Politik | Verhör 12

Die streitbare Kämpferin

Heute im SALTO-Polit-Podcast: Renate Holzeisen (Vita)
Holzeisen, Renate
Foto: Privat
  • Es gibt wenige Personen, die durch ihre klaren Ansichten so polarisieren wie Renate Holzeisen. Die Bozner Anwältin und Wirtschaftsberaterin ist eine Kämpferin. Ganz gleich ob es um die Athesia-Aktionäre geht, die Bauern der Milkon, die Offenlegung der SEL-Verträge oder die offenen Anklage gegen das „System Südtirol“, Holzeisen nimmt sich kein Blatt vor die Mund. Die Frau gibt 100 Prozent. Auch jetzt im Kampf gegen den Impfzwang und die Verteidigung grundlegender Bürgerechte in Zeiten der Pandemie. Holzeisen  kandidiert für die impfkritische Liste "Vita" für den Landtag.

     

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Stereo Typ Di., 03.10.2023 - 13:23

Eine kampfeslustige Frau mit Zivilcourage. Renate Holzeisen war einer der wenigen Lichtblicke in Zeiten der Pandemie und der Impfmanie. Sie ist jede Stimme wert.

Di., 03.10.2023 - 13:23 Permalink
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Peter Gasser Di., 03.10.2023 - 14:11

Ein unaufgeregt und sachlich geführtes Interview, Kompliment dafür - aber (Zitat Frau Holzeisen):

“17.000.000 Tote auf die Impfung zurückgeführt, insbesondete bei der jungen Generation ... hier geht es um eine enorme Anzahl von Toten, gerade auch unter jungen Menschen”:
das sind fake news, und - gemäß Netiquette - nicht erlaubt - die neue Netiquette sei zitiert: “Das bewusste Verbreiten von Falschinformationen („Fake News“) ist untersagt”.
.
Was nun?

Di., 03.10.2023 - 14:11 Permalink
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Peter Gasser Di., 03.10.2023 - 14:40

Antwort auf von Stereo Typ

Das behauptet (heute) niemand (mehr): die Impfung reduziert durchschnittlich betrachtet die Menge an gleichzeitiger Ansteckung, die Intensität der Ansteckung und die Schwere der Erkrankung.
3 Gründe, die immer und auch heute noch für die Impfung sprechen.
Die Behauptung HEUTE, die Impfung habe, und dies besonders unter jungen Menschen, 17.000.000 Opfer gefordert, ist fake news, jetzt, hier, heute.
Dazu gibt es keine seriöse Quelle.
Das Verbreiten von fake news ist hier untersagt - was nun?

Di., 03.10.2023 - 14:40 Permalink
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Stereo Typ Di., 03.10.2023 - 14:52

Antwort auf von Peter Gasser

Ich denke, Holzeisen ist seriös und verbreitet keine Fake News.
Die Impfung mag ihre Vorteile haben, es gibt aber auch mögliche Nebenwirkungen. Was nützt es, wenn die Impfung gut wirkt, die Menschen mit Impfschäden aber nicht erfasst werden (weil die Symptome diffus sind, weil Impfschäden von Ärzten oft nicht (an-)erkannt werden usw.). Wir sehen die Grenzen und die Tücken der Statistik.

Di., 03.10.2023 - 14:52 Permalink
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Peter Gasser Di., 03.10.2023 - 15:12

Antwort auf von Stereo Typ

Zitat: “Ich denke, Frau Holzeisen ist seriös und verbreitet keine Fake News”:
“denken” dürfen Sie das, selbstverständlich.
Frau Holzeisen selbst widerlegt Sie aber leider mit der falschen Tatsachenbehauptung (fake news) “17.000.000 Tote auf die Impfung zurückgeführt, insbesondete bei der jungen Generation ... hier geht es um eine enorme Anzahl von Toten, gerade auch unter jungen Menschen”:
wer solche falschen Tatsachen verbreitet, ist eben nicht seriös.
.
Was nun? Mindestens eine Anmerkung der Redaktion, dass das Interview fake news beinhaltet?

Di., 03.10.2023 - 15:12 Permalink
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Salto User
Markus_1980 Di., 03.10.2023 - 14:55

Antwort auf von Stereo Typ

Fake News ist ja bereits die Behauptung dass jemals jemand gesagt hat die Impfung schütze auch 100 % vor Übertragung. Sämtliche (seriöse!) Virologen/Immunologen haben stets gehofft dass die Impfung auch vor Übertragung schützt, aber zu Beginn immer dazu gesagt das sich das noch zeigen muss. Die Studien waren zu Beginn ja nur bezüglich Eigenschutz. Leider verwenden die Impfgegner bewusst bzw. unterbewusst immer noch diese falsche Behauptung.

Di., 03.10.2023 - 14:55 Permalink
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Martin Tarshito Di., 03.10.2023 - 17:11

Antwort auf von Peter Gasser

Ich bitte Sie Herr P Gasser: Wahren Sie doch den Kontext und zitieren bitte auch richtig!
Ein Faktencheck müsste bei Ihnen konstatieren:
"Teilweise falsch. Fehlender Kontext"

Warum?
Sie zitieren "(Zitat Frau Holzeisen":
"17.000.000 Tote auf die Impfung zurückgeführt, insbesondere bei der jungen Generation...[...]"
Damit machen Sie gleich mehrere Fehler gleichzeitig. Sie fügen hier zwei Aussagen zusammen, die im O-Ton zwei unterschiedliche Antworten auf zwei unterschiedliche Fragen bilden. Soviel zu Fehler Nr. 1. Wobei Sie die erste Aussage sogar falsch zitieren. Fehler Nr. 2. Weiters entreißen Sie die beiden Aussagen dem jeweiligen Kontext. Fehler Nr.3.

Der richtige Kontext und das korrekte Zitat lauten: Als Antwort auf Frage Nr. drei antwortet Frau Holzeisen als zweiten Satz:
"[...] Man schätzt mittlerweile, dass weltweit 17 Millionen Tote, unter anderem durch diese experimentellen, auf Gentechnik beruhenden Substanzen, die sog. COVID-19- Impfstoffe, hervorgerufen wurden."
In den korrekten Kontext gesetzt, handelt es sich also um die Schätzung [❗] einer Zahl. Punkt 1. Es wird geschätzt, dass diese geschätzte Anzahl von Toten "unter anderem" [❗] "durch [...] die sog. COVID-19 Impfstoffe" "hervorgerufen wurden".
Niemand, außer Sie Herr Peter in Ihrem nachweislich falsch formulierten Zitat, hat "17.000.000 Tote auf die Impfung zurückgeführt". Punkt zwei.

