Verfassungsreferendum zur Justiz 2026
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Es gibt bei diesem Verfassungsreferendum kein Quorum, deshalb gibt es auch keine Aufrufe zum Boykott des Referendums. So wünsche ich mir jedes Referendum- wer wählt stimmt ab. Leider gilt das nur für Verfassungsreferenden, ich würde mir das für jede Art von Referendum wünschen, das wäre ein Beitrag für mehr echte Demokratie.
Titel „Bestimmungen über das Gerichtswesen und die Einrichtung des Disziplinargerichtes“
Die Wahllokale sind am Sonntag, 22. März, von 7.00 bis 23.00 Uhr sowie am Montag, 23. März, von 7.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Ich habe versucht, mir eine Meinung zu bilden, und habe mir die unterschiedlichen Stimmen angehört.
RA Marco Boscarol , RA Stefan Thurin, und die Gewerkschaften sind für ein „Nein“,
der Strafverteidiger Andreas Tscholl , RA DDr. Renate Holzeisen und RA Alessandro Fusillo sind für ein „Ja“.
Die Initiative für mehr Demokratie hat ein Abstimmungsheft von „Più Democrazia Italia“ übersetzt [deutsche Fassung, italienische Originalversion].
Bei FF, Tageszeitung und STOL habe ich keine inhaltlichen Auseinandersetzungen zum Justiz-Referendum 2026 gefunden.Letztendlich überzeugt haben mich die Überlegungen von RA DDr. Renate Holzeisen, von RA Alessandro Fusillo (sì) vom Journalisten Franco Fracassi (no), also werde ich Ja wählen.
RA DDr. Renate Holzeisen ist für ein JA bei diesem Referendum: „… Richter dürfen nur dem Gesetz unterliegen – in erster Linie der Verfassung (Art. 101 Verfassung). Stattdessen sehen wir einen enormen Einfluss der Politik auf die Justiz. Es ist inakzeptabel, dass sich nur Richter, die einer parapolitischen Vereinigung angehören, für Spitzenpositionen in der Justiz bewerben können. Der Oberste Richterrat (CSM) ist kein “Parlament„, das von den Richtern nach einem ‚parapolitischen‘ Verfahren gewählt werden sollte.
Er ist ein Selbstverwaltungsorgan, das so weit wie möglich von politischen Mechanismen unbeeinflusst bleiben muss. Daher muss sichergestellt werden, dass zumindest der überwiegende Teil der Mitglieder des Obersten Richterrates nach dem Zufallsprinzip durch Auslösung bestimmt wird. Selbstverständlich müssen objektive Anforderungen an die Professionalität (Erfahrung, berufliche Verdienste im wahrsten Sinne des Wortes usw.) vorgesehen werden, um den großen Personenkreis zu bestimmen, aus dem die Mitglieder des Obersten Richterrates ausgelost werden, und die somit in der Mehrheit gegenüber jenen stehen, die vom Parlament und vom Präsidenten der Republik (beides eindeutig politische Ernennungen) ausgewählt werden. …“Sehr gute Überlegungen habe ich im Streitgespräch „Referendum sì o no“ (in italienischer Sprache) gefunden, RA Alessandro Fusillo (sì) und der Journalist Franco Fracassi (no) sind sich allerdings einig, dass die Probleme der italienischen Justiz damit noch nicht gelöst sind. Für Alessandro Fusillo ist ein „Ja“ jedenfalls ein kleiner sinnvoller Beitrag dazu, weil die Auslosung beim Obersten Richterrat mehr Chancen gibt, dass auch unabhängige Kandidaten gewählt werden können, und nicht nur vom politischen System gewünschte. In „INGIUSTIZIA MANIFESTA“ erklärt RA Alessandro Fusillo ausführlich, wie er zu dieser Einschätzung kommt.
Ich hätte mir in den letzten 6 Jahren eine von der Politik unabhängigere Justiz sehr gewünscht, insofern sehe ich dieses Referendum als einen ersten sinnvollen Schritt, und ich wünsche mir, dass weitere folgen.
