
Geht diese Volksabstimmung die strukturellen Probleme der Justiz wirklich an?
Sie betrifft die Architektur der Selbstverwaltung, nicht aber die zentralen Funktionsdefizite: Verfahrensdauer, organisatorische Ineffizienz, Mangel an Ressourcen. Gleichzeitig darf man Governance-Fragen nicht unterschätzen. Intransparente Karriereentscheidungen untergraben Vertrauen. Und verlorenes Vertrauen verstärkt politische Polarisierung.
Wenn Sie einen unentschlossenen Wähler mit einem Argument überzeugen müssten – welches wäre es?
Unterscheiden Sie zwischen Systemlogik und politischem Kontext. Systematisch ist die Trennung kohärent. Politisch ist entscheidend, wer sie umsetzt und in welchem Klima sie angewandt wird. In Verfassungsfragen sollte man weder Alarmismus noch parteipolitischer Propaganda folgen, sondern dem eigenen kritisch geprüften Urteil. Oder, um es mit Brecht zu sagen: Suche keine andere Antwort als deine eigene.
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Das Referendum
Die Verfassungsreform zur Trennung der Karrieren zwischen Richtern und Staatsanwälten (bekannt als „Nordio-Reform“) ist eine vom italienischen Parlament verabschiedete Änderung, die die Ordnung der Magistratur grundlegend neu definiert. Sie trennt formell die beruflichen Laufbahnen der Richter von denen der Staatsanwälte, schafft zwei getrennte Oberste Richterräte der Magistratur statt eines einzigen und führt zudem ein neues Disziplinarorgan sowie ein Auswahlverfahren für die Mitglieder durch Los statt durch die traditionelle Wahl ein.
Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft, da sie in den Kammern keine Zweidrittelmehrheit erhalten haben und daher nun von den Wählerinnen und Wählern im Rahmen eines Verfassungsreferendums (geplant für den 22.–23. März 2026) bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden entscheiden, ob sie die Reform endgültig annehmen oder die derzeitige verfassungsrechtliche Ordnung beibehalten möchten.
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Der Artikel entstand in enger Zusammenarbeit mit unserem Redakteur David Orrú.
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Technische Analyse hin oder…
Technische Analyse hin oder her – man kann sie nicht aus dem Kontext reißen. Nordio hat ausdrücklich erklärt, dass nach dem Referendum der nächste Schritt ein Gesetz sein soll, das festlegt, welche Straftaten mit Priorität verfolgt werden und welche nicht. Wenn dann Beförderungen von politisch nahestehenden Organen vorgenommen werden, kann man sich leicht ausmalen, wohin das führt.
Anwalt Canestrini räumt ja selbst ein, dass man nach dem Referendum bei der Umsetzung besonders wachsam sein müsse. Als wüsste man nicht bereits im Voraus, wie die Exekutive unter dieser Regierung tickt.
Antwort auf Technische Analyse hin oder… von Gabriel Fidenti
Ihre Argumente sind schwach…
Ihre Argumente sind schwach.
1) Das Dümmste, was man tun kann, ist, die Entscheidung über eine Verfassungsreform davon abhängig zu machen, wer gerade an der Regierung ist, denn Verfassungsänderungen überdauern Regierungen. Ich weiß nicht, ob Sie das gemeint haben, aber das muss gesagt werden.
2) Eben nicht „technische Analyse hin oder her“, sonst wüssten Sie, dass die Legge Cartabia bereits ausdrücklich vorsieht, dass das Parlament die Prioritäten der Strafverfolgung festlegt. Es handelt sich also nicht um einen bedrohlichen „nächsten Schritt“, sondern um die Umsetzung eines bereits bestehenden Gesetzes, beschlossen unter der Regierung Draghi, nicht Meloni.
3) Die Behauptung, Beförderungen würden künftig von „politiknahen Organen“ vorgenommen, ist schlicht falsch. Der CSM, der für Ernennungen und Beförderungen zuständig bleibt, behält das Verhältnis von 2/3 Richtern zu 1/3 Laien bei. Der entscheidende Unterschied: Heute wählt das Parlament sein Drittel direkt, nach der Reform wird auch dieses Drittel aus einer Liste ausgelost. Die politische Einflussnahme wird also eher reduziert.
