Europa- Meinungsfreiheit und Frieden?
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Ein dringender Appell etwas dagegen zu tun an alle, denen Demokratie und Freiheit noch etwas wert sind.
[testo italiano]
Unterschiedlichste Meldungen entsetzen immer mehr. Die Europäischen Kommission möchte einen „Demokratieschild“ schaffen, andererseits wurde folgende Politikwissenschaftler und Journalisten von der Europäischen Union 2025 sanktioniert. Es wurde ihnen die Verbreitung von „Propaganda“ und „Verschwörungstheorien“ vorgeworfen, und auch wenn es so wäre, ist dies in Europa weder verboten noch strafbar:- die deutsche Journalisten Alina Lipp und Thomas Röper
- der deutsche Journalist Hüseyin Dogru
- der Schweizer Offizier und Politikwissenschaftler Jacques Baud
- Nathalie Yamb, Pro-Afrikanische Souveränitätsaktivistin, mit doppelter Staatsbürgerschaft Schweiz und KamerunDie EU hat schon mit dem Digital Service Act gezeigt, dass sie ein Problem mit unbequemen Meinungen hat, dieser beschränkt de facto die Meinungsfreiheit. Die Meinungsfreiheit ist konstituierend für die Demokratie.
Die Sanktionierungen von Politikwissenschaftlern und Journalisten ist eine bedrohliche Einschüchterungsmaßnahme insbesondere der Kritiker der aktuellen Kriegshetze der EU, weil sie die materielle und berufliche Existenz bedrohen: die betroffenen Personen habe keinen Zugang zu ihren eigenen Bankkonten, dürfen durch kein anderes Land der EU reisen. Zudem werden Personen, die ihnen helfen, bestraft.
„Wenn die EU wirklich die europäischen Werte verteidigen will, muss sie diese autoritären Maßnahmen unverzüglich rückgängig machen. Es ist notwendig, die Achtung der Meinungs- und Pressefreiheit wiederherzustellen und Journalisten und Medien das Recht zu garantieren, mit den offiziellen Narrativen des Blocks nicht einverstanden zu sein.“(Lucas Leiroz)
Die ausführliche Fassung dieses Artikels mit Vertiefungen und Quellen finden Sie hier:
Antwort auf Hier ein interessantes… von Ludwig Thoma
da lernen Sie gerade dazu …
da lernen Sie gerade dazu (Zitat aus Ihrem Link - offensichtlich nicht gelesen):
“ Die Betroffenen haben kein Anhörungsrecht, Jacques Baud soll aus den Medien erfahren haben, dass er sich auf der Sanktionsliste befindet. Wie ist das aus juristischer und rechtsstaatlicher Sicht zu beurteilen?
Dieses Vorgehen ist NICHT rechtswidrig, sondern vom Sanktionsrecht genau SO vorgesehen. Es entspricht dem Zweck der Sanktionen, dass die Betroffenen NICHT vorab davon erfahren, damit sie keine Möglichkeit haben, ihre Vermögenswerte in Sicherheit zu bringen”.
Jetzt sind auch Sie schlauer.
Antwort auf da lernen Sie gerade dazu … von Peter Gasser
Wenn Sie jetzt noch die…
Wenn Sie jetzt noch die Passage nach diesem Zitat lesen, können auch Sie noch etwas dazu lernen. Die Frage ist, ob Sie das möchten. Ich bin zuversichtlich, dass Sie mittlerweile sogar herausgefunden haben, dass es nicht "falsch" ist, dass Herr Baud in Brüssel lebt.
Antwort auf Wenn Sie jetzt noch die… von Ludwig Thoma
Habe ich, steht nichts Neues…
Habe ich, steht nichts Neues.
Hauptsache, Sie haben jetzt Ihren Link gelesen und dazugelernt.
Im Übrigen wissen, dass ich mich auf persönliches ping-pong nicht einlasse, und hiermit aussteige.
