Umwelt | Verwaltungsgericht

Schnalstaler Knobeleien

Wie geht es weiter nach der Annahme des Rekurses gegen die Schnalsertaler Gletscherbahnen? Mit Knobeln, stellt Direktor Elmar Pichler Rolle in Aussicht.
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Das Urteil kann als Watsche für die Athesia und die Landesregierung gleichzeitig gesehen werden. Auch wenn beide Seiten am Dienstag bemüht waren, die Sachlage zu entdramatisieren.  „Ermessensmissbrauch hört sich im ersten Moment krass an“, kommentierte Landeshauptmann Arno Kompatscher am Dienstag die Begründung, mit der das Bozner Verwaltungsgericht die Genehmigung der Ausbaupläne der Schnalers Gletscherbahnen AG durch die Landesregierung aufgehoben hat. „Doch das ist eine klassische Begründung von Verwaltungsrichtern“, meinte der Landeshauptmann. „Nun ist das Urteil im Detail zu prüfen, bevor wir über die nächsten Schritte entscheiden.“  

Tatsache ist, dass das Gericht unter seiner neuen Präsidentin Edith Engl der Landesregierung nicht gerade ein gutes Zeugnis ausgestellt hat. „Der angefochtene Beschluss der Landesregierung Nr. 38/2016 ist wegen Ermessensüberschreitung aufzuheben, da die Verwaltung vom Gutachten des Umweltbeirates abgewichen ist ohne dies plausibel zu begründen“, wird die Annahme des Rekurses von Seiten des AVS und des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutzes begründet. Fasst man die Erläuterungen dazu zusammen, wird der Landesregierung im Wesentlichen vorgeworfen, ohne erkennbaren Grund den unteren Teil des geplanten Pistenausbaus genehmigt und den oberen abgelehnt zu haben, obwohl beiden Pistenabschnitte laut Gutachten eine Umweltunterverträglichkeit bescheinigt worden war. Auch werde im Beschluss der Landesregierung nicht auf weitere Maßnahmen eingegangen, die im Gutachten des Umweltbeirates vorgeschlagen worden seien – so etwa den Schutz der Moosbereiche, ein Vorantreiben der bereits bestehenden Talfahrt oder eine Verbindung der Skigebiete mit Förderanlagen im Tal statt mit einer zweiten Talfahrt, heißt es im Urteil. In dem die Annahme des Rekurses abschließend mit folgenden Worten begründet wird:

„Kurzum, es fehlt die Begründung, weshalb trotz argumentierter, negativer Bewertung des gesamten Vorhabens seitens des Umweltbeirates, der Eingriff trotzdem zu befürworten ist und wie er zu gestalten ist, damit er unter dem Aspekt des Umweltschutzes als vertretbar betrachtet werden kann.“

„Die zuständigen Mitarbeiter sind überzeugt, dass die Entscheidung ausreichend begründet war“, widersprach Landeshauptmann Arno Kompatscher dieser Version am Dienstag nach Sitzung der Landesregierung. „Doch das Gericht ist eben zu einem anderen Schluss gekommen." Der nun von der Schalstaler Gletscherbahnen AG aller Voraussicht nach nicht mehr angefochten wird. Das stellt der Direktor der Gesellschaft Elmar Pichler Rolle in Aussicht. „Ich bin kein Jurist und die Entscheidung obliegt den Eigentümern“, sagt der ehemalige Landespolitiker und SVP-Obmann. „Doch auf den ersten Blick würde ich sagen, dass es nicht viel Sinn macht, diesen langen und zeitaufwändigen Weg weiterzuführen.“ Noch dazu, da man sich laut Pichler Rolle mit dem aktuellen Urteil in „einer kafkaesken Situation“ befinde. Denn auf der einen Seite bemängelt der Direktor der Schnalstaler Gletscherbahnen nicht zum ersten Mal eine Diskrepanz zwischen dem Fachplan für Skipisten und Aufstiegsanlagen und den entsprechenden Durchführungsbestimmungen. Während im Fachplan noch festgeschrieben sei, dass die Landesregierung aufgrund der Gutachten des Umweltbeirates und des Amtes für Landesplanung über die Projekte entscheide, sei im umsetzenden Dekret des Landeshauptmannes nur mehr vom Gutachten des Umweltbeirates die Rede. Wäre dagegen die Version des Skipisten-Fachplanes übernommen worden, hätte die Landesregierung im Fall Schnals auf Basis eines negativen und positiven Gutachtens – also jenem des Amtes für Landesplanung - entschieden.