Ps: Ps: ich habe eine gute Gegenüberstellung der Freien Bildungswelt erhalten
und hier sind allgemeine Hinweise zur Durchführung des Referendums:
‚ Il risultato è valido qualunque sia l’affluenza.‘
Abstimmung über ein Verfassungsreferendum
Informationsbroschüre über Barrierefreie Wahllokale zum Referendum 22.–23. März 2026
Zusammenfassende Informationen in Bezug auf die Stimmabgabe besonderer Kategorien wie Insassen von Pflegestätten, Wähler mit Behinderung, Stimmabgabe gehbehinderter Personen, Stimmabgabe von Personen, die während der Abstimmung einer Begleitung bedürfen. [Gemeinde Naturns]
Lesen Sie das Interview mit…
Lesen Sie das Interview mit Esther Happacher zum Thema, ist besser. Es ist gerade Absicht der Regierung, die Justiz der politischen Einflussnahme zu unterwerfen, die es jetzt nicht gibt. Es gibt keinen Beweis, dass die persönliche politische Einstellung - die im Sinne Platons jeder Mensch, als Zoon politikon, hat - der Richter und Staatsanwälte irgendeinen Einfluss auf juristische Entscheidungen hätte oder gehabt hätte.
Daher ist dieses Argument ein Vorwand. Wenn gerade Politiker oder Parteien, die Schwierigkeiten mit der Justiz haben so vehement für die Verfassungsänderung eintreten, sollte man hellhörig werden.
Bezüglich der Zusammensetzung des Obersten Richterrates, scheint es so, dass auch Renate Holzeisen nicht ganz im Bilde ist.
Nur eine Frage: Wer…
Nur eine Frage: Wer entscheidet wer in den Lostopf kommt?
Sobald Sie mir eine Antwort geben können, kann ich eine objektive Entscheidung treffen, vielleicht meine Befürchtungen abschütteln und mit „Ja“ abstimmen.
Die Abstimmung ist eindeutig…
Die Abstimmung ist eindeutig eine Mogelpackung. Inhalte, Ausführungsbestimmungen, Wahlverfahren etc. sind nicht vorhanden.
Einziges Ziel der Abstimmung ist die 2/3 Mehrheit auszuhebeln.
Antwort auf Die Abstimmung ist eindeutig… von Stefan S
... Und nun können Leute…
... Und nun können Leute über die Änderung an der Verfassung abstimmen, die glauben, dass die Regierung ein Referendum initiiert um die nicht erreichte „2/3 Mehrheit auszuhebeln“
Antwort auf Die Abstimmung ist eindeutig… von Stefan S
Es geht eher darum, dass die…
Es geht eher darum, dass die Regierung mit den Änderungen an der Verfassung, für die sie vorerst schon eine 2/3 Mehrheit benötigt, erreichen will, DANACH die eigentlichen Details der Neuordnung der Justiz - über die sich die Regierung beharrlich ausschweigt, was eben misstrauisch machen sollte - ohne 2/3 Mehrheit verabschieden zu können.
Ein Sprung ins Dunkel wird…
Ein Sprung ins Dunkel wird die demnächst fällige Abstimmung zum Verfassungsgesetz über die Justizreform jedenfalls weitgehend sein.
Es bleibt nämlich nach wie vor ein Rätsel, wieviele Mitglieder die beiden obersten Räte haben werden, wie das Losverfahren beschaffen sein wird und ob - wie es scheint - die Namen sämtlicher im Dienst stehenden Richter bzw. Staatsanwälte in den Topf zur Auslosung nach Zufallsprinzip kommen sollen. Dazu verweist des Verfassungsgesetz nämlich auf ein erst noch zu erlassendes gewöhnliches Gesetz, das im Parlament nach den üblichen Spielchen (und mit den gerade da aktuellen Mehrheiten) verabschiedet werden soll und viel kreative (vielleicht auch sehr überraschende) Lösungen möglich machen wird.
Abgesehen davon ist es jedenfalls nur schwer vorstellbar, dass die Mitglieder eines im Wesentlichen durch Losverfahren zusammengebastelten Gremiums schwierige und oft sehr heikle Entscheidungen - vor allem solche zur Besetzung von Dienststellen, die Amtsträger mit außergewöhnlichen organisatorischen Fähigkeiten und mit Fingergefühl bei der Menschenführung erfordern - angemessen und zielgerecht treffen können werden. Und glaubt man etwa, dass diese nach Zufallsprinzip ausgelosten Mitglieder der obersten Räte nicht auch mit mehr oder weniger raffinierten Empfehlungen und Versuchen von Einflussnahme jeder denkbaren Art bombardiert werden würden?
Eines ist sicher: jeder Wähler, der aus Frust über das leider oft wenig überzeugende Funktionieren der Rechtsprechung hierzulande in der Überzeugung mit JA stimmen wird, damit zur Gesundung der Justiz etwas beitragen zu können, wird Opfer einer Illusion bleiben.
Also sicherheitshalber besser ein NEIN.
Danke Herr Zanon für Ihre…
Danke Herr Zanon für Ihre sachlichichen Überlegungen.