Zwischenfazit:
Mit "17.000.000 Tote auf die Impfung zurückgeführt" konstruieren Sie ein falsch formuliertes Zitat und einen falschen Kontext.

Der falsche Kontext, den Sie schaffen, zeigt sich auch darin, dass Sie die zweite Aussage direkt nach einem Komma einfügen und ihn damit fälschlicherweise als vermeintlich geäußerten Nebensatz erscheinen lassen.
Fakt aber ist: "[...] insbesondere bei den jungen Generationen" ist tatsächlich Teil der Antwort auf die vierte Frage, die nach "Korrelationen" fragt. Der Kontext dieser Aussage ist also nachweislich ein anderer als der von Ihnen falsch formulierte Hauptsatz (wobei das Verbum "zurückgeführt" nicht mal korrekt bzw. vollständig ausformuliert ist)

Was Sie letztlich dann mit nur drei Pünktchen Abstand zwischen dieselben Anführungszeichen anfügen, ist in der Tat Teil einer Antwort, die erst viel später im Zuge der x-ten Frage vorgebracht wird.

Letztendliches Fazit meinerseits:
Ihren Hinweis auf "Fake News" sollten Sie folglich introspektiv reflektieren.

Di., 03.10.2023 - 17:11 Permalink
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Peter Gasser Di., 03.10.2023 - 17:24

Antwort auf von Martin Tarshito

Gerade inhaltlich und kontextbezogen habe ich nicht nur sinngemäß korrekt zitiert.
Die Aussagen werden gar mehrfach getätigt.
.
Andernfalls wären es ja Nebelkerzen.
Dabei sei es von meiner Seite belassen, es sei denn Sie bringen einen ernsthaften Beleg für die 17.000.000 Impftoten, oder 12.000.000 oder 5.000.000 oder welche Zahl zu finden ist als “tot durch Impfung”.

Di., 03.10.2023 - 17:24 Permalink
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Martin Tarshito Di., 03.10.2023 - 19:31

Antwort auf von Peter Gasser

Fakt bleibt: Sie haben, wie ich argumentativ, sachlich und sauber nachgewiesen habe, fehlerhaft zitiert und kontextualisiert.

Warum kommen Sie jetzt mit "tot durch Impfung"? Und warum sollte ich Ihnen dazu Belege bringen?
Selbst wenn ich es wollte, könnte ich es nicht, weil es dazu statistisch auch nichts geben kann.
Warum?
Ganz einfach: "tot durch Impfung", wie Sie es nennen, ist in der ICD-10 Kapitel XXII als "Fall" nicht vorgesehen und wird daher auch nicht gezählt . So simpel ist die Realität. Also kann es nur Schätzungen geben. Und Holzeisen sagt: "Man schätzt [...] unter anderem [❗] durch [...]" .
Zurecht, weil das System so gemacht ist, dass es uns keine Zahlen dazu liefert.

Lassen Sie es mich begründen:
Sie finden im Kapitel XXII der ICD-10 unter den U Nummern (die sogar für "uncertain etioloy" stehen, zu Deutsch "unklare Ursache" [❗]) lediglich die zuletzt hinzugefügte Kennung U12.9:
"COVID-19 vaccines causing adverse effects in therapeutic use, unspecified".
Also wird in der Statistik, die auf den ICD-10 VerschlüsselungsCodes [❗] aufbaut, also keinerlei spezifische Unterscheidung geschaffen; oder gar Klarheit. U12.9 ist ja auch eine U (uncertain) Kennung (https://icd.who.int/browse10/2019/en#/U00-U49).

Nun werden Sie vielleicht denken. Na siehst e', selbst die offiziell gezählten unerwünschten Impfnebenwirkungen basieren nicht Mal auf einer klaren/geklärten Ursache.
Aber dann müssten Sie dasselbe zu den U07.1 ff , sprich Coronafällen im Allgemeinen auch sagen!

Tatsächlich startet die Liste der U mit U7.0 "Vaping-related disorder". Haben Sie dazu schon Mal große Presse gelesen? Ich nicht.
Giga-mäßige Presse gab es nur bei U07.1 und U07.2, über die ich Sie schon mehrfach vergeblich aufzuklären versucht habe.
Die WHO bringt die Zahl der knapp 7 Millionen politisch und medial sogenannten "an oder mit Corona Verstorbenen" tatsächlich in folgenden Kontext:
"Weltweit gab es am 27. September 2023, 18:32 Uhr MESZ , 770.875.433 bestätigte Fälle von COVID-19, darunter 6.959.316 Todesfälle, [...]". (https://covid19.who.int/?mapFilter=deaths)
Heißt, "unter" den "bestätigten Fällen" [❗ U07.1] gibt es soundsoviele "Todesfälle".
Konkret: Ein Test auf COVID ist vorhanden und (labor-) technisch als positiv befunden. Also "Fall" "bestätigt". Stirbt ein "Fall", hat man "darunter" einen "Todesfall".

Doch sagt das etwas darüber aus, dass der "bestätigte Fall" "an Corona verstorben" sei?
Nur eines ist klar: Der Fall wurde unter U07.1 eingetragen. Doch beachte: Dort heißt es "Use this code when COVID-19 has been confirmed by laboratory testing irrespective of severity of clinical signs or symptoms." Also "unberücksichtigt der Schwere klinischer Anzeichen oder Symptome."

War es politisch bzw. medial also korrekt zu sagen "an Corona verstorben"? Aus meiner Sicht nicht. Und aus wissenschaftlicher Sicht? Wohl auch nicht.
Warum heißt es nicht "durch Corona verstorben"? Dafür gibt es sicherlich einen Grund.

Jedenfalls können auch Sie mir so gesehen keinen "Beleg für die [ 7.000.000 Corona]toten" liefern, "oder welche Zahl zu finden ist als 'tot durch [Corona]'".

Einerseits: Wie sollte ich Ihnen etwas belegen, wofür es statistisch nicht Mal eine Zuordnung gibt?
Umgekehrt: Wie könnten Sie mir denn 7 Millionen Coronatote belegen?

Denn es sind knapp 7 Millionen"Todesfälle" unter den soundsovielen "bestätigten Fällen". Und diese Fälle werden bis heute kumulativ unter U Codes gezählt, wobei oder
[vielleicht sogar weil?] diese Codes für "unklare Ursache" stehen. Zitiere: "Provisional assignment of new diseases of uncertain etiology or emergency use
(U00-U49)".