Ihnen einen friedlich-schönen Sonntag.
Antwort auf Habe ich, steht nichts Neues… von Peter Gasser
Niemand zwingt Sie meine…
Niemand zwingt Sie meine Beiträge zu kommentieren. Gestern haben Sie noch getönt, dass die Aussage "Herr Baud lebt in Brüssel" "Falsch" sei. Wollte mich nur vergewissern, ob Sie das immer noch meinen, oder in Ihrem Sprech, für faktisch belegt halten. Es stimmt nämlich heute gleich wenig wie gestern.
Antwort auf Niemand zwingt Sie meine… von Ludwig Thoma
... und Sie haben “getönt”,…
... und Sie haben “getönt”, dass Herr Baud ein “General” sei...
Wollen wir uns hier wie Erwachsene unterhalten, oder geht es Ihnen nur um “Gezanke”?
Da es mir nicht um Gezanke geht, habe ich beendet, ich kenne Sie ja nun zur Genüge.
Und wie es scheint, will sich Hopfgartner Ihrem Gezanke anschließen - dass ich mich dem entziehe, wissen Sie nun ja aus bald 3 Dutzend Ausstiegen aus Ihrem Bedürfnis nach “streiten”.
Also abschließend und nochmal und im Einklang mit der Netiquette: schönen und friedlichen Sonntag.
Antwort auf ... und Sie haben “getönt”,… von Peter Gasser
Ob Herr Baud General oder…
Ob Herr Baud General oder Oberst ist, macht auf der Sachebene nicht den großen Unterschied.
Aber wenn man keine Argumente hat, muss man sich wohl daran abarbeiten.
Antwort auf ... und Sie haben “getönt”,… von Peter Gasser
Mich wundert, dass…
Mich wundert, dass ausgerechnet Sie eine Unterhaltung auf Erwachsenenniveau fordern, denn Sie sind derjenige der:
a) sich auf einem sachlich betrachtet nicht relevanten Detail aufhängen, nämlich der Frage ob jemand nun Oberst oder General ist, beides sind hohe militärische Ränge, die man nur erreicht, wenn man entsprechende Erfahrungen gesammelt hat.
b) bereits am Anfang der Debatte das Niveau durch einen völlig deplatzierten Hitlervergleich gesenkt hat. Hitler- und Nazivergleiche haben selten das Niveau einer sachlichen Debatte verbessert.
c) der sich auf der für die eigentliche Thematik nicht wirklich relevante Frage aufgehängt hat, in welchem Land einer der Betroffenen nun lebt und nachdem Ihnen aufgezeigt wurde, dass Ihre Annahme nicht richtig war, haben Sie ihren Fehler nicht zugegeben, sondern weitere Nebelkerzen gezündet und versucht abzulenken.
d) Sie in keiner Weise die Ernsthaftigkeit der Problematik anerkennen: Wenn die Existenz von Menschen durch den Beschluss eines ieL politischen Gremiums vernichtet werden kann, dann ist das eines liberalen Rechtstaates nicht würdig.
Daher finde ich es deplatziert, dass ausgerechnet Sie eine Unterhaltung auf Erwachsenenniveau fordern. Sie heizen die Debatte ja ständig selbst an, indem Sie durch fürs Thema irrelevante Spitzfindigkeiten, Sophismen und Scheinargumente (z.B. die angeblichen rechtlichen Überprüfungen) vom eigentlichen Thema ablenken.
Ich sage es Ihnen jetzt direkt, was ich denke: Ein politisches Gremium kann offensichtlich ohne gerichtliche Überprüfung weitreichende Einschnitte in das Leben von Menschen beschließen - mit allen Konsequenzen bis hin zur Existenzvernichtung. Wenn jemand das gut heißt, weil es aus seiner Sicht "die Richtigen" trifft, dann ist das für mich ja noch nachvollziehbar. Ich kann mir aber nicht erklären, wie ein rational denkender Mensch es völlig absurd finden kann, wenn andere Kommentatoren genau dieses Vorgehen kritisieren und dann sogar noch einen Schritt weitergeht und dieses Vorgehen verteidigt.
