Keine Schwächung der Justiz!
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SALTO: Herr Tscholl, Sie stimmen beim Verfassungsreferendum am 22./23. März mit Ja?
Andreas Tscholl: Ich werde mit Ja stimmen, weil ich an ein Rechtssystem glaube, das jeder Bürgerin und jedem Bürger einen wirklich fairen Prozess garantiert. Ein Strafverfahren kann nur dann fair sein, wenn Anklage und Verteidigung unter gleichen Bedingungen vor einem unabhängigen, unparteiischen und unbeteiligten Richter stehen. Wenn hingegen Richter und Staatsanwalt derselben Berufskategorie angehören, dieselbe Laufbahn haben und demselben Leitungsorgan unterstehen, kann diese Unabhängigkeit nicht gewährleistet werden.
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Richtung Referendum
Angesichts des Verfassungsreferendums zur Justizreform hat SALTO sechs Fragen an Personen gestellt, die im Rechtswesen tätig sind. Auf diese Weise wollen wir die Gründe darlegen, die für ein Ja oder ein Nein sprechen.
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Daher bin ich der festen Überzeugung, dass ein Richter frei von jeder Bindung und jedem Einfluss sein muss und sich damit zwangsläufig vom Staatsanwalt sowie von den Parteien unterscheidet. Durch die Trennung der Berufslaufbahnen wird die Rolle des überparteilichen und unabhängigen Richters gestärkt und das Vertrauen, das Gleichgewicht und die Glaubwürdigkeit der Justiz gefestigt.
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Zur Person
Andreas Tscholl ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger mit Sitz in Bozen (Südtirol). Er ist in der Kanzlei A. Valenti & Partner tätig und Experte für Straf- und Wirtschaftsstrafrecht. Zu seinen Schwerpunkten gehören unter anderem Delikte gegen die öffentliche Verwaltung, Vermögens- und Personendelikte sowie Fragen des Medizinrechts und der Arzthaftung. Tscholl ist Mitglied der Südtiroler Strafverteidigervereinigung (Camera Penale di Bolzano) und seit 2021 deren Sekretär. Im vorliegenden Interview äußert er seine persönliche Meinung als Rechtsanwalt und spricht nicht im Namen der Vereinigung.
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Die Befürworter des Ja sprechen von einem notwendigen Wendepunkt, die Befürworter des Nein von einer Schwächung der Justiz. Welches Risiko erscheint Ihnen größer?
Von einer Schwächung der Justiz zu sprechen, halte ich für falsch – ich sehe eher das Gegenteil. Gerade durch die Reform wird die Unabhängigkeit des Richters gegenüber dem Staatsanwalt gewährleistet. Eine unabhängige Justiz ist immer auch eine stärkere Justiz. Außerdem bleibt auch die Unabhängigkeit des Staatsanwalts weiterhin erhalten und selbiger wird nicht der Exekutive unterstellt. Darüber hinaus trägt die Reform dazu bei, die Justiz vor politischem, ideologischem oder korporativem Einfluss zu schützen und ihre Rolle als Garant der Rechtsstaatlichkeit zu festigen. Denn letztlich gilt: Nur eine wirklich freie Justiz kann auch eine starke Justiz sein.
Falls die Reform verabschiedet würde, wie würde sich das Verhältnis zwischen Justiz und Politik verändern?
Die Reform würde dazu beitragen, die Justiz stärker von politischen Machtströmungen innerhalb des Consiglio Superiore della Magistratura (CSM) zu entkoppeln. Geplant ist unter anderem die Auslosung der Mitglieder zweier getrennt organisierter CSM für Richter und Staatsanwälte. Dadurch würde der politische Einfluss auf Ernennungen und Karrieren deutlich reduziert. Der CSM könnte so wieder seine eigentliche Funktion erfüllen: ein Verwaltungs- und Garantiegremium der Justiz zu sein. Zudem ist Italien derzeit eine Ausnahme: In fast allen liberalen und demokratischen Staaten Europas gehören Richter und Staatsanwälte unterschiedlichen Kategorien an. Italien steht hier zusammen nur mit Bulgarien, Rumänien und der Türkei. Mit der Reform würde sich Italien stärker an den Modellen etablierter liberaler Demokratien orientieren und den Grundsatz der Gewaltenteilung konsequenter umsetzen.
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Wenn diese Reform morgen in Kraft träte, was würde sich in einem Jahr an den italienischen Gerichten ändern?
Schwierig zu sagen, wie lange es dauern wird, bis die positiven Effekte dieser Reform zu spüren sein werden. Sollte die Reform jedoch in Kraft treten, hätte jeder Bürger, der zukünftig einen Gerichtssaal betritt, die Gewissheit, vor einem unabhängigen und unparteiischen Richter zu stehen, der institutionell klar von der Anklage getrennt ist und somit frei von jeglichem Einfluss ist und als Garant für einen fairen Prozess einsteht.
Geht diese Volksabstimmung die strukturellen Probleme der Justiz wirklich an?
Warum sollte die Reform strukturelle Probleme angehen? Diese Reform ist nicht dafür gedacht, strukturelle Probleme der italienischen Justiz zu lösen – und sie behauptet das auch nicht. Hier ist das Ziel ein anderes: die Qualität und Fairness der Strafverfahren zu verbessern. Sie stärkt die Rolle des Richters, reduziert das Risiko ungerechter Verurteilungen und garantiert den Bürgern bessere Voraussetzungen für einen fairen Prozess. Damit trägt sie dazu bei, das Gleichgewicht und die Glaubwürdigkeit der Justiz zu stärken und das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat zu festigen.
Wenn Sie einen unentschlossenen Wähler mit einem Argument überzeugen müssten – welches wäre es?
Strafprozesse sind wie Krankheiten: Sie können jeden treffen. Wenn Sie morgen für sich, für Ihre Kinder oder Enkelkinder einen unabhängigen, unbeteiligten und unparteiischen Richter möchten, welcher getrennt vom Staatsanwalt agiert und somit einen fairen Prozess und ein gerechtes Urteil möchten, dann stimmen Sie mit Ja.
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Das Referendum
Die Verfassungsreform zur Trennung der Karrieren zwischen Richtern und Staatsanwälten (bekannt als „Nordio-Reform“) ist eine vom italienischen Parlament verabschiedete Änderung, die die Ordnung der Magistratur grundlegend neu definiert. Sie trennt formell die beruflichen Laufbahnen der Richter von denen der Staatsanwälte, schafft zwei getrennte Oberste Richterräte der Magistratur statt eines einzigen und führt zudem ein neues Disziplinarorgan sowie ein Auswahlverfahren für die Mitglieder durch Los statt durch die traditionelle Wahl ein.
Diese Änderungen sind noch nicht in Kraft, da sie in den Kammern keine Zweidrittelmehrheit erhalten haben und daher nun von den Wählerinnen und Wählern im Rahmen eines Verfassungsreferendums (geplant für den 22.–23. März 2026) bestätigt oder abgelehnt werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger werden entscheiden, ob sie die Reform endgültig annehmen oder die derzeitige verfassungsrechtliche Ordnung beibehalten möchten.
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