Kontrolle der Brandschutz-Auflagen
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SALTO: Welche präventiven Sicherheitsvorschriften müssen Betreiber erfüllen, um eine Eskalation wie in der Schweiz zu verhindern? Gibt es klare Vorgaben zu Raumkapazitäten und technischer Ausstattung?
Felix Reggiani: Fällt eine Veranstaltung in die Nennung einer öffentlichen Vorführung und Unterhaltung muss das Lokal oder der Ort für die öffentliche Veranstaltung eine Benutzungsgenehmigung besitzen welche von der zuständigen Behörde, meist die Gemeinde, ausgestellt wird. Diese Benutzungsgenehmigung ist an die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen in den Bereichen öffentliche Ordnung und Sicherheit, Brandschutz, Hygiene, um nur einige zu nennen, gebunden. Die genehmigende Behörde wird hierzu auch die effektive Korrektheit der Angaben überprüfen und, da sie auch für die Einhaltung der Vorschriften während des laufenden Betriebes zuständig ist, regelmäßig kontrollieren.
Gleichzeitig dürfen die Materialien nur wenig Rauch entwickeln und müssen einen nachgewiesenen Feuerwiderstand aufweisen.
Die Vorschriften im Bereich vorbeugenden Brandschutz regeln die Gestaltung der Fluchtwege, die maximale Besucherzahl sowie die Klassifizierung und Eigenschaften der Materialien, welche in einem solchen öffentlichen Lokal verbaut werden dürfen. Das Brandverhalten der Baumaterialien, aber auch der Vorhänge und Einrichtungsobjekte, muss so gestaltet sein, dass das Material nur schwer oder nach einiger Zeit bzw. mit großem Energieeinsatz sich in Brand setzten lässt. Gleichzeitig dürfen die Materialien nur wenig Rauch entwickeln und müssen einen nachgewiesenen Feuerwiderstand aufweisen. Diese Eigenschaften tragen dazu bei, dass ein Brand sich innerhalb eines Raumes mit langsamer Geschwindigkeit ausbreitet und somit den Bewohnern oder Besuchern genügend Zeit lässt, den Raum zu verlassen. Auch das Fluchtwegesystem muss so ausgelegt sein, dass sich alle Personen im inneren innerhalb der vorgegebenen Zeit geordnet zu einem sicheren Ort begeben können. Für jedes Lokal wird hierzu eine maximale Anzahl von Personen festgelegt, die sich gleichzeitig darin aufhalten dürfen, da die Fluchtwege nur von einer bestimmten Anzahl von Personen gleichzeitig verwendet werden können.
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Welche Ermittlungsmethoden nutzt die Berufsfeuerwehr Bozen konkret, um den Hergang und die zeitliche Abfolge (Dynamik) eines derartigen Unglücks lückenlos aufzuklären?
Ein Unglück solchen Ausmaßes wie jenes, welches sich am Neujahrtag in der Schweiz ereignet hat, wird, nach Abschluss der Lösch- und Rettungsmaßnahmen, von der zuständigen Gerichtsbehörde genauestens erforscht. Bei der Analyse des Brandverlaufes wird methodisch die Abfolge des Brandes rückverfolgt, um den Ausgangspunkt des Feuers zu definieren. Konnte der Ausgangspunkt oder der ursprüngliche Bereich des Brandes ermittelt werden, wird versucht die Brandursache zu bestimmen. Hierzu werden neben klassischen forensischen Methoden wie die analytische Erkennung und Studie der Spuren eines Brandes oder die Analyse im Labor von spezifischen Beweisstücken auch die Zeugenaussagen betrachtet.
Nicht immer bedeutet eine sehr aufwendige Suche, dass auch die Indizien gefunden werden, der Brand kann auch alle Hinweise zerstört haben.
In den letzten Jahren sind hierzu, aufgrund der großen Anzahl von Kameras, immer mehr Videoaufnahmen relevant geworden, sei es von fix installierten Videokameras auf dem Grundstück als auch von anwesenden Personen erstellten Videoaufnahmen. Erfahrungsgemäß werden außerordentliche Geschehnisse von Zeugen oder Passanten mit den Kameras der Mobiltelefone, zufällig oder absichtlich, erfasst und stehen auch den Ermittlern zur Verfügung. Ob die Ermittlung lückenlos oder nur teilweise gelingt, hängt vom Grad der Zerstörung des Brandortes oder von der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen und Aufnahmen ab. Nicht immer bedeutet eine sehr aufwendige Suche, dass auch die Indizien gefunden werden, der Brand kann auch alle Hinweise zerstört haben.
