Gesellschaft | Justiz
Südtiroler Staatsrätin?

Foto: upi
Derzeit läuft die Bewerbungsfirst.
Am 15. Oktober hat das Amt des Generalsekretärs im Ministerratspräsidium dem Bozner Regierungskommissariat mitgeteilt, dass eine seit 16. September 2019 freie Stelle als Staatsrat für Angehörige der deutschen Sprachgruppe der Provinz Bozen ausgeschrieben wird.
Regierungskommissar Vito Cusumano hat umgehend eine öffentliche Bekanntmachung herausgegeben. Demnach können Interessenten der deutschen Sprachgruppe mit den entsprechenden Voraussetzungen
bis spätestens 18. November 2019 einen schriftlichen Antrag an das Präsidium des Ministerrats direkt oder über das Regierungskommissariat Bozen richten. Nach Ablauf erwähnter Frist, werden die eingegangenen Bewerbungen vom Regierungskommissariat an das Ministerratspräsidium - Amt des Generalsekretärs, für die anschließende Auswertung und Beschlussfassung durch den Ministerrat, weitergeleitet.
Es geht dabei um die Besetzung einer Stelle im höchsten Organ der italienischen Verwaltungsjustiz. Laut Durchführungsbestimmungen des Autonomiestatutes müssen zwei Mitglieder des Staatsrates der deutschen Sprachgruppe angehören. Dabei muss bei jedem Fall, der vom Bozner Verwaltungsgericht an den Staatsrat kommt, einer dieser beiden Südtiroler Staatsräte als Berichterstatter dem Richtersenat angehören.
Jahrzehntelang war das die einzige Aufgabe der Südtiroler Staatsräte in Rom. Das hat sich in den vergangenen Jahren aber grundlegend geändert. Unter dem Südtiroler Staatsrat Bernhard Lageder wurden die Spielregeln geändert. Seitdem werden die Südtiroler Staatsräte auch bei Rekursen eingesetzt, die nichts mit Südtirol zu tun haben. Damit hat sich ihr Arbeitspensum deutlich vergrößert.
In den vergangenen Jahren saß neben Lageder, Oswald Leitner als Südtiroler Richter im Staatsrat. Leiter hat aber bereits vor längerer Zeit seine Rückversetzung an das Bozner Landesgericht beantragt. Die Versetzung wurde im Sommer 2019 genehmigt und seit September arbeitet Leitner wieder am Bozner Gericht als Zivilrichter.
Es geht jetzt darum Leitners Stelle nachzubesetzen. Dabei können nicht nur amtierende deutschsprachige Richterinnen und Richter am Bozner Verwaltungsgericht mit vier Jahren Berufserfahrung am Auswahlverfahren teilnehmen, sondern auch Richter, Staatsanwälte und Staatsadvokaten. Ebenso haben Führungskräfte der öffentlichen Verwaltung mit Juraabschluss und Anwaltsprüfung die nötigen Voraussetzungen.
Einiges spricht dafür, dass erstmal in der Geschichte eine Südtiroler Staatsrätin nominiert werden könnte.
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