Antwort auf Mich wundert, dass… von Oliver Hopfgartner
Zitat: “Ich kann mir aber…
Zitat: “Ich kann mir aber nicht erklären, wie ein rational denkender Mensch es völlig absurd finden kann, wenn andere Kommentatoren genau dieses Vorgehen kritisieren...”:
wie kommen Sie auf diese Unterstellung? Sie dürfen alles kritisieren, ich darf aber Ihre Kritik weder gut noch richtig finden.
Zum Rest: das meiste aus dem Kontext gerissen und typisch überinterpretiert, so meine Meinung. Auf diese ad-personam-ping-ping-Spiele lasse ich mich nicht ein, darum soll es hier genug sein:
https://www.zeit.de/digital/internet/2025-01/internet-social-media-inst…
ad rem:
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article695509c050457550bdf42857/…
Antwort auf Zitat: “Ich kann mir aber… von Peter Gasser
Wenn ich ihre Position…
Wenn ich ihre Position überinterpretiere, können Sie hier präzisieren, was Ihre Position ist.
Sie haben die Möglichkeit, Missverständnisse auszuräumen.
Antwort auf Wenn ich ihre Position… von Oliver Hopfgartner
Überinterpretiert (ist das…
Überinterpretiert (ist das neue ad personam), wäre, wenn man sich fragen würde, ob laut Peter Gasser nun auch die Vermögen von Frau Katie Miller (Bild von Grönland unter US Flagge auf x gepostet) in der EU gesperrt werden sollten.
Antwort auf Zitat: “Ich kann mir aber… von Peter Gasser
Ach kommen Sie Herr Gasser,…
Ach kommen Sie Herr Gasser, nicht schon wieder den Link zum "Welt" Artikel, der Wesentliches ausklammert ( eine Aussage muss zweifelsfrei als Falschaussage DEKLARIERT werden, aber nicht von Ihnen oder mir sondern von einem Gericht, was beim Russland-Ukraine Thema NICHT der Fall ist) .
Das hatten wir schon, aber das wollen Sie nicht wahrhaben, Sie verteidigen politische Verordnungen indem Sie diese als rechtlich untermauert darstellen, was sie nicht sind (es gibt kein gerichtlich ausgesprochenes Verbot über ein Russland-Ukraine-bezogenes Thema so oder anders zu sprechen).
Dies zu ad rem, wobei man da sauber argumentieren sollte. Nebenbei hätten wir da geklärt was erlaubte Meinungen von nicht erlaubten Falschaussagen unterscheidet (nämlich die GERICHTLICHE Bestätigung dass es zweifelsfrei eine Falschaussage ist).
Die EU-Maßnahmen unterlaufen diese Rechte auf freie Meinungsäußerung bewusst indem sie freie Meinungsäußerung sanktionieren und überdies die Löschung von diversen Internet -Posts an NGO`s auslagern die dafür bezahlt werden und wo zudem Politiker massenhaft auf Steuerzahler-Kosten Bürger für ihre Äußerungen anklagen, wofür sie sich einen eigenen Paragraphen geschaffen haben und wo Bürger sich wegen der Kosten oft nicht wehren können.
Zudem werden zunehmend Kandidaten von nicht autorisierten "Wahlgremien" von Wahlen ausgeschlossen u.v.m.
Die Strategie ist in den diversen Fällen immer dieselbe : Man verhängt kurzerhand Maßnahmen ohne rechtliche Grundlage und die Betroffenen sollen sich HINTERHER wehren und schauen wie sie zu ihrem Recht kommen.
Der Fall Baud wird genauso verlaufen.
