Gesellschaft | Schule
Der Rückzug
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Selbst für die Schulverwaltung kam die Maßnahme überraschend.
Am 5. Jänner 2021 erließ Arno Kompatscher die erste „Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes bei Gefahr im Verzug“ für das Jahr 2021. In dem Dekret wurden die Spielregeln für den Südtiroler Weg aus der Coronakrise festgelegt.
Einer der zentralen Punkte: Mit 7. Jänner öffneten die Schule in Südtirol wieder ihre Tore. 75 Prozent der Schüler wurden zum Präsenzunterricht zugelassen. Auch hier preschte Südtirol vor, lange bevor im restlichen Italien der Präsenzunterricht eingeführt wurde.
Im Dekret Nr. 1/2021 heißt es aber auch:
„In den schulischen Einrichtungen mit Präsenzunterricht gilt eine allgemeine Pflicht, einen Schutz der Atemwege zu tragen, und zwar unabhängig vom Personenabstand und ab einem Alter von sechs Jahren. Die Lehrpersonen sind verpflichtet FFP2 Atemschutzmasken zu tragen, soweit diese von den Schuldirektionen zur Verfügung gestellt werden.“
Dieser Verpflichtung kam für die gesamte Schulwelt aus heiterem Himmel. Buchstäblich über Nacht musste die Landesschuldirektion FFP2-Masken organisieren, die die Direktorinnen dann ihren Lehrerinnen und Lehrern zur Verfügung stellen konnten. Vielfach wurden die Schulen selbst aktiv.
Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner wurde schließlich beim Südtiroler Zivilschutz fündig, der dem Schulamt eine ganze Ladung solcher Masken zur Verfügung stellte. Bei der Verteilung wurde aber schnell klar, dass es sich bei diesen Masken um völlig unterschiedliche Chargen handelt und viele der Masken nicht den schulischen Anforderungen entsprechen.
Vergangene Woche brach so ein Sturm der Entrüstung und der Kritik los. Vor allem die Schulgewerkschaften kritisierten die Hauruckaktion. Und vereinzelt tauchten auch Fragen nach der Rechtmäßigkeit dieser verpflichtenden Bestimmung auf.
Stille Empfehlung
Inzwischen ist klar, dass die Verpflichtung eindeutig rechtswidrig ist. Am vergangenen Freitag hat Landeshauptmann Arno Kompatscher ein Dekret erlassen mit dem er den Rückwärtsgang einlegt. Die „Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes bei Gefahr im Verzug, Nr. 5/2021 vom 29.1.2021“ beschäftigt sich ausschließlich mit der Verpflichtung des Schulpersonals im Unterricht FFP2-Masken zu tragen.
In der neuen Verordnung heißt es: „dass in Punkt 14) der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 1/2021 der Satz: „Die Lehrpersonen sind verpflichtet, FFP2 Atemschutzmasken zu tragen, soweit diese von den Schuldirektionen zur Verfügung gestellt werden.“ widerrufen wird.“
Aus der Verpflichtung wird jetzt eine Empfehlung gemacht. So verweist man auf die am Tag zuvor erlassene neue Dringlichkeitsmaßnahme Kompatscher, in der ein allgemeine Empfehlung zum Tragen von FFP2-Masken enthalten ist.
Still und leise hat die Landesregierung hier eine Kehrtwende eingelegt. „Es gab hier einen Widerspruch zwischen dem Dekret und den Arbeitssicherheitsbestimmungen“, versucht Bildungsdirektor Gustav Tschenett den Doppelaxel nobel zu umschrieben.
Tatsache ist, dass in allen Protokollen zur Arbeitssicherheit, das Tragen von FFP2-Masken explizit als nicht verpflichtend angesehen wird. Demnach wurde dem Schulamt und der Landesregierung klar, dass man sich rechtlich mit dieser Verpflichtung auf sehr instabilen Terrain befindet und man jede Klage gegen diese Bestimmung verlieren dürfte.
So hat man still und leise wieder den Rückgang eingelegt.
Südtirols Lehrinnern und Lehrer scheinen dabei ein willfähriger Spielball zu sein.
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"Südtirols Lehrinnern und
"Südtirols Lehrinnern und Lehrer scheinen dabei ein willfähriger Spielball zu sein" eine LP meinte vor kurzem:
- Politiker*innen, setzen den Sparstift sehr großzügig bei denjenigen an, die sich kaum wehren können: unseren Kindern und unserer Jugend
- Politiker entscheiden stellvertretend für die Südtiroler Bevölkerung nämlich nicht nur gegen die Zukunft der Jugend und der Bildung im Allgemeinen, sondern auch klar gegen den Ausbau des Innovationspotentials und damit auch gegen die Potenzierung wirtschaftlicher Weiterentwicklung unseres Landes. Genau diese Art von Sparen wird die Allgemeinheit in naher Zukunft teuer zu stehen kommen......