Ich finde Ihren Satz „das…
Ich finde Ihren Satz „das wäre ein Beitrag zu mehr echter Demokratie“ gefährlich. Was ist dann unser aktuelle Form der repräsentativen Demokratie? Eine „unechte“ Demokratie?
Antwort auf Ich finde Ihren Satz „das… von Cicero
echte Demokratie gem. …
echte Demokratie gem. dieser Theorie: ich kaufe mir ein paar Wähler und wer mein Ziel vereiteln will muss mehr Wähler kaufen.
2 Anmerkungen: „Es gibt bei…
2 Anmerkungen:
„Es gibt bei diesem Verfassungsreferendum kein Quorum, deshalb gibt es auch keine Aufrufe zum Boykott des Referendums. So wünsche ich mir jedes Referendum“ - dh wenn 10% der wahlberechtigten für etwas stimmen und 9% dagegen dann soll es kommen? das soll „Demokratie“ sein? Entscheidungen ohne jegliche Mehrheiten? „das wäre ein Beitrag für mehr echte Demokratie“ - nein, falsch. das ist genau das Gegenteil. So eine „Demokratie“ wäre eine käufliche (nicht)„Demokratie“.
„Er ist ein Selbstverwaltungsorgan, das so weit wie möglich von politischen Mechanismen unbeeinflusst bleiben muss. Daher muss sichergestellt werden, dass zumindest der überwiegende Teil der Mitglieder des Obersten Richterrates nach dem Zufallsprinzip durch Auslösung bestimmt wird.“ - „zumindest der überwiegende Teil“ soll durch ein intransparentes und beeinflussbares „zufallsprinzip“ ermittelt werden? das ist dann aber nicht mehr „so weit wie möglich von politischen Mechanismen unbeeinflusst“, sondern sehr beeinflusst, wenn der „politische Mechanismus“ das will.
„Selbstverständlich müssen objektive Anforderungen an die Professionalität (Erfahrung, berufliche Verdienste im wahrsten Sinne des Wortes usw.) vorgesehen werden,...“ - ja putzig. wünsch dir was.
wieder zeigt sich die Tendenz: wer das system missbrauchen will, kann es mit dieser Reform sehr einfach missbrauchen. die Befürworter vermischen Fakten mit treuherzigen Wünschen, was eine bekannte Ablenkungsstrategie ist.
Antwort auf 2 Anmerkungen: „Es gibt bei… von Reisekrebschen
„Es gibt bei diesem…
„Es gibt bei diesem Verfassungsreferendum kein Quorum, deshalb gibt es auch keine Aufrufe zum Boykott des Referendums. So wünsche ich mir jedes Referendum“ - dh wenn 10% der wahlberechtigten für etwas stimmen und 9% dagegen dann soll es kommen? das soll „Demokratie“ sein? Entscheidungen ohne jegliche Mehrheiten? „das wäre ein Beitrag für mehr echte Demokratie“ - nein, falsch. das ist genau das Gegenteil. So eine „Demokratie“ wäre eine käufliche (nicht)„Demokratie“."
Für mich ist das Demokratie, denn wenn 81% der Wähler nicht abstimmen, müssen diese mit dem Ergebnis leben.
Und was daran jetzt genau „käuflich“ sein soll, erschliesst sich mir auch nicht.
Antwort auf „Es gibt bei diesem… von Manfred Gasser
Mit dem Ergebnis leben…
Mit dem Ergebnis leben müsste man dann, wenn es DAS Mittel wäre um Entscheidungen herbeizuführen. Solange es aber als Hauptinstrument die repräsentative Demokratie gibt, solange muss es recht und billig sein, dass die Bürger genau über die von ihnen gewählten Volksvertreter zur Entscheidungsfindung kommen dürfen.
Denn im Grunde habe ich bei meiner Wahl der Volksvertreter schon abgestimmt, nämlich dass ich denen die Entscheidung überlasse. Ich bin also schon hingegangen um abzustimmen.
Wenn es dieses Instrument der repräsentativen Demokratie nicht gäbe, dann erst stimmt ihr Argument, dass diejenigen die hingehen die Entscheidung treffen. Denn da gibt´s die Möglichkeit nicht die Entscheidungsfindungen zu delegieren.
Deshalb finde ich Volksbefragungen ohne Quorum nicht gerechtfertigt, WEIL ich eben lieber die Volksvertreter die ich gewählt habe, entscheiden lasse und nicht alle und das System dies genauso vorsieht und ich indem ich zur Wahl gegangen bin diesem System (repräsentative Demokratie) zugestimmt habe, die Entscheidungen zu treffen.
Also ändern wie wennschon das System dann kann das Volk grundsätzlich selbst entscheiden.