Antwort auf Ach kommen Sie Herr Gasser,… von Milo Tschurtsch
(1) Zitat: “ Nebenbei hätten…
(1) Zitat: “ Nebenbei hätten wir da geklärt was erlaubte Meinungen von nicht erlaubten Falschaussagen unterscheidet (nämlich die GERICHTLICHE Bestätigung dass es zweifelsfrei eine Falschaussage ist)”:
auch das wieder eine falsche Behauptung!
(Wenn ich behaupte, Sie sind ein manipuliertes Kind, ist dies eine falsche Behauptung - auch ohne Gerichtsurteil - , da Sie nun eben mal kein Kind mehr sind; auch wenn ich meine, bei +40 Grad Temperatur schneit es, ist dies eine Falschbehauptung, auch ohne Gerichtsbeschluss; usw usf)
(2) Zitat: “Die EU-Maßnahmen unterlaufen diese Rechte auf freie Meinungsäußerung bewusst indem sie freie Meinungsäußerung sanktionieren”:
und noch eine falsche Behauptung, wie schaffen Sie das nur?
Falsche Behauptungen sind eben nicht durch die freie Meinungsäußerung gedeckt, es sind und bleiben Lügen. Die EU sanktioniert nicht freie Meinungsäußerung, sondern hybride Kriegsführung durch unwahre Propaganda und falsche Tatsachendarstellung zur Unterstützung des mörderischen Täters, des Verbrechers Putin.
(3) Zitat: “Zudem werden zunehmend Kandidaten von nicht autorisierten "Wahlgremien" von Wahlen ausgeschlossen”: Sie behaupten wieder ohne zu belegen - Sie finden dafüt kein Beispiel im demokratischen Europa (außer vielleicht bei Orban , Erdogan und Putin).
die 3. falsche Behauptung. außer Sie beziehen sich auf Russland, dort mag es stimmen.
Was macht man mit einem Kommentar voller nicht belegter, falscher Behauptungen, der damit klar gegen die Netiquette ist?
Antwort auf (1) Zitat: “ Nebenbei hätten… von Peter Gasser
Herr Gasser wie ist es nur…
Herr Gasser wie ist es nur möglich dass Sie Wesentliches nicht verstehen obwohl es in dem von Ihnen selbst (zweimal )verlinkten GERICHTSURTEIL (das ich zweimal herauskopiert hatte, Sie aber offenbar nicht gelesen haben) das innerhalb des "Welt" Artikels von Frau Turzer verlinkt steht, eindeutig erklärt ist, nämlich
1. " dass Aussagen, die sich untrennbar mit einer Meinung verbinden, was hier unzweifelhaft der Fall ist, laut dem (verlinkten) Urteil geschützt sind, auch wenn sie unwahr sind. Und was das Gericht einschränkend betont hat: Dass die Unwahrheit einer Aussage zweifelsfrei erwiesen sein muss, damit sie den Schutz der Meinungs- und Informationsfreiheit verlieren kann."
Also Urteil lesen, wenn Sie selbst es schon mit einem Artikel zusammen verlinken.
Nochmals : Aussagen die sich mit einer MEINUNG verbinden sind GESCHÜTZT auch wenn sie UNWAHR sind.
UND die Unwahrheit muss zweifelsfrei ERWIESEN sein, aber nicht von irgendjemandem sondern von einem Gericht (was beim Ukraine-Russland Thema nicht der Fall Ist) um jemanden anzuklagen bzw. Rechte zu entziehen.
So gesehen dürfen Sie auch Falsches behaupten, wenn Sie der Meinung sind ich wäre z.B. ein manipuliertes Kind, wenn es ggf. auch nicht stimmt. Verstanden ?
2. Die EU sanktioniert nicht hybride Kriegsführung (denn diese Tatsache ist nicht gerichtlich bestätigt) sondern eine politische (nicht rechtliche ) Meinung bestimmter EU Gremien, sie sanktioniert freie Meinungsäußerung zu einem Thema das nicht als Unwahrheit zweifelsfrei gerichtlich deklariert ist.