Di., 03.10.2023 - 19:31 Permalink
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Salto User
Manfred Gasser Mi., 04.10.2023 - 12:05

Antwort auf von Martin Tarshito

"Man schätzt mittlerweile, dass weltweit 17 Millionen Tote, unter anderem durch diese experimentellen, auf Gentechnik beruhenden Substanzen, die sog. COVID-19- Impfstoffe, hervorgerufen wurden."
In den korrekten Kontext gesetzt, handelt es sich also um die Schätzung [❗] einer Zahl. Punkt 1. Es wird geschätzt, dass diese geschätzte Anzahl von Toten "unter anderem" [❗] "durch [...] die sog. COVID-19 Impfstoffe" "hervorgerufen wurden".
Niemand, außer Sie Herr Peter in Ihrem nachweislich falsch formulierten Zitat, hat "17.000.000 Tote auf die Impfung zurückgeführt". Punkt zwei."
So eine Wortklauberei! An der Aussage von Frau Holzeisen gibt es einfach nicht zu deuten, und "untere anderem" ist einfach nur rhetorisch gut gemacht, um sich, wie Sie es ja versuchen, rausreden zu können. An was wären dann die "unter anderem" gestorben? An Altersschwäche oder am Virus, oder gar an Ivermectin?

Mi., 04.10.2023 - 12:05 Permalink
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Stereo Typ Di., 03.10.2023 - 15:26

Damit wären die Fronten zum Thema Impfen wieder mal geklärt. Ich tue dem Kommentarbereich einen Gefallen und äußere mich nicht mehr zum Thema. Schauen wir in drei Wochen, wie es die Wähler sehen.

Di., 03.10.2023 - 15:26 Permalink
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Peter Gasser Di., 03.10.2023 - 15:35

Antwort auf von Stereo Typ

Erlaube mir anzuführen:
es geht doch nicht um “Fronten”, sondern um belegbare, belastbare Fakten, und um einen offenen guten Dialog zu diesen Fakten, von mir aus auch um einen differenzierten Blick auf die Fakten.
Aber von “Fronten” sprechen, wenn die Argumente fehlen, ist genau das, was jene, die die Sachlage anders sehen, stets zum Vorwurf bringen.
Ich suche nach der (seriösen) Quelle der 17.000.000 vorwiegend jungen Verstorbenen durch Covid-19, und finde sie nicht.
Bis auf Nennung der Quelle bleibt dies eine falsche Tatsachenbehauptung.
.
Vita kann die Quelle ja nachliefern.

Di., 03.10.2023 - 15:35 Permalink
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Martin Tarshito Di., 03.10.2023 - 15:55

Interessante Fragen, interessante Antworten! Ab Frage drei ein erstaunlich sachlich ausgerichtetes Verhör. Dafür ein Kompliment an den "Verhörsleiter".

P.s.: Empfehle eine Korrektur im Einleitungstext: "vor den Mund"

Ergänze, was dank der neuen Funktion des "Bearbeiten"s möglich ist: Auch in die Kommentare schleichen sich manchmal Fehler, die man nun endlich auch nachträglich noch korrigieren kann. Spitze!

Di., 03.10.2023 - 15:55 Permalink
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Peter Gasser Di., 03.10.2023 - 16:24

Zum Einleitungstext von Franceschini (Zitat): “Auch jetzt im Kampf gegen den Impfzwang ...”:
es gibt keinen und es gab nie einen “Impfzwang”, und es war nie ein “Impfzwang” in Diskussion.
Fake - oder nur Flüchtigkeitsfehler, und es sollte “Impfempfehlung” oder “Impfpflicht” heissen...?

Di., 03.10.2023 - 16:24 Permalink
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Martin Tarshito Di., 03.10.2023 - 20:04

Antwort auf von Peter Gasser

Klar hatten wir die Ausübung von Zwang, den DWSD wie folgt umschreibt (https://www.dwds.de/wb/Zwang):

"Druck, (massive) Einwirkung, durch die eine unausweichliche Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit und eine bestimmte Verhaltensweise bewirkt wird."

Erstens wurde moralischer, medialer und v.a. verbaler "Druck" ausgeübt.
Zweitens gab es politisch eine "(massive) Einwirkung, durch die eine unausweichliche Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit" in der Freizeit, Kultur und Gesellschaft allgemein "und eine bestimmte Verhaltensweise [nämlich sich doch lieber 'impfen' zu lassen] bewirkt" wurde.

Bei einer "Impfempfehlung" blieb es eindeutig nicht! Und eine "Impfpflicht" gab es in Italien zum Glück nicht für alle, so wie es in Österreich bereits beschlossene Sache war.

Wäre es nach der fraglichen Überzeugung bestimmter Exponenten gegangen, die nur in der Impfung aller, auch der Genesenen mit natürlich aufgebauter Immunität, die einzige Lösung sahen und konsequenterweise den "Zwang" konstant aufgebaut und aufrechterhalten haben, hätte es nicht nur in Österreich die Impfpflicht gegeben.

Glücklicherweise kam auch Österreich zur Vernunft.

Di., 03.10.2023 - 20:04 Permalink
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Martin Tarshito Mi., 04.10.2023 - 09:10

Stimmt , Herr Peter, drei Qualitäten [allerdings ein und derselbe Sache], die Sie folglich auch richtig einordnen sollten.

Zunächst Mal (zwecks möglicher Unterscheidung) ein paar Zitate aus Wikipedia (eine Quelle, die Sie in Sachen 'Querdenker' usw. immer schon öfter bedient haben):

"Pflicht":
"Eine Pflicht, [...] deren Erfüllung er sich nicht entziehen kann. [...] von einer Autorität oder durch ein Gesetz [...] gefordert [...] Verbindlichkeit beansprucht."[1]

"Pflicht und Zwang":
"In Abgrenzung zum Zwang unterscheidet sich die Pflicht dadurch, dass sie auf einem gesellschaftlichen, rationalen oder ethischen Diskurs einschließlich Findung eines Konsenses beruht. [...]
Beim Zwang hingegen wird etwas unbedingt abverlangt auch ohne Einverständnis oder Einsicht. Das Erzwungene kann nach dem Konzept von einem freien Willen angenommen, abgewiesen oder erduldet werden."

Bemerkung: Viele haben den Impfzwang "angenommen", nicht wenige einfach "erduldet" und ebenso nicht wenige haben ihn "abgewiesen".

"Zwang":
"Zwang ist die subjektive Wahrnehmung einer dem eigenen freien Willen entgegengesetzten Beeinflussung und Nötigung, die mit Ich-Fremdheit einhergeht."

Nun zur passender Einordnung der drei Qualitäten der selben Sache:

Impfempfehlung [Milch]
Impfzwang [Rahm]
Impfpflicht [Butter]

Der Rahm kommt vor der Butter, Herr Gasser. Oder nicht ?