Die Katastrophe- Das Ereignis: In der Silvesternacht 2025/26 kam es in der Bar „Le Constellation“ im Schweizer Nobel-Skiort Crans-Montana zu einem verheerenden Brand. Das Lokal, das als besonders angesagt bei jungen Menschen galt, hatte eine Kapazität von etwa 300 Plätzen.
- Die Opfer: Die Bilanz ist erschütternd: 40 Menschen kamen ums Leben, 115 wurden verletzt, die meisten davon schwer. Unter den Toten befinden sich überwiegend Teenager und junge Erwachsene Anfang 20. Die Identifizierung der Opfer gestaltet sich aufgrund der Schwere der Verletzungen als schwierig.
- Der Hergang: Gegen 1:30 Uhr brach das Feuer aus. Videoaufnahmen aus sozialen Medien, die von Faktencheckern verifiziert wurden, zeigen Gäste, die Champagnerflaschen mit brennenden Wunderkerzen in die Luft strecken. Kurz darauf ist zu sehen, wie die Deckenverkleidung Feuer fängt.
- Die Dynamik: Experten gehen von einem „Flashover“ aus. Dabei staut sich extreme Hitze unter der Decke, bis sich die gesamte Raumluft schlagartig entzündet. Innerhalb von Sekunden stieg die Temperatur auf über 1000 Grad Celsius an, was ein Entkommen nahezu unmöglich machte.
Wie wird die Einhaltung dieser Brandschutzbestimmungen in der Praxis kontrolliert, und in welchen Abständen finden unangekündigte Begehungen statt, um sicherzustellen, dass Sicherheitsvorkehrungen nicht nur auf dem Papier existieren?
Die Bestimmungen zum vorbeugenden Brandschutz, im Falle von Lokalen und Orte für öffentliche Vorführungen und Unterhaltungen, überschneiden mehrere Bereiche und gesetzliche Vorgaben. Die Auflagen reichen vom klassischen Brandschutz zur öffentlichen Sicherheit bis hin zum Arbeiterschutz. Daher werden die Kontrollen von dem jeweils zuständigen Stellen durchgeführt. Das Gesetz sieht hierzu einerseits die Gemeinden, als Aussteller der Benutzungsgenehmigung und der Lizenz, in der Pflicht die Einhaltung der Auflagen laufend zu kontrollieren. Gleichzeitig ist, und zwar ausschließlich für die Kontrolle der Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes, das Amt für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz befugt, Kontrollen durchzuführen.
Da mehrere Stellen für die Kontrollen zuständig sind ist es für uns nicht möglich, eine Schätzung der Häufigkeit zu erstellen.
Für die Bestimmungen zum Schutz der Arbeitnehmer in Betrieb ist wiederum das Arbeitsinspektorat zuständig. Das Gesetzt sieht vor, dass die Kontrollen bei Meldungen zu Unstimmigkeiten durchgeführt werden oder in Form von Stichprobenkontrollen erfolgen können. Da mehrere Stellen für die Kontrollen zuständig sind ist es für uns nicht möglich, eine Schätzung der Häufigkeit zu erstellen. Auch muss unterschieden werden, ob es sich, zum Beispiel bei einer Überschreitung der maximalen Besucherzahlen eines Lokals, um einen einmaligen Verstoß handelt, der auch durch regelmäßige Kontrollen schwer zu erfassen ist, oder ob es sich um eine systematische wiederkehrende Verletzung der Vorschriften handelt.
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Von der Benützung der Aufzüge "wird im Brandfall dringend ab-geraten," da der Aufzug-Schacht einen Kamin-Effekt hat, die dort verbaute sehr empfindliche Elektronik beeinträchtigt - + die Strom-Versorgung unterbrochen werden könnte ...!
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Das Lokal, in dem sich ca. 300 Personen aushielten, hatte nur einen Ausgang über eine Stiege. Die aus Sicherheitsgründen vorgeschriebene zweite Ausgangstür war blockiert, wie das in solchen Lokalen oft vorkommt, weil man verhindern will, dass Lokalbesucher die Hintertür öffnen und ihre Freunde eintreten lassen. Die Deckenisolation war leicht entflammbar (eine flammsichere Version, die es gibt, kostet mehr) . Es gab im Lokal keine Feuerlöscher, mit denen man dass entstehende Feuer rasch gelöscht hätte. Die jüngsten Besucher des Lokals waren 13 (!) Jahre alt. Zwei Schwerverletzt sind 15 Jahre alt. Da gibt es viele Fragen, die zu beantworten wären.