Für Elmar Pichler Rolle gibt es darüber hinaus aber eine noch mindestens ebenso große Ungereimtheit in dem gesamten Prozedere. Denn die selben Ämter, die im Umweltbeirat die Machbarkeitsstudie zum Pistenausbau und der Verbindung der Skigebiete negativ beurteilt hätten, hätten im Anschluss das darauf basierende Projekt gut geheißen, erklärt Pichler Rolle. „Alle zuständigen Ämter haben das Ausführungsprojekt gutgeheißen“, sagt er. Deshalb befinde man sich in der „komplett verkehrten Situation, dass wir ein genehmigtes Projekt haben, das jedoch nun nicht mehr gültig ist, weil die Vorstudie wegen Formfehlern zurückgewiesen wurde“.

„Wie ein ehemaliger Politiker die Gesetze interpretiert oder welche Wunsch-Gutachten es noch geben soll, ist mir relativ egal, solange das Gesetz klar sagt, was Sache ist“. 

Bei den Rekursstellern hat man für solche Überlegungen wenig übrig. Sie begrüßten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Dienstag einhellig – auch wenn niemand so richtig über den Sieg überrascht scheint. „Die Lage war so klar, dass dieses Urteil abzusehen war“, meinte Andreas Riedl vom Dachverband für Natur- und Umweltschutz. Gerade weil die Ausbaupläne im Schnalstal eines der ersten Verfahren unter dem Bestimmungen des neuen Skipistenplans sind, war es den Umweltverbänden wichtig, hier keinen Präzedenzfall zu schaffen. Sprich: die noch unter Durnwalder gängige Praxis einreißen zu lassen, dass die Fachgutachten der Landesämter einfach übergangen werden. Laut Riedl auch ein wichtiges Signal für die Causa Langtaufers, wo die Landesregierung nach einem ebenfalls negativen Gutachten des Umweltbeirates noch keine Entscheidung getroffen habe. Eine angebliche Diskrepanz zwischen dem Fachplan für Skipisten und seinen Durchführungsbestimmungen ist für den  Geschäftsführer des Dachverbandes dagegen kein Thema. „Das Verwaltungsgericht hat auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Normen entschieden und die sind ganz klar“, meint er. Denn auch das Gericht unerstreiche, dass das einzig ausschlaggebende Gutachten jenes des Umweltbeirates sei. „Wie dann ein  ehemaliger Politiker die Gesetze interpretiert oder welche Wunsch-Gutachten es noch geben soll, ist mir relativ egal, solange das Gesetz klar sagt, was Sache ist“, so Riedl.

Doch bereits in der Tageszeitung Dolomiten ist am Dienstag deutlich zu erkennen, dass man sich bei Athesia nicht so schnell geschlagen geben wird. „Rückschlag, aber es geht weiter“, wird dort ein Artikel über das Urteil des Verwaltungsgerichts betitelt. Wie, ist laut dem Direktor der Schnalstaler Gletscherbahnen AG nun auszutüfteln. Ein Ansatzpunkt könnte bereits im Urteil des Verwaltungsgericht enthalten sein, meint Elmar Pichler Rolle. Denn auf die dort aufgeworfenen Fragen, warum die bestehende Talfahrt nicht ausgebaut werde oder man keine Verbindungen per Förderband schaffe, gäbe es bei der Gesellschaft längst Antworten. „Diese Optionen haben wir längst überprüft, aber sie sind nicht umsetzbar“, sagt Pichler Rolle. Wenn nun auch die Landesregierung aufzeige, warum nicht, könne man der Beweispflicht möglicherweise Genüge tun, stellt er in Aussicht. Sicher ist laut dem ehemaligen Politiker: „Jetzt sind die Knobler gefragt – um eine Lösung zu finden, wie wir aus der komischen Situation mit einem genehmigten Projekt und einer unbegründeten Machbarkeitsstudie wieder herauskommen.“