4) Falls das Argument kommt, das Parlament könnte die Auslosungsliste manipulieren: Dafür gibt es den Verfassungsgerichtshof. Und sollte jemand einwenden, man könne sich auf diesen nicht verlassen, dann habe ich Neuigkeiten: Die Unabhängigkeit der Staatsanwälte ist heute schon nur durch den Verfassungsgerichtshof gesichert. Die Verfassung verweist für die Garantien des PM lediglich auf das einfache Gesetz, nicht auf die Verfassung selbst. Erst die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs schützt ausdrücklich die Unabhängigkeit der PM.
Diese Reform unterstellt die Staatsanwaltschaft nicht der Politik! Davon abgesehen wäre es positiv, wenn die Politik mehr Einfluss auf die Staatsanwaltschaft hätte. Denn wer setzt die Prioritäten heute? 140 Staatsanwaltschaften, jede für sich, ohne einheitliche Kriterien, ohne Transparenz, ohne demokratische Rechenschaftspflicht. Die eine verfolgt vorrangig Wirtschaftskriminalität, die andere Umweltdelikte, niemand kontrolliert das, niemand muss es rechtfertigen. Rechnet man die letzten Wahlergebnisse auf die rund 2.200 Staatsanwälte hoch, haben statistisch etwa 30 davon die Kommunisten gewählt und etwa 25 die Rechtsextremen. Sollen diese Personen allein entscheiden, welche Verbrechen Priorität haben, oder doch lieber ein demokratisch gewähltes Parlament?
Antwort auf Ihre Argumente sind schwach… von Gabri
Welche Kommunisten kann man…
Welche Kommunisten kann man in Italien denn wählen? Und wer sind für Sie die Rechtsextremen?
Antwort auf Welche Kommunisten kann man… von Manfred Gasser
Hinter Unione Popolare…
Hinter Unione Popolare stehen das Partito della Rifondazione Comunista, Potere al Popolo! (Antikapitalisten) sowie Risorgimento Socialista. Bei den Rechtsextremen ist mir ein Fehler unterlaufen: Ich dachte, Italia Sovrana e Popolare sei rechtsextrem, dabei handelt es sich ebenfalls um eine Kommunisten. Also haben wir in Italien ganze 55 kommunistische Staatsanwälte (ist natürlich hyperbolisch gemeint).
Antwort auf Ihre Argumente sind schwach… von Gabri
Guten Tag, ich bedanke mich…
Guten Tag,
ich bedanke mich für Ihren Beitrag. Ich hoffe, dass Sie recht haben. Das würde die Situation nämlich völlig entschärfen.
Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, dass gerade weil eine Verfassungsreform über mehrere Regierungen hinweg gültig sein wird, sie von politischen Parteien durchgeführt werden sollte, die sich historisch gesehen stets loyal zur Demokratie und zur Republik gezeigt haben.
Die Lega wurde vom Diktator Putin illegal finanziert, FI hat enge Verbindungen zur Mafia (Berlusconis Verbindungen zur Mafia wurden nie dementiert, entgegen dem, was fälschlicherweise von der Propaganda behauptet wurde), und FdI verfügt über mehrere Funktionäre sowie eine Jugendorganisation, die wie durch investigativen Journalismus aufgedeckt wurde konspirative, gegen die Republik gerichtete und offen profaschistische Äußerungen gemacht haben.
Es mag zwar stimmen, dass ein Ja beim Referendum technisch gesehen nicht automatisch zu einer Rückkehr der Gewaltenteilung führen wird. Dennoch werden durch diese Reform sicherlich Wege geöffnet, die genau dies ermöglichen könnten.
Meloni selbst hat ein Video gedreht, in dem sie sich für ein Ja einsetzt und dabei den „toghe rosse“ die Schuld daran gibt, dass die Regierung verurteilt wurde, obwohl die Justiz lediglich das Gesetz auch auf die Exekutive angewandt hat.
Wachsam sollte man immer…
Wachsam sollte man immer sein, denke ich.
Ein klares N E I N !!!
Ein klares N E I N !!!
Gabriel Fidenti hat das in…
Gabriel Fidenti hat das in seinem Kommentar gut beschrieben:
„Systematisch ist die Trennung kohärent. Politisch ist entscheidend, wer sie umsetzt und in welchem Klima sie angewandt wird.“
- ein Kernpunkt!!