Und in der Tat: Zuerst bestand für sämtliche Berufs- und Altersgruppen lediglich die Empfehlung [Milch] , die dann für alle, die gerade geimpft werden sollten, baldmöglichst zum Zwang [Rahm] herauskristallisiert wurde: Durch starke Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit, moralischem usw. Druck; Missbrauch des "Green Pass", der eigentlich als Pass zum Überschreiten der Grenzen innerhalb der EU eingeführt wurde, letztlich aber als lascia passare auch für Geschäfte usw. missbraucht wurde, um Zwang auszuüben.
Und erst als Drittes kam für bestimmte Berufsgruppen und letztlich auch Altersgruppen (50+) die "Impfpflicht" [Butter], ohne dessen Erfüllung das Recht auf Arbeit entzogen wurde.

Für den Zwang brauchte es nur genügend kirchlich-moralischen und sozial-politischen Druck sowie ausreichend medial-verbale Schläge gegen die "Ungeimpften/Novax" [Man begann, den Rahm zu schlagen].

Für die Pflicht benötigte es im "governo dei migliori" (Aristokratie ) des Draghi einen Konsens.

Mi., 04.10.2023 - 09:10 Permalink
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Peter Gasser Mi., 04.10.2023 - 11:04

Sie irren, und es ist viel einfacher.
Aber zuerst (Zitat): “Bemerkung: Viele haben den Impfzwang "angenommen", nicht wenige einfach "erduldet" und ebenso nicht wenige haben ihn "abgewiesen".”: das sind fake news, da es nie einen Impfzwang gab.
.
Zurück: Sie irren, es ist viel einfacher:
- Impfpflicht: Sie haben die Bürger-Pflicht gemäß Verfassung, sich impfen zu lassen; verweigern Sie, tragen Sie die vorgesehenen Sanktionen: Bußgeld, beschränktes Ausgehverbot, beschränktes Berufsverbot...
- Impfzwang: Sie müssen gemäß Verfassung geimpft werden; notfalls werden Sie zwangsgeimpft oder eingesperrt. Ohne Impfung dürfen Sie weder im öffentlichen noch im privaten Bereich leben.
.
Da hilft kein herum lavieren, dass am Ende Margarine doch noch Butter sei.
Impfpflicht ist nicht Impfzwang!
Dass Sie subjektiv auch +35 Grad Celsius als saukalt “fühlen” können, sei Ihnen unbenommen. Trotzdem ist es objektiv warm.
.
Damit beende ich, wissend, dass Sie den Unterschied zwischen Pflicht und Zwang im Gesetzeskontext nicht annehmen wollen.

Mi., 04.10.2023 - 11:04 Permalink
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Martin Tarshito Mi., 04.10.2023 - 20:20

Antwort auf von Peter Gasser

Sie mögen in Bezug auf den allgemeinen Umgang bzw. die allgemeine Auslegung des Begriffs "Impfzwang" Recht haben.

Doch Zwang hat eine klare Definition, ebenso wie Pflicht. Und demnach war trotz Ermangelung demokratischer Entscheidungsfindung das, was sozial-politisch angewendet worden ist, glasklar die Implikation von Zwang. Im Sinne dessen, wie sich Zwang definiert. S. oben.

Fakt ist: Als/Obwohl es noch keine Impfpflicht gab, wurde mittels Green-Pass, medialen Schlagworten und allgemeinem sozialpolitischem Druck eindeutig Zwang ausgeübt. Und der Rechtsstaat aus meiner Sicht zumindest in Frage gestellt.

Sobald Sie natürlich eine Impfpflicht haben, die aus einem Konsens heraus erwachsen ist, dann , und erst dann, haben Sie ein Recht; und Sie können dann auch zur "Zwangsimpfung" schreiten, was auch die Ausübung staatlicher "Gewalt" impliziert: "Zwangsimpfung" geht aber bereits über den eigentlichen Zwang hinaus, weil die rechtlich gedeckte Möglichkeit der Ausübung von Gewalt mit impliziert ist.

Denn:
Impfzwang ≠ Zwangsimpfung
Kühlschrank ≠ Schrankkühlung
Einweisungszwang ≠ Zwangseinweisung

Heißt:
Ein Zwang zur Impfung (Impfzwang) ≠ Impfung unter Ausübung von Zwang/Gewalt.
Ein Schrank zur Kühlung (Kühlschrank) ≠ die Kühlung/Kühltechnik/Kühlmittel, die im Schrank angebracht wird.
Ein auf Beamten ausgeübter Zwang, Menschen bei bestimmten Auffälligkeiten, in eine medizinische Einrichtung wie die Psychiatrie einzuweisen ≠ Zwangseinweisung als ein tat-sächlicher Akt

Den Unterschied verstehen Sie hoffentlich.

Daher fühlten sich viele Menschen zurecht einem Impfzwang ausgesetzt, nahmen diesen (im Sinne der obigen Wikipedia Formulierung zu Zwang) teils an oder erduldeten diesen; und es gab auch Menschen, die lehnten ihn ab, wissend dass man an Ihnen zwar Zwang ausüben aber wegen der nicht vorhandenen Impfpflicht keine "Zwangsimpfung" vollstrecken kann.

Sie können ein freies Tier dazu zwingen, in den Zwinger hineinzuschreiten, damit es Zugang zum lockenden Futter bekommt, doch wenn es schlau ist, hungert es lieber etwas und schaut sich nach anderem Futter um; wenn es weiß, dass es niemand mit Zwangseinweisung hineinzerren kann.

Das ist eine Frage des Bewusstseins, Herr Gasser. Und eine Frage dessen, wieviel Zwang (=moralischer "Druck" bzw. sozial- politisch missbrauchter Verordnung per Dekret zur" Einschränkung individueller Bewegungsfreiheit" man aushalten konnte. Bzw. ob man/Frau es sich leisten konnte oder wollte, den Job samt geregelten Einkommen zu verlieren. Bestimmt hat es kaum jemanden weh getan, falsche Freunde zu verlieren.

Zwang gab es und wurde exerziert. Nur eben keine Ausübung von Gewalt mit Staatsbeamten. Falls Staatsbeamten in der Pandemie -Zeit tatsächlich Staats"Gewalt" androhten, wussten zumindest informierte Menschen, dass es für diese Form des Zwangs keine rechtliche Absicherung gab; sprich, dass sie sich diesen Zwang nicht gefallen lassen mussten. Doch sie mussten sich zumindest rechtlich wehren und einen langen Atem beweisen.

Mi., 04.10.2023 - 20:20 Permalink
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Profil für Benutzer Martin Tarshito
Martin Tarshito Mi., 04.10.2023 - 23:50

Antwort auf von Peter Gasser

Zitat: "[...] es ist viel einfacher: - Impfpflicht: Sie haben die Bürger-Pflicht gemäß Verfassung [?❗], sich impfen zu lassen; [...]"