Von den anderen Eingriffen auf die Meinungsfreiheit, die ich genannt hatte mal abgesehen.
3. Vom Fall des Kandidaten zur Oberbürgermeister Wahl (einer von mehreren) der in Ludwigshafen von einem Wahlgremium ausgeschlossen wurde, und in den Medien lang und breit diskutiert wurde, haben Sie offenbar auch nichts gehört: Eine Einordnung eines Rechtsanwalts:
https://www.youtube.com/watch?v=225Q2CrHkd4&t=151s
Und so haben die Wähler reagiert (Wahlbeteiligung -30 Prozent, ungültige Stimmen 10 Prozent. Wahrlich ein Hochfest für die Demokratie:
https://www.youtube.com/watch?v=bMfb3hu2SX4&t=76s
Dass das, wenn das Schule macht einen schweren Schaden für die Demokratie darstellt, haben die Verantwortlichen selbst erkannt.
Insgesamt ist zu sagen, dass rein politisch motivierte Aktionen und Verfügungen ob gegen die freie Meinungsäußerung oder gegen die Menschenwürde gerichtet, der größte Aufmerksamkeit von uns Wählern bedürfen und nicht unkritische Zustimmung walten darf.
Wenn das nicht geschieht ist das gefährlich, für Demokratie und Rechtsordnung, aber das muss einem zuerst einmal klar sein. Viele Bürger haben die Schieflage erkannt was die Unterschriftensammlungen beweisen.
Antwort auf Herr Gasser wie ist es nur… von Milo Tschurtsch
Zitat: “Herr Gasser wie ist…
Zitat: “Herr Gasser wie ist es nur möglich dass Sie Wesentliches nicht verstehen...”:
naja, wer Ihren meist unwahren Behauptungen nicht folgen kann, ist eben dumm....?
____________
ad rem:
Meine 3 Zitat-Anmerkungen bleiben bleiben aufrecht:
das steht im Link: “Wo liegen die Grenzen der Meinungsfreiheit? Und wann wird Desinformation gefährlich? Eine Debatte, die Europa führen muss. Aber mit den richtigen Argumenten und vor allem mit Vertretern, denen an der Wahrheit gelegen ist – und nicht daran, Putins Narrative zu verbreiten”: aber die Thematik ignorieren Sie einfach, wie sich zeigt.
Weiter: “ Russland hat die Ukraine überfallen. Wladimir Putin will keinen Frieden. Würde er ihn wollen, könnte er seine Truppen sofort abziehen. Aus der Ukraine, einem souveränen Staat, in den seine Armee im Februar 2022 einmarschierte. Wo es zu Massakern an der Zivilbevölkerung kam, wie etwa in Butscha. Wo nahezu täglich Drohnen und Raketen in Wohnhäuser einschlagen, in Kindergärten, in Krankenhäuser.
Das sind die Fakten.”
Weiter: “ Wenn es draußen regnet und ich sage: Das Wetter ist schön. Dann ist das meine Meinung. Ich kann Regen schön finden, andere dürfen ihn hassen. Doch wenn es draußen regnet und ich behaupte: Die Sonne scheint. Dann ist das eine falsche Tatsachenbehauptung. Eine ungefährliche, höchstens missliche, wenn sich meine Familie darauf verlässt und ohne Schirm nach draußen geht.
Gefährlich wird es aber, wenn Menschen unter dem angeblichen Deckmantel der Meinungsfreiheit Unwahrheiten verbreiten, die das Potenzial haben, den so eminent wichtigen Diskurs in einer demokratischen Gesellschaft zu stören und diese zu beschädigen, gar zu untergraben. Und noch gefährlicher wird es, wenn sie damit den Job derjenigen erledigen, deren Ziel es ist, ebendiese demokratischen Gesellschaften abzuschaffen”:
aber diese Thematik leugnen Sie geradezu, wie mir scheint.