Antwort auf Mit dem Ergebnis leben… von Milo Tschurtsch
Laut Gesetz ist es bei…
Laut Gesetz ist es bei Verfassungsänderungen ohne Zweidrittel-Mehrheit DAS Mittel, um Entscheidungen herbeizuführen.
Und wenn dann die Mehrheit der Wahlberechtigten glaubt, dass sie das nichts angeht,...?
Antwort auf Laut Gesetz ist es bei… von Manfred Gasser
Diese muss aber nicht…
Diese muss aber nicht ZWINGEND direkt vom Volk über Volksbefragungen oder Volksabstimmungen zustandekommen.
Es gibt die Möglichkeit die gewählten Volksvertreter in den Kammern darüber entscheiden zu lassen, was deshalb legitim ist weil diese ja vom Volk vorher eigens dafür gewählt wurden und es deshalb nicht vom Volk selbst entschieden werden muss, wenn das Volk es vorzieht laut dem vorgesehenen System dies den Volksvertretern zu überlassen.
Deshalb sind Volksabstimmungen ohne Quorum in Demokratien die die repräsentative Demokratie als grundsätzliches Instrument vorsehen, nicht richtig.
Denn es wird niemand abstimmen müssen wenn er sich für eine Entscheidung nicht berufen fühlt und dies lieber den Volksvertretern überlassen möchte.
Antwort auf Diese muss aber nicht… von Milo Tschurtsch
Die gewählten Volksvertreter…
Die gewählten Volksvertreter haben in beiden Kammern zweimal über den selben Text abgestimmt.
Wenn bei diesen Abstimmungen eine 2/3 Mehrheit für die Verfassungsänderung zustande gekommen wäre, wäre das Prozedere abgeschlossen.
Wenn, wie hier, versucht wird mit einfacher Mehrheit die Verfassung abzuändern, besteht die Möglichkeit für bestimmte Kategorien und Anzahl von gewählten Volksvertretern bzw. 500.000 Staatsbürgern, eine Volksabstimmung zu beantragen. Für diese Volksabstimmung ist, im Unterschied zum abschaffenden Referendum für einfache Gesetze, kein Quorum vorgesehen.
Wenn Sie als Wähler nun der Meinung ist, die gewählten Volksvertreter hätten richtig entschieden, können Sie am Sonntag einen Ausflug machen. Wenn Sie aber der Meinung sind, die gewählten Volksvertreter hätten bei der Verfassungsänderung eine 2/3 Mehrheit im Parlament erzielen sollen, dann haben Sie die Möglichkeit darüber abzustimmen, ob Sie dafür oder dagegen sind.
Antwort auf Die gewählten Volksvertreter… von Ludwig Thoma
Danke Herr Thoma für die…
Danke Herr Thoma für die Klarstellung.
Ich wehre mich nur grundsätzlich dagegen die Verantwortung aufgebürdet zu bekommen für etwas was die gewählten und hochbezahlten Politiker nicht auf die Reihe kriegen und es dann den Wählern die oft gar nicht wissen worum es geht, hinwerfen damit diese Entscheidungen treffen sollen, deren Folgen sie gar nicht abschätzen können und wo dann pauschal und beinahe vorwurfsvoll gesagt wird, dass sie eben hätten zur Abstimmung hingehen müssen und andernfalls eben diejenigen die hingehen entscheiden und man damit Gleichgültigkeit zeige, wobei man eben oft gar nicht etwas entscheiden will, weil man es eben nicht verantworten kann etwas zu entscheiden was man nicht versteht oder nicht abschätzen kann was denn nun besser sei und man dies laut System vorher an die Volksvertretern delegiert hat. Dies generell.
Im konkreten Fall frage ich mich ob sich das Wahlvolk im Klaren ist ob eine 2/3 Mehrheit die häufig nicht erreicht wird, wirklich dem Prozedere (im Hinblick auf oft notwendige Änderungen) dient oder nicht.
Antwort auf Danke Herr Thoma für die… von Milo Tschurtsch
Die Verfassung wurde 20 Mal…
Die Verfassung wurde 20 Mal abgeändert. Nur 5 Mal wurde die 2/3 Mehrheit nicht erreicht. Also häufig (in 3/4 der Fälle) wurde die 2/3 Mehrheit erreicht.
Vordergründig wird das LOS…
Vordergründig wird das LOS-VERFAHREN betont, aber im Hintergrund sind es die ...?!? leider auch käuflichen POLITIKER, die entscheiden wer in die LISTE der aus-zu-losenden RICHTER kommt ...???
Deshalb ein klares „NEIN“ gegen die politischen Spielchen, mit denen die ...? Politiker die Kontrolle über die GERICHTE erschleichen möchten!