Wollten Sie sogar die "Verfassung" umschreiben, um eine Impfpflicht durchzusetzen, Herr Peter Gasser?
So 'radikal' ( wollten Sie etwa die Verpflichtung, sich impfen zu lassen in der Verfassung "verwurzelt" sehen und somit bürgerliche Rechte prinzipiell davon abhängig machen)?

Sie werden ja immer durchsichtiger... erstaunlich dieser Blick in die Tiefen Ihrer Gesinnung. Zitat: "- Impfzwang: Sie müssen gemäß Verfassung [⁉️] geimpft werden."

Mi., 04.10.2023 - 23:50 Permalink
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Peter Gasser Do., 05.10.2023 - 09:43

Antwort auf von Martin Tarshito

Artikel 32 Verfassung Italien:
“(1) Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des einzelnen und
*als Interesse der Gemeinschaft* und gewährleistet den Bedürftigen kostenlose Behandlung.
(2) Niemand kann zu einer bestimmten Heilbehandlung verhalten werden,
*außer durch eine gesetzliche Verfügung*.”

Gemäß Verfassung erlässt demnach der zuständige Gesetzgeber (Parlament, Regionalrat, Landtag) im Bedarfsfalle einer Notlage diese “gesetzlichen Verfügungen”.

Kleines 1x1 der Bürgerkunde.
.
Dass oben der Impfzwang als geringere Maßnahme als die Impfpflicht beschrieben wird, zeigt eine völlige Verkennung des Tatsächlichen:
- “Impfpflicht” hat es verschiedentlich in Europa gegeben und gibt es;
- den wesentlich strengeren “Impfzwang” hat es nirgends in Europa gegeben und gibt es nirgends.
.
Kurz und klar dargelegt, um einem erneuten Suppentopf, darin man heillos verkocht die einzelnen Bestandteile nicht mehr erkennen kann, vorzubeugen.
Wenn’s denn hilft...

Do., 05.10.2023 - 09:43 Permalink
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Martin Tarshito Do., 05.10.2023 - 21:53

Ein kleines 1x1 des richtigen Zitierens für Sie:

Wenn Sie einen Text zitieren aber willkürlich kürzen, sollten Sie das mit [...] kennzeichnen!
Damit geben Sie dem Leser ehrlicherweise zu erkennen, dass die unterschlagene Stelle [...] Ihnen als zitierende Person geschuldet ist.
Da Zitate stets aus dem Kontext gerissen werden und darum auch leicht missbraucht werden können, sollten Sie, um nicht in den Verdacht des Missbrauchs zu geraten, außerdem die Quelle des Originals verlinken [bzw. mit Fussnote anfügen]. So kann sich ein Leser selbst ein Bild über den originalen Kontext machen und die von Ihnen unterschlagenen Zeilen konsultieren!

Beispiel:
Artikel 32. der italienischen Verfassung:
"[...] außer durch eine gesetzliche Verfügung. Das Gesetz darf in keinem Fall die durch die Würde der menschlichen Person gezogenen Grenzen verletzen."
(Quelle: http://lexbrowser.provinz.bz.it/doc/de/cdri-1948/verfassung_der_republi….)

Mein Beispiel gibt zu erkennen, dass Sie die wesentliche Relativierung, die im zweiten Satz folgt, offenbar [bewusst] unterschlagen.
Vermutlich sehen Sie die "durch die Würde der menschlichen Person gezogenen Grenzen" nicht als relevant an. Wollen Sie diese einfach nicht sehen, anerkennen bzw. respektieren?
Das würde zumindest erklären, warum Sie eine "Impfpflicht" "gemäß Verfassung" ansprechen.

Denn richtigerweise hätten Sie Ihren "Suppentopf" anders anrühren müssen: Sprich von einer "Impfpflicht" sprechen, die im Rahmen einer von der Verfassung (Art.32,§2) vorgesehenen gesetzlichen Verfügung erlassen werden könnte, sofern diese Gesetzgebung nicht die von der Würde der menschlichen Person gezogenen Grenzen verletzt.

Der von Ihnen angerührte "Suppentopf" birgt allerdings ein ungenießbares Gebräu, das die von den Geschmacksnerven gezogenen Grenzen eindeutig verletzt. Und natürlich auch die Regeln des richtigen Zitierens.
Denn Ihre Unterschlagung verstellt den Sinn der ursprünglichen Belegstelle.

Do., 05.10.2023 - 21:53 Permalink
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Peter Gasser Fr., 06.10.2023 - 11:04

Da ist nichts weggelassen, da wird wieder eine Nebelkerze gezündet, um vom eigentlichen Thema wegzulenken.
Meine Quelle war hier, “google -  italienische verfassung art 32“, erste 5 Zeilen:  das hat für unser Thema von “Impfpflicht - Impfzwang”, und dass beides gegebenenfalls wie von der Verfassung vorgesehen im Notfall gesetzlich erlassen werden kann, ausgereicht.
Der Zusatz “Das Gesetz darf in keinem Fall die durch die Würde der menschlichen Person gezogenen Grenzen verletzen” ist hierbei insofern nicht von ausschlaggebender Bedeutung, da dies in einer Demokratie selbstredend für alle Gesetze gilt - und ebenfalls verfassungsmäßig (Artikel 2 und 3 Verfassung Italiens) und durch die allgemeinen Menschenrechte garantiert wird: “die Würde des Menschen ist unantastbar”.

Fr., 06.10.2023 - 11:04 Permalink
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Martin Tarshito Fr., 06.10.2023 - 11:56

Antwort auf von Peter Gasser

Ach ja, "selbstredend"?!
Selbstredend waren diese Äusserungen von MedizinerInnen:
>"Se ne avessi la possibilità e l'autorità mi prodigherei per creare per i No Vax campi di concentramento. [...] Creerei per loro anche dei forni per tenerli al calduccio " (Fausto Di Marco, dirigente medico degli ospedali riuninti Villa Sofia-Cervel; https://palermo.repubblica.it/cronaca/2022/02/08/news/campi_concentrame…)
>"La soluzione è una e una sola: CAMPO DI CONCENTRAMENTO! Se fosse per me costruirei anche 2 camere a gas” (Kardiologin aus Caserta https://www.codaconsicilia.it/cardiologo-palermo-invoca-camere-gas-non-…)
>"campi di sterminio per chi non si vaccina" "Sono molto democratico" (Kardiologe Giuseppe Gigantino aus Palermo; soziale Medien; Il dizionario dell'odio dell'estate 2021 | ilPeriodista | Speciale Sindemia https://www.ilperiodista.it/post/il-dizionario-dell-odio-dell-estate-20…).

Und das waren nur die schlimmsten, die ohne allgemeinen Aufschrei blieben (Weitere hier: https://www.arezzoweb.it/2022/covid-19-per-non-dimenticare-le-parole-co…).

