Wirtschaft | IDM
Doppelt dumme Amtshilfe
Foto: IDM
Fehler macht jeder. Bei öffentlichen Ausschreibungen sind sie aber tödlich. Das weiß jeder Unternehmer und noch mehr jeder öffentliche Beamte, der für Ausschreibungen verantwortlich ist.
Denn in diesem Bereich wacht nicht nur das Gesetz über die ordnungsgemäße Abwicklung, sondern noch mehr die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen. Es ist längst ein lukratives Alltagsgeschäft, Ausschreibungen und Zuschläge vor dem Verwaltungsgericht anzufechten. Ein Heer von Anwälten stehen bereit um jeden kleinen Beistrichfehler zur Durchsetzung der ökonomischen Interessen ihrer Auftraggeber zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund, das zu tun, was sich vor wenigen Monaten in der öffentlichen Gesellschaft IDM abgespielt hat, kann man als zumindest fahrlässig bezeichnen. Wahrscheinlich passt ein anderes Adjektiv aber besser: Einfach dumm.
Die Ausschreibung
Die IDM, die dem Land und der Handelskammer gehört, schreibt im späten Frühjahr 2017 den Transportdienst für ihr Messematerial für Deutschland im Zeitraum vom 1. September 2017 bis zum 30. Juni 2019 aus. Der Ausschreibungspreis für diesen Dienst beträgt 207.800 Euro. Ausschlaggebend für die Vergabe soll der Abschlag sein.
Die Ausschreibung wird über das elektronische Ausschreibungsportal des Landes Südtirol gemacht. Alle Unterlagen müssen digital eingereicht werden. In der Ausschreibung ist genau vorgesehen, dass die Dokumente und Anlagen jeweils mit der digitalen Unterschrift des gesetzlichen Vertreters der Unternehmen versehen sein müssen.
Um den Zuschlag rittern schließlich zwei bekannte Südtiroler Transportunternehmen. Das Transportriese Fercam AG bietet den Dienst um 207.000 Euro an und das Transportunternehmen Gruber Logistics AG um 200.000 Euro. Weil der Abschlag des Aurer Unternehmens höher ist, erhält Gruber Logistics am 18. August 2017 den Zuschlag.
Das Urteil
Wenige Tage später reicht die Fercam AG über ihren Anwalt Stefano Ascioni aber beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen die Vergabe ein. Der Grund: Bei der Vergabe sei es zu mehreren Unregelmäßigkeiten gekommen.
Der Rekurssteller hat diese Unregelmäßigkeiten genau dokumentiert. So sei die Vergabekommission der späteren Siegerin gleich zweimal zu Hilfe geeilt.
Als sich die Wettbewerbskommission am 24. Juli 2017 zur Öffnung der Angebote trifft, merkt man, dass das Unternehmen Gruber Logistics vergessen hat, die Beilage A (es geht hier um die Angaben zum Unternehmen) zu unterschreiben. Die Vorsitzende der Kommission unterbricht deshalb die Sitzung, um dem Unternehmen die Nachreichung dieser Unterschrift zu erlauben.
Doch das ist nicht alles. Als sich die Kommission - nach der von Gruber Logistic nachgereichten Unterschrift - am 4. August 2017 wieder trifft, um die Kuverts mit den Preisangeboten zu öffnen, folgt die nächste Überraschung. Auch auf dem ökonomischen Angebot des Aurer Transportunternehmens fehlt die Unterschrift.
Obwohl es nur Formalitäten sind, so müssten beide Vergesslichkeiten nach dem geltenden Vergaberecht eindeutig zum Ausschluss des Unternehmens führen. Doch nicht so bei der IDM. Dort kommt man Gruber Logistics ein zweites Mal zu Hilfe.
Wieder wird die Vergabesitzung unterbrochen, damit das Unternehmen die Unterschrift nachreichen kann. Am 17. August 2017 erfolgt dann der Zuschlag.
Das Bozner Verwaltungsgericht hat jetzt dem IDM-Hilfsdienst aber ein Ende gesetzt. Das Gericht nahm den Rekurs der Fercam AG an, annullierte die Ausschreibung und sprach den Auftrag dem Bozner Transportriesen zu.
Die Begründung: Die Unregelmäßigkeiten der IDM-Kommission seien zu augenscheinlich gewesen.
Die Begründung: Die Unregelmäßigkeiten der IDM-Kommission seien zu augenscheinlich gewesen.
Zudem muss die IDM die Verfahrenskosten tragen: Über 3.000 Euro
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Ausschreibungen sind schon
Ausschreibungen sind schon lange so kompliziert (siehe auch digital signierte Dokumente und unzureichende Standards auch bez. digitaler Einreichung), dass man nicht mehr von Effizienz und Kostenersparnis im Sinne des Bürgers reden kann. Die andere Seite der Medaille ist Korruption und Freunderlwirtschaft; beides unbefriedigend.