Soll heißen: Eine geänderte Justizreform reicht nicht aus, um Veränderung politischer Moral zu bewirken. Recht bezieht sich vornehmlich auf das äussere Verhalten des Menschen, während sich Moral an die Gesinnung des Menschen hält:
Die Frage des VORSATZES ist es was die Handlungen eines|r Politikers|in und den|die PolitikerIn in Person als moralisch fragwürdig entlarvt.!!!
Ein postfaschstisches Melonipolitikhandeln?, - welchen Vorsatz hat dies wohl? - MachtIdeologien,
- welche die Geschichte des Faschismus weichschreiben|umschreiben wollen;
- welche den Fantasy-Roman „Herr der Ringe“ von J.R.R. Tolkien, als ideologieVorlage und Parteibibel gewählt haben...
oder siehe nach Ungarn: Justiz- und Rechtsstattlichkeit -Umgestaltung unter Orban....
Canestrini betont zurecht,…
Canestrini betont zurecht, es gelte den politischen Kontext für eine solche systemische Reform zu beachten. Wer das ernst nimmt, muss zum Schluss kommen, dass eine solche Reform unter den kontingenten Umständen größere Risiken als Chancen birgt. Die Regierung versteht diese Verfassungsänderung als Vollendung eines lang gehegten Ansinnens Silvio Berlusconis und es war seine Partei, die sie innerhalb der Koalition vorantrieb. Die 30-40 Prozesse, die gegen ihn liefen, bezeichnete Berlusconi als politisch motiviert, um ihn als politischen Akteur auszuschalten. Der aktuelle Justizminister hat bzgl. der Verfassungsreform mehrfach gesagt: Schluss mit politischen Prozessen! Dass dieser zudem die Pflicht zur Strafverfolgung in Frage stellt und die Tatsache, dass die Ministerpräsidentin und ihr Vize in Trump und Orban Vorbilder im Sinne größeren Machteinflusses der Regierungs sehen und die Regierung sich just jetzt eine neues Wahlgesetz auf den Leib schneidern will, das dem siegreichen Wahlbündnis eine Siegprämie von bis zu 18% der Sitze zugesteht, zeichnet einen politischen Kontext, der nicht für eine Neutarierung der delikaten Gewaltenteilung geeignet scheint. Zumal die Regierung die parlamentarischen Mehrheiten hat, um die Wahlrechtsreform auch alleine und gegen alle Oppositionsparteien durchzudrücken.
Nach erfolgter Trennung von Richtern und Staatsanwälten könnte - theoretisch - in einem späteren Schritt die Herabstufung letzterer von mit Unabhängigkeit ausgestatteten Richtern zu hohen Verwaltungsbeamten erfolgen, die wie - derzeit in den USA zu verfolgen - in manchen Fällen nicht aktiv werden (so z.B. gegen ICE-Beamte in Minnesota) oder politische und persönliche Gegner der Spitzen der Exekutive augenscheinlich ohne jede Grundlage verfolgen, wie in den USA bei John Bolton, James Comey, Letita James und zahlreichen rangniedrigeren Mitarbeitern des Justizministeriums, die gegen Trump wegen Wahlbetrugsversuchen in Georgia und der Erstürmung des Kapitols 2021 ermittelt hatten. Im schlimmsten Fall könnte diese Verfassungsreform der erste mehrerer Schritte hin zu, dem Justizministerium weisungsgebundenen Staatsanwälten sein, die - während sie heute laut einfachem Staatsgesetz (Codice Penale) auch Elemente zur Entlastung des Angeklagten suchen müssen - nolens volens zu Instrumenten der jeweiligen Regierungsmehrheit umgestaltet werden könnten - weil sie ja keine ‚magistrati‘ mehr wären, deren Unabhängigkeit von der Verfassung garantiert wird. Und wo kein Kläger, da kein Richter.
Das passte zur Abschaffung des Strafttatbestandes des Amtsmissbrauches, die von den europäischen Stellen kritisch kommentiert wird.
„Reformen, die die…
„Reformen, die die Gewaltenteilung betreffen, verlangen Kompetenz, institutionelle Nüchternheit, Dialogbereitschaft und Respekt gegenüber Kontrollmechanismen.“
Alle diese Punkte sind bei gegenwärtigen Regierung und insbesondere deren Parteien in keinster Weise gegeben.