Glücklicherweise steht auch der von Ihnen unterschlagene zweite Satz in der Verfassung Art 32 &2. Ansonsten hätten die medizinischen FanatikerInnen der letzten drei Jahre und nicht ungerne auch PolitikerInnen ganz andere Saiten aufziehen können und wollen.

Nein, Herr Gasser: Nur den ersten der zwei Sätze zu zitieren, war bezogen auf "unser Thema 'Impfpflicht-Impfzwang'" in keinster Weise ausreichend.
Denn der erste Satz benennt die Möglichkeit einer gesetzlichen Verfügung, der zweite die Grenzen, die eine solche zu wahren [❗] hat.

Letztere sind keineswegs selbstredend, sonst hätte man sie in Folge des Zweiten Weltkrieges auch nicht ausformulieren und mit in der Verfassung verankern müssen. Der zweite Satz ist angesichts der Erfahrungen vor Begründung der Republik Italien eindeutig der Schlüsselsatz, auf den es in diesem Paragraphen ankommt.

Denken Sie mal darüber nach.

Schönen Tag noch.

Fr., 06.10.2023 - 11:56 Permalink
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Peter Gasser Fr., 06.10.2023 - 13:44

... dieser Satz, der wesentlich klarer bereits im Artikel 2 und 3 der Verfassung steht, gilt somit für JEDES Gesetz im Staate - “selbstredend”, und ist in Artikel 32 lediglich eine die Grundaussage begleitende Wiederholung von Artikel 2 und 3.

Dieses Prinzip (Artikel 2 und 3 Verfassung) ist beim gegenständlichen Thema niemals gebrochen worden - sonst hätte das Verfassungsgericht eingegriffen, bzw. wären Verfassungsklagen erfolgreich gewesen.
.
Sie können den erfundenen Vorwurf des “unterschlagen” wiederholen, sooft es Ihnen beliebt, es bleibt falsch. Schade, dieses unsachliche Niveau.
.
Ich hoffe, die Begriffe
- “Impfpflicht” und
- “Impfzwang”, die
- Gesetzgebung aufgrund der Verfassungsvorgaben im demokratischen System
sind jetzt klar.
.
Dass Sie Mehrheitsentscheidungen nicht akzeptieren können, ist angekommen, das dürfen Sie.
Ihre Meinung, die einer kleinen Minderheit zugehört, wird akzeptiert. Es bleibt die Meinung einer kleinen Gruppe.

Fr., 06.10.2023 - 13:44 Permalink
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Martin Tarshito Sa., 07.10.2023 - 10:03

Antwort auf von Peter Gasser

Zur "Würde":

"ist in Artikel 32 lediglich eine die Grundaussage begleitende Wiederholung von Artikel 2 und 3."
Unsinn!
Und ich sage dies nicht nur, sondern begründe dies argumentativ (im Unterschied zu manch anderen voreingenommen urteilenden Kommentatoren hier auf Salto):

Ganz klar ist dieser zweite Satz im Art.32 § 2 eine Relativierung des ersten und hat dort seine notwendige Berechtigung, ohne als Wiederholung von irgendeiner anderen Stelle abgetan werden zu können:
"Niemand [❗] kann zu einer bestimmten Heilbehandlung verhalten werden, außer durch eine gesetzliche Verfügung. Das Gesetz darf in keinem Fall die durch die Würde der menschlichen Person [❗] gezogenen Grenzen verletzen."
Sprich, niemand (also auch keine Einzelperson !) kann gezwungen werden [z.B. mittels TSO:trattamento sanitario obligatorio] außer auf der Basis eines Gesetzes. Wobei dieses Gesetz aber keinesfalls die Würde der "menschlichen [Einzel-]Person" verletzen darf. Hier geht es also um das Individuum ("Niemand"; "menschliche Person").

Und dabei gibt es klare Unterschiede zu dem von Ihnen genannten Art. 2 und 3:
> Erstens besteht ein klarer Unterschied zwischen Menschenrechte (Art. 2) und Würde der menschlichen Person (Art. 32): Ich zitiere:
"Was ist der Unterschied zwischen Menschenrechte und Menschenwürde?
Der Würdebegriff hebt aber her- vor, dass zu den Menschenrechten ein besonders starker moralischer Status der Unverletzlichkeit [❗] gehört. ‚Würde' ist Kants Wort für den absoluten Wert, an dem jeder Mensch teilhat, weil er ein Vernunftwesen ist. Die Würde ist nicht relativ zu den Interessen [Impfpflicht ❗]und Vorlieben [mRNA Präparate] anderer.
https://budrich-journals.de › ...Pdf
Menschenwürde als Grund der Menschenrechte? - Budrich Journals"

> zweitens besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Art. 3 und Art.32. Also zwischen
a) dem Prinzip der Gleichheit, unabhängig von Hautfarbe,..., politische/religiöse Ansichten, was als "gesellschaftliche Würde" (Art. 3 §1) angesehen bzw. formuliert wird und der faschistisch-nationalsozialisrischen Tendenz des "Totalitarismus (unter Ausschlusskriterien)" entgegen gehalten wird; und darum in Italien zurecht bereits im 3. Art. Platz findet;
und
b) dem Prinzip der Individualität, unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Gruppe, was als "Würde der menschlichen Person" (Art. 32 §2) angesehen bzw. formuliert wird und der sozialistisch- kommunistischen Tendenz des "Totalitarismus (unter Einschluss Kriterien)" entgegen gehalten wird; und natürlich auch seinen Platz finden muss.

Ihre pauschalisierenden und irreführenden Nivellierungen, die suggerieren, dass dieser zweite Satz im zweiten Paragraphen des Art. 32 eigentlich überflüssig sei, ist höchst fragwürdig und bedenklich.

Überhaupt finde ich Ihre Tendenz, die Sachverhalte stets pauschalisierend , undifferenziert und mit willkürlicher Auslegung dahinzustellen, für einen "Naturwissenschaftler" nicht nur eine schwache Performance. Sie zeigt, dass bei Ihnen Pauschalurteile vor Argumentation gehen.

Sa., 07.10.2023 - 10:03 Permalink
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Martin Tarshito Sa., 07.10.2023 - 10:27

Antwort auf von Peter Gasser

Zum "Impfzwang":

Würden Sie die "Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin" auch als "Meinung einer kleinen Gruppe" bezeichnen?