Lieber Herr Kronbichler,
Lieber Herr Kronbichler,
Sigrun heißt die Dame, nicht Sigurd...
(Sie können diesen Kommentar anschliepend gerne löschen!)
Antwort auf Lieber Herr Kronbichler, von Katja Renzler
Genau, so viel Sorgfalt muss
Genau, so viel Sorgfalt muss sein. Sigurd ist nämlich ein Männername.
Und übrigens:
Den Artikel hat Herr Franceschini geschrieben und nicht Herr Kronbichler (dessen Beiträge ich auch immer gern und schmunzelnd lese...)
Herr Franceschini,
Herr Franceschini,
die Sache ist viel komplexer als hier dargestellt.
Gestern haben die Schulen nämlich die neueste Anpassung der "Risikobewertung zur Eindämmung von Covid-19 für den Schulbereich" von der Dienststelle für Arbeitssicherheit bekommen.
Dort steht auf Seite 5:
"Die FFP2-Maske ohne Ventil muss in folgenden Fällen getragen werden:
• auf Anraten des Betriebsarztes
• in speziellen Situationen, vor allem jene, wo der vorgesehene zwischenmenschliche Abstand nicht permanent eingehalten werden kann oder aufgrund der Beschaffenheit des Ortes, wo die Ansteckungsgefahr erhöht ist
• bei Ausübung bestimmter Tätigkeiten, für welche im Sicherheitsbericht die FFP2-Maske ohne Ventil bereits vorgesehen ist.
In den oben genannten Fällen müssen die Arbeitnehmer die gesetzlich vorgesehene spezifische Ausbildung zum Atemschutz (Kursnummer 139 in Alfagest) besuchen.
FFP2-Masken ohne Ventil müssen nach EN149:2001+A1:2009 zertifiziert oder vom INAIL validiert sein."
Das bedeutet konkret:
Jede Lehrperson kann mit Fug und Recht sagen, dass sie im Unterricht nicht garantieren kann, PERMANENT den Sicherheitsabstand zu den Schüler*innen einzuhalten. Ergo muss sie eine FFP2-Maske tragen, welche in der derzeitigen Lage als PSA (persönliche Schutzausrüstung) angesehen wird. Und für die PSA ist der Arbeitgeber/Vorgesetzte verantwortlich.
Folglich... kann die Landesregierung zurückziehen, was sie will. Für mich sind der Sicherheitsbericht und die Risikoeinschätzung der Dienststelle für Arbeitssicherheit relevanter, weil fachlich fundierter.
Antwort auf Herr Franceschini, von Martin Sitzmann
Und deshalb tragen die
Und deshalb tragen die Lehererinnen meiner Tochter (2. Klasse VS) FFP2 Masken!
In anderen Ländern wird die
In anderen Ländern wird die FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet, bei uns eingeschränkt. Muss wohl daran liegen, dass wir so niedrige Infektionszahlen haben …
Österreich hat heute sein Konzept für die Wiedereröffnung der Schulen nächste Woche vorgestellt: verpflichtende Tests zweimal wöchentlich für die Volksschüler, ebenfalls Tests sowie Schichtbetrieb und FFP2-Pflicht für die höheren Schulstufen.
https://orf.at/stories/3199859/
Da könnte sich die Landesregierung mal eine Scheibe abschneiden - wo man sich doch sonst so gerne an Österreich orientiert.
Bei den derzeitigen Zuständen ist es als Familie mit mehreren schulpflichtigen Kindern praktisch nur eine Frage der Zeit, bis einen die Quarantäne erwischt. Diese Unsicherheit ist sehr belastend!
man versteht die Welt
man versteht die Welt wirklich nicht mehr. Einerseits geht Südtirol seinen Sonderweg, ungeachtet eventueller Anfechtungen, bei der FFP2 Maske hat man Angst vor Anfechtungen und macht einen Rückzieher obwohl das Tragen der Maske nachweislich einen besseren Schutz für den Träger als auch für sein Gegenüber garantiert. Es sollte doch so viel Geld zur Verfügung stehen, um das gesamte Lehrpersonal mit FFP2 Masken auszurüsten. Masken gibt es ja angeblich zur Genüge.