Abschließend: “ Womit wir wieder beim Ausgangspunkt der Debatte wären: Muss eine liberale Demokratie aushalten, dass auch Unwahrheiten verbreitet werden dürfen, selbst wenn das denjenigen nützt, die eben jene liberale Demokratie abschaffen wollen? Wo verläuft die Grenze zwischen zulässiger Meinungsäußerung und unwahrer Tatsachenbehauptung?
Es ist eine schwierige Frage, die Europa ernsthaft diskutieren muss. Doch am Ende muss die Antwort eines überzeugten Demokraten diese sein: Die Meinungen sind frei. Doch die Fakten sind es nicht: Russland hat die Ukraine überfallen. Putin will keinen Frieden. Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten”:
Ich wiederhole es: “Die Meinungen sind frei. Doch die Fakten sind es nicht: Russland hat die Ukraine überfallen. Putin will keinen Frieden. Es gibt kein Recht darauf, gefährlichen Unsinn zu verbreiten”.
und das steht in der Verlinkung: „Was dagegen nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen kann, ist nicht geschützt, insbesondere die erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“ (BVerfG, Urt. v. 22.06.1982, 1 BvR 1376/79, Rn. 24)”: man muss nur richtig und ideologiefrei lesen (Zitat daraus):
“Für Tatsachenbehauptungen gilt dies nicht in gleicher Weise. Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit KEIN schützenswertes Gut (BVerfGE 54, 208 (219)). Die bewußte Behauptung unwahrer Tatsachen ist durch Art. 5 Abs. 1 GG NICHT mehr geschützt; gleiches gilt für unrichtige Zitate (BVerfG, a.a.O.)”.
Antwort auf Zitat: “Herr Gasser wie ist… von Peter Gasser
Sie zitieren immer wieder…
Sie zitieren immer wieder Auszüge aus dem „ WELT „ Artikel und Frau Turzer selbst , die aber nachweislich falsch liegt wie das von ihr selbst verlinkte Gerichtsurteil ( das Sie immer noch nicht gelesen haben) eindeutig BELEGT.
Falschaussagen kann man tätigen ( sie sind von der Meinungsfreiheit gedeckt) und Personen können dafür nicht belangt werden( WAS DER SPRINGENDE PUNKT IST) wenn die Aussage nicht als Falschaussage gerichtlich bestätigt wurde.
Das heißt: Ich darf behaupten dass es regnet , wenn auch die Sonne scheint. Dann gelte ich halt als Schelm oder Lügner.
Ich kann dafür aber nicht sanktioniert werden wenn kein Gericht festgestellt hat, dass diese Aussage verboten ist.
Es geht um SANKTIONEN , Konto-und Ausreisesperren wegen Aussagen die gerichtlich nicht verboten sind und nicht darum ob jemand lügt oder ein Schelm ist oder Offensichtliches falsch darstellt.
Es braucht OBJEKTIVE ( gerichtliche) Kriterien für eine zu sanktionierende( worum es geht) Behauptung und nicht SUBJEKTIV E politische Einschätzungen.
Es geht darum ob Sanktionen für eine Falschbehauptungen, verhängt werden dürfen oder nicht, die eben nicht in jedem Fall greifen, sondern nur wenn ein Gericht dies gutheißt.
Das ist die Rechtsordnung.
Denn sonst wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet. Das versteht sich wohl von selbst.
Antwort auf Sie zitieren immer wieder… von Milo Tschurtsch
Zitat: “Sie zitieren immer…
Zitat: “Sie zitieren immer wieder Auszüge aus dem „WELT” Artikel und Frau Turzer selbst , die aber nachweislich falsch liegt wie das von ihr selbst verlinkte Gerichtsurteil ( das Sie immer noch nicht gelesen haben) eindeutig BELEGT”:
Weder zitiere ich “immer wieder ... aus dem Welt-Artikel” alleine, noch liegt Frau Turzer falsch, wie kommen Sie auf diese beiden (falschen) Behauptungen?