Just zwei Wochen nach Einführung der Impfpflicht für Sanitätspersonal berichtet die Rai am 14.04.2021:
"Die Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin hat sich gegen einen Impfzwang [❗] für das Gesundheitspersonal ausgesprochen."
https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/articoli/2021/04/tag-italien-sued…
https://www.tageszeitung.it/2021/04/18/ich-wuerde-mich-schaemen/

Folgt man Ihrer Logik, die den Impfzwang mit einer Zwangsimpfung verwechselt (also Impfen unter Ausübung von staatlicher Gewalt), dann hätte die Südtiroler Gesellschaft für Allgemeinmedizin genau das vor Augen haben müssen. Aber nein, diese Aussendung folgte einer anderen Erkenntnis. In diesem Fall drohte bei Nichtimpfung ja auch nur unbezahlte Suspendierung; kein Mediziner hätte sich zur Impfung verpflichtet fühlen müssen; doch der Zwang, sich impfen lassen zu müssen, um die eigene Tätigkeit in der Medizin weiter ausüben zu dürfen, mit Bezahlung, stand für jeden erkennbar im Raum. Ähnlich war es später beim Lehrpersonal. So schrieb wiederum die Rai bereits am 5 August 2021 über das
Ethikkomitee: "Impfzwang ist der falsche Weg"
"Der Präsident des Landesethikkomitees und Primar Herbert Heidegger hält wenig von einem Impfzwang. Vor allem bei Lehrern sei dieser problematisch
Ab heute braucht man für den Besuch von Gasthäusern den Grünen Pass. Aber auch Lehrer brauchen ab September einen Grünen Pass. Damit will die Regierung mehr Menschen zur Impfung motivieren, mit dem Ziel eine neue Ansteckungswelle zu verhindern."
(https://www.rainews.it/tgr/tagesschau/audio/2021/08/tag-Impfzwang-Heide…)

In beiden Beispielen wird dasselbe erkennbar. Medizinisches und Lehrpersonal mussten nicht fürchten, innerhalb weniger Tage und Wochen unter Ausübung von Gewalt zum Impfzentrum geschliffen zu werden [Ihre Auslegung von "Impfzwang"]. Nein , sie mussten nur mit einer zeitlich begrenzten Suspendierung rechnen. Doch genau dieser Umstand, nämlich Monate lang ohne Gehalt sein zu müssen, wurde als Zwang erkannt und gegenüber der Rai als "Impfzwang" formuliert.

Konsequenz dieser unüberlegten, von Pseudowissenschaft geleiteten Politik: viele haben sich beruflich umorientiert, um dem Zwang zu entgehen, der eindeutig am zweiten Satz des Art. 32 §2 kratzte. Denn die "Würde der menschlichen Person" beinhaltet die Anerkennung, dass die Einzelperson ein Vernunft begabtes Wesen ist. Und die Vernunft sagte den Personen, die in Sanität und Schulen arbeiteten und bereits eine natürliche Infektion und damit natürlich Immunisierung hinter sich hatten, dass eine erzwungene Zufügung einer mRNA Sequenz keinerlei Vernunft folgte.

Außerdem konnte der unvernünftigen Pflicht auch entgehen, wer es sich leisten konnte , über lange Zeit unbezahlt und untätig zu bleiben.

Sa., 07.10.2023 - 10:27 Permalink
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Peter Gasser Sa., 07.10.2023 - 10:38

Meine kurze und sachliche Argumentation bleibt vollinhaltlich aufrecht.
Besonders dieses Zitat:
“Artikel 32 Verfassung Italien:“(1) Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des einzelnen und*als Interesse der Gemeinschaft* ...”:
also als einerseits
- “Grundrecht des Einzelnen”, und gleichwertig dazu auch als
- “Interesse der “GEMEINSCHAFT”, also aller, die mit dem “Einzelnen” zusammen leben - was nichts anderes heißt, als dass da Individualrecht dort begrenzt ist, wo es eben dieses Individualrecht des Mitbürgers bzw. der Gemeinschaft gefährdet.
Siehe hier:
https://salto.bz/de/comment/131192#comment-131192
.
Es gibt jene, die diese einfachen Sachverhalte und Tatsachen nicht akzeptieren können, das muss man eben zur Kenntnis nehmen; daher schweifen Sie auch wieder ad personam ab, wie stets - daher:
ist dieser Dialog meinerseits wieder beendet, er bringt keinen Mehrwert mehr (auch wenn jetzt wieder in gewohnter Manier nachgetreten wird).

Sa., 07.10.2023 - 10:38 Permalink
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Martin Tarshito Sa., 07.10.2023 - 20:23

Antwort auf von Peter Gasser

Sie können wohl nicht akzeptieren, was da im Satz 2 des Art.32 §2 unmissverständlich steht?! Zurecht da steht und in keinster Weise umzuinterpretieren oder gar wegzuleugnen ist!

Im §1 geht es ganz eindeutig vordergründig um das Individualrecht, das unbeschneidbar ist und sogar im Interesse der Gemeinschaft liegt! Daher steht geschrieben:
"Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft [...]".
Hier geht es unmissverständlich um den Grundsatz, dass die Gesundheit ein Grundrecht des einzelnen ist und als solches [❗] auch im Interesse der Gemeinschaft liegt. Dies und nichts anderes ist gemeint; und nur deshalb heisst es im selben Satz:
"[...] und [❗] gewährleistet den Bedürftigen kostenlose Behandlung."
Doch Impffanatiker wollten, dass den Ungeimpften bei Bedarf das Recht auf "kostenlose Behandlung" genommen werde. Obwohl dies als Grundrecht des einzelnen sowie als Interesse der Gemeinschaft unmissverständlich formuliert und damit garantiert ist. "Impffanatiker" verhielten sich in Ihrer Argumentation folglich absolut verfassungswidrig.

Außerdem ist das Individualrecht in §2 näher erläutert, wobei unmissverständlich zum Ausdruck kommt:
"Niemand kann zu einer bestimmten Heilbehandlung verhalten werden, außer durch eine gesetzliche Verfügung. Das Gesetz darf in keinem Fall die durch die Würde der menschlichen Person gezogenen Grenzen verletzen." Hier gibt es absolut nichts wegzuleugnen oder mittels Art.2 und 3 unsachgemäß zu relativieren. Nach dem Motto. Satz zwei wäre eigentlich verzichtbar.

Die beiden Paragraphen sind außerdem als Ganzes zu nehmen.
Dabei gibt es nichts verzerrend umzuinterpretieren, Herr Gasser, wie Sie es dies eigenwillig tun: "[...] dass da Individualrecht dort begrenzt ist, wo es eben dieses Individualrecht des Mitbürgers bzw. der Gemeinschaft gefährdet."

Wie gut, dass Sie außer Ihrer 'Narrenfreiheit' im Kommentarbereich im Gesundheitswesen nichts Entscheidendes zu sagen haben. Sonst wäre die Verfassung wohl umsonst so geschrieben, wie ich Sie wörtlich und [im Gegensatz zu Ihnen] ohne jede Unterschlagung oder Relativierung zitiere.

