Politik | Wohnbaureform

Kein Geld für Sanierung des Leerstands

Zwar hat die Landesregierung auf den Stadel-Paragraph verzichtet – doch Kubatur-Geschenke bleiben und ein Fonds für Sanierungen fehlt, kritisiert der Heimatpflegeverband.
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Foto: Salto.bz
  • Leistbarer Wohnraum für Südtirolerinnen und Südtiroler ist notwendiger denn je. Der Heimatpflegeverband begrüßt daher grundsätzlich die Zielsetzung der geplanten Wohnreform 2025, die diese Woche im Landtag behandelt wird. Doch der Schein trüge, erklärt der Verband in einer Pressemitteilung: Hinter vermeintlich sinnvollen Maßnahmen würden sich neue Schlupflöcher verbergen, die Einzelinteressen auf der grünen Wiese bedienen. Während wichtige Hebel gegen Wohnungsleerstand ignoriert oder verschärft werden – wie etwa durch die ersatzlose Streichung des vorgesehenen Bestandnutzungsfonds –, befeuern andere Passagen die Spekulation mit Grund und Boden, so die Kritik.

  • Kubatur-Geschenke statt Siedlungsentwicklung

    Besonders kritisch sieht der Heimatpflegeverband die geplanten Änderungen in Artikel 15 und 21 der Wohnreform, die Bauprojekte außerhalb der Siedlungsgrenzen ermöglichen: Die Erweiterung von Wohnbauten im landwirtschaftlichen Grünland auf 1.000 Kubikmeter soll nicht nur für Gebäude erlaubt sein, die 1973 bestanden haben, sondern künftig auch für solche die bis 1997 errichtet wurden. Das betrifft eine Vielzahl von Gebäuden im Grünen und wurde bereits von der Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer kritisiert. 

    Auch innerhalb der SVP hat sich die soziale Mitte gegen die Änderungsanträge vonseiten der Landwirtschaft gewehrt, vor allem gegen das sogenannte Stadelgesetz. „Der Stadelparagaph würde Spekulationen für neue Baufläche im Grünen befeuern“, sagte Gabriele Morandell von der sozialen Mitte gegenüber SALTO. Laut dem Änderungsantrag von Urbanistiklandesrat Peter Brunner sollen nun nur noch „aufgelassene Schankbetriebe und Speisebetriebe im landwirtschaftlichen Grün“ umgewidmet werden können und zwar bestehende Baumasse innerhalb von 300 Metern und bis maximal 1.000 Kubikmeter, wenn sich die Gebäude außerhalb von 300 Metern vom Ortszentrum befinden. Das sei aber noch zu wenig, sagt der HPV. 

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  • Laut dem Entwurf können selbst Kleinstbauten mit nur 200 Kubikmeter Kubatur künftig auf 500 Kubikmeter anwachsen. Noch absurder sei laut dem HPV, dass bei Almhütten unterirdische Kubatur nicht mehr zu den Nutzflächen zählen, was eine massive unterirdische Bebauung ermögliche, die Spekulation befördert und durch Abriss und Neubau das Landschaftsbild stark verändert.

    Zudem werde in Mischgebieten für die Umwandlung landwirtschaftlicher Gebäude in Wohnnutzung die Einhaltung der Baudichte (Artikel 36, Landesgesetz „Raum und Landschaft“) de facto aufgehoben. „Diese Maßnahmen stehen im krassen Gegensatz zum Ziel einer ressourcenschonenden Raumordnung. Sie fördern Zersiedelung, erschweren eine kompakte Dorfentwicklung und untergraben den Schutz der Landschaft“, kritisiert der HPV.

  • Kein Geld für Sanierung des Leerstands

    Während immer wieder die stärkere Nutzung des Leerstands gefordert wird, streicht die Landesregierung den im Gesetz für Raum und Landschaft vorgesehenen Bestandnutzungsfonds (Art. 19, Absatz 8 L.G. 9/2018). „Dabei wäre dieser Fonds ein zentrales Instrument, um Leerstände zu aktivieren und qualitätsvollen Wohnraum in bestehenden Siedlungsstrukturen zu schaffen“, erklärt der HPV. 

    Zudem werde bei der Genehmigung von Bauprojekten der Landschaftsschutz geschwächt: Mit Artikel 29 der Wohnreform soll die Zuständigkeit für landschaftsrechtliche Genehmigungen nach 60 Tagen Untätigkeit der Landesbehörde automatisch an die Gemeinden übergehen. „Anstatt die Landesämter mit ausreichend Fachpersonal auszustatten, wird hier Verantwortung auf überlastete Gemeinden abgewälzt“, so der HPV.

    Der Verband fordert den Landtag auf, die betreffenden Artikel in der Wohnreform zu ändern, den Bestandnutzungsfonds und die Konventionierungspflicht auch für strukturschwache Gemeinden einzuführen. „Sorgen wir gemeinsam dafür, dass Wohnen in Südtirol wieder leistbar wird, ohne dabei unsere Natur aufs Spiel zu setzen“, so der HPV. Die Wohnbaureform soll voraussichtlich am Donnerstag im Landtag behandelt werden.