Aber Sie biegen sich halt, um Falsches wiederholen zu können... ich hatte klar geschrieben (vorletzter Absatz): “ und das steht in der VERLINKUNG: „Was dagegen nicht zur verfassungsmäßig vorausgesetzten Meinungsbildung beitragen kann, ist nicht geschützt, insbesondere die erwiesen oder bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“ (BVerfG, Urt. v. 22.06.1982, 1 BvR 1376/79, Rn. 24)”: man muss nur richtig und ideologiefrei lesen (Zitat daraus):
“Für Tatsachenbehauptungen gilt dies nicht in gleicher Weise. Unrichtige Information ist unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit KEIN schützenswertes Gut (BVerfGE 54, 208 (219)). Die bewußte Behauptung unwahrer Tatsachen ist durch Art. 5 Abs. 1 GG NICHT mehr geschützt; gleiches gilt für unrichtige Zitate (BVerfG, a.a.O.)”.
nochmal: UND ES STEHT IN DER VERLINKUNG, also im verlinkten Gerichtsurteil.
Antwort auf Zitat: “Sie zitieren immer… von Peter Gasser
Herr Gasser ich hatte…
Herr Gasser ich hatte dargelegt dass der Wirtschaftsjournalist Norbert Häring sich mit dem "Welt" Artikel von Frau Turzer befasst und ihr eine falsche Interpretation nachgewiesen hatte, deshalb komme ich darauf.
Also nochmals einfacher erklärt:
Gehen wir der Einfachheit halber von behaupteten Falschaussagen aus, die dem Gericht zur Klärung vorgelegt werden:
Es gibt ZWEIERLEI Falschaussagen, solche die sanktionierbar sind und solche die es nicht sind.
Wenn ich sage dass die Sonne scheint obwohl es regnet, tätige ich eine Falschaussage, die aber nicht sanktionierbar ist, weil kein Gericht festgestellt hat, dass diese Aussage sanktionierbar sei. Ich kann also dafür nicht belangt werden.
Wenn ich sage, den Holocaust hat es nicht gegeben , dann tätige ich eine Falschaussage, die sanktionierbar ist, weil ein Gericht festgestellt hat, dass diese Aussage sanktionierbar ist und ich dafür belangt werden kann.
Wenn ich eine Falschaussage zum Russland-Ukraine Krieg tätige kann ich nicht sanktioniert werden, weil kein Gericht festgestellt hat, dass diese Aussage sanktionierbar sei.
Sie sehen, es ist ganz einfach, es braucht eine Instanz die feststellt ob eine Falschaussage sanktionierbar ist oder nicht. Eine politische Instanz kann nicht feststellen ob eine Aussage sanktionierbar ist. Nur eine gerichtliche Instanz kann sagen, ob eine Falschaussage sanktionierbar ist.
Es geht also nicht darum ob es überhaupt eine Falschaussage an sich ist oder nicht, es geht einzig und allein um die Feststellung ob die Aussage als SANKTIONIERBAR deklariert wird oder nicht (das ist dann das Kriterium ob ich etwas straffrei sagen darf oder nicht) . Vom Gericht als sanktionierbar deklarierte Falschaussagen fallen nicht unter die Meinungsfreiheit, vom Gericht als nicht sanktionierbar deklarierte Falschaussagen fallen unter die Meinungsfreiheit. Die Institution die das macht ist immer das Gericht. Welche Institution sollte es denn sonst sein ?
Bis jetzt hat noch kein Gericht die Aussagen Baud`s für sanktionierbar erklärt, die Aussagen Baud`s sind noch nicht gerichtlich bewertet worden und die Politik ist dazu nicht befugt. Also ist die Politik im Unrecht, wenn sie als Unbefugte Sanktionen verhängt.