Sa., 07.10.2023 - 20:23 Permalink
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Peter Gasser Sa., 07.10.2023 - 21:11

Antwort auf von Martin Tarshito

Zitat: "Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft [...]".
Hier geht es unmissverständlich um den Grundsatz, dass die Gesundheit ein Grundrecht des einzelnen ist und als solches [❗] auch im Interesse der Gemeinschaft liegt“:
jetzt wird es in der Tat skurril - offensichtlich ist der Schreiber der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig und versteht die Bedeutung einer Aufzählung, verbunden durch das Wort „und“ nicht, bzw. schreibt manipulativ und offensichtlich einen klaren Satz für alle sichtbar in seinem Sinne einfach um.
.
Stopp, aussteigen. Jetzt wird es sinn-los.
Postfaktisch.
Da geht Dialog einfach nicht mehr.

Sa., 07.10.2023 - 21:11 Permalink
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Martin Tarshito So., 08.10.2023 - 10:13

Antwort auf von Peter Gasser

Argumente fehlen bei Ihnen.
Schlagworte wie "postfaktisch" sowie Urteile, die die Realität verdrehen, wie "schreibt manipulativ [...] einfach um" , spiegeln nur Ihr eigenes Tun.

Fakt ist:
"(1) Die Republik hütet die Gesundheit als Grundrecht des einzelnen und als Interesse der Gemeinschaft und [❗] gewährleistet den Bedürftigen [❗] kostenlose Behandlung.", wobei hier mit "den Bedürftigen" nicht die wenigen Impffanatiker gemeint sind, deren Bedürfnis es war, die Ungeimpften als Gefahr für sich selbst und die Gemeinschaft hinzustellen und daher den Impfzwang voranzutreiben bzw. die gesetzliche Verfügung mittels Impfpflicht zu fordern.
Nein, mit "den Bedürftigen" sind in diesem Kontext eindeutig die "einzelnen" gemeint, unmissverständlich, nicht die Gemeinschaft; wobei das Hüten der Gesundheit des einzelnen allerdings auch "als Interesse der Gemeinschaft" anerkannt wird.
Genau darum ging es ja auch 2020, oder wollen Sie das etwa postfaktisch leugnen?
Wissend dass junge und nicht vorerkrankte Menschen in der Regel nicht mal Symptome entwickelten bzw. eine mögliche Infektion (die per Test ermittelt wurde) gar nicht mitbekamen, wurden alle -als Gemeinschaft- in die Pflicht gegenüber den wenigen älteren und mehrfach vorerkrankten Personen genommen, die mindestens ein 40% höheres Sterberisiko hatten. Stichwort Lockdown usw. Das ist Ihnen schon noch in Erinnerung bzw. bewusst, oder?
Es lag gemäß Verfassung im Interesse der Gemeinschaft, die Gesundheit der vulnerablen und tatsächlich erkrankten Einzelpersonen zu schützen. Gemäß Art. 32 §1. Denn sie sind mit "die Bedürftigen" gemeint.
Der Schutz der vulnerablen und bedürftigen Einzelperson funktioniert aber nicht, indem man , wie Draghi und Co, den Menschen vorlügt, dass Geimpfte unter Ihresgleichen sicher seien und die Geimpften jene schützen würden, die sich aufgrund (aus meiner Sicht fragwürdiger) medizinischer Immunsuppressiva nicht impfen lassen können. Zumal die m-RNA-Präparate nie auf eine sterile Immunität hin getestet worden waren (vergleiche das Eingeständnis der zuständigen Pfizer Verantwortlichen für die bedingte Marktzulassung in der EU angesichts einer Anhörung) und sich darin bereits im Sommer 2021 als untauglich erwiesen hatten.
Hingegen wurde eine Person, die eine natürliche Immunität erworben hatte, entgegen jeder Vernunft darin nicht gleichwertig anerkannt.
Die Würde, die auf der Idee der Vernunftbegabung basiert, wurde diesbezüglich mehrfach mit Füßen getreten. Und eine kollektive Impfpflicht hätte die "von der Würde der menschlichen Person gezogenen Grenzen" auf jeden Fall verletzt. Angesichts aller Evidenzen und postfaktischen Lügen der öffentlichen PR (Agenda).

So., 08.10.2023 - 10:13 Permalink
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Profil für Benutzer Stefan S
Stefan S Mo., 09.10.2023 - 16:48

Antwort auf von Martin Tarshito

Ihr trolliges Auftreten ist schon sehr krampfhaft und ihr verdrehen von Fakten macht es auch nicht besser.
Dabei erliegen Sie genau diesem
"ZEIT: Was ist für Sie die überraschendste Erkenntnis aus der Pandemie?

Drosten: Dass das Präventionsparadox, auf das ich schon zu Beginn der Pandemie hingewiesen hatte, so stark zutrifft.

ZEIT: Damit ist gemeint: Wenn Maßnahmen gegen die Verbreitung des Virus helfen, entsteht der Irrtum, sie seien gar nicht nötig gewesen.

Drosten: Das ist etwas ganz Triviales, was jeder unmittelbar versteht. Und dennoch fallen so viele Menschen dieser Täuschung zum Opfer."

https://www.zeit.de/2023/42/christian-drosten-virologe-corona-varianten…

Mo., 09.10.2023 - 16:48 Permalink
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Peter Gasser Di., 10.10.2023 - 09:12

Antwort auf von Martin Tarshito

Ich mache eine seltsame Beobachtung: Der Kommentator ist beim SCHREIBEN ohne weiteres imstande, im Kommentar das Wörtchen „und“ korrekt zu verwenden, beim LESEN des einfachen Gesetzestextes der Verfassung greift er aber auf diese Fähigkeit des Erkennens einer einfachen Aufzählung von 3 Sachlegen (dies UND dies UND dies) nicht zurück und verliert sich im Chaos.
.
3 klare Sachaussagen:
Die Republik hütet die Gesundheit
(1) „als Grundrecht des einzelnen UND“

die Republik hütet die Gesundheit
(2) „als Interesse der Gemeinschaft UND“

die Republik
(3) „gewährleistet den Bedürftigen kostenlose Behandlung."
.
Die Republik schützt also
(1) den Einzelnen,
(2) die Gemeinschaft,
(3) die Bedürftigen.

Klar und einfach geschrieben. Man muss es nur vorurteilsfrei und ohne subjektive Verlagerungen lesen.
.
Nun ist es genug. Die Bedeutung der Konjunktion (des VERBINDUNGSwortes) „UND“ sollte nicht Gegenstand eines Dialoges sein müssen.
(„und“: verbindet NEBENORDNEND als Aufzählung, Anreihung einzelne Wörter, Satzteile und Sätze).

Di., 10.10.2023 - 09:12 Permalink