Dies alles klingt wie die Nachrichten in einfacher Sprache, die offenbar aber notwendig ist :-)
Antwort auf Habe ich, steht nichts Neues… von Peter Gasser
Ist das nun eine…
Ist das nun eine Falschinformation, Desinformation oder einfach nur eine Meinung?
Ich denke nämlich nicht, dass das die Wahrheit ist.
Si parla di "libertà di…
Si parla di "libertà di espressione" e vengono citati notori propagandoni della Moscovia che si inquadrano perfettamente nella guerra ibrida contro l'Europa.
Un banale elenco di link su questi soggetti evidentemente "interessati" ai rubli e che sfruttano la libertà di espressione facendola diventare la libertà di menzogna:
- https://www.zdf.de/reportagen/die-spur-alina-lipp-russland-propaganda-u…
- https://de.wikipedia.org/wiki/Thomas_R%C3%B6per
- https://taz.de/Vorwuerfe-der-Finanzierung-aus-Russland-/!6089295/
- https://www.rsi.ch/info/svizzera/Jacques-Baud-le-sanzioni-e-i-dubbi-sot…
- https://en.wikipedia.org/wiki/Nathalie_Yamb
Alla fine viene citato in un virgolettato di un tizio che è uno dei maggiori diffusori di fake news, riconosciuto propagandista russo: https://becid.eu/facts/fact-check-portal-eesti-eest-spreads-false-infor… - https://edmo.eu/publications/storm-1516-the-pro-russian-disinformation-… - https://alliance4europe.eu/still-marching-online-how-r-fbi-targets-mold… - https://www.butac.it/tag/lucas-leiroz/
Semplicemente aberrante.
Se piace tanto quello che dicono, ossia un sacco di balle, prego trasferirsi dalle parti del Kremlino dove danno pure la cittadinanza gratis (assieme, però, al foglio di arruolamento per la criminale e sanguinosa Spazzoperatja).
Die ersten vier von Hern…
Die ersten vier von Hern Oberrauch zitierten Personen kann man echt nicht verteidigen. Auch nicht unter dem Vorwand der Meinungsfreiheit. Die hat nämlich Grenzen. Die Besagten haben durchaus immer noch das Recht ihre Meinung - der eigentliche Begriff ist aber tatsächlich Desinformation - zu verbreiten, das hat die EU nicht unterbunden und kann sie technisch auch schwer unterbinden, allerdings muss man halt auch mit Konsequenzen leben.
Russland führt seit Jahren einen hybriden Krieg gegen Europa, man hat viel zu spät begonnen sich dagegen zu wehren. Die Aufforderung in diesem Bereich aktiver zu werden hat einem italienischern Admiral in der NATO einen gewaltigen Shitstorm vonseiten derer eingebracht, die dieser hybriden Kriegsführung eben schon zum Opfer gefallen sind. Daran waren auch prominente italienische Journalisten beteiligt, die die Anregung von Cavo Dragone wissentlich falsch wiedergegeben haben. Soll man sich nicht dagegen wehren?
Ich kann mich an einen Bericht von Lipp erinnern, in dem sie behauptete die Ukraine hätte lebenswichtiges Getreide verbrannt, zeigte dabei aber Rollsplit!
Dass Desinformation von der Meinungsfreiheit gedeckt ist stimmt nicht. In Italien bspw. gibt es im StGB eigens einen Artikel, der diesen Umstand sanktioniert.
https://www.kharon.com/brief/russia-sanctions-eu-alina-lipp-maria-butin…
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32025R0965
https://correctiv.org/faktencheck/hintergrund/2025/05/16/hybrider-krieg…
Antwort auf Die ersten vier von Hern… von Manfred Klotz
Es geht nicht darum, diese…
Es geht nicht darum, diese Personen zu "verteidigen". Es geht um die Vorgehensweise der EU.
Speziell der Fall Baud.
Lesen Sie hier die entsprechende Passage:
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2…
Ab "Sanktionierung von Jacques Baud durch die EU".
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