Gentechnik-Regeln gelockert
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Lebensmittel aus bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen sollen in der Europäischen Union (EU) in Zukunft ohne Kennzeichnung im Supermarkt verkauft werden können. Darauf haben sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments in Brüssel in der Nacht auf den 4. Dezember geeinigt. Die Änderungen sollen ermöglichen, dass mehr neue Pflanzensorten auf den Markt kommen.
Grundsätzlich positiv äußert sich dazu Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher in einer ersten Stellungnahme: "Nun gilt es aber auch, die Entwicklung abzuwarten und gut zu beobachten. Vorsicht ist vor allem bei einigen Bereichen geboten, etwa beim Saatgut."
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Die neuen Gentechnik-Regeln
"Für gentechnisch veränderte Lebensmittel gelten weiterhin dieselben Sicherheitsvorgaben wie für Züchtungen, die etwa durch Kreuzung und Auslese entstanden sind", weist Landesrat Walcher hin und nennt auch einige Vorteile: "Die Pflanzen können gezielt so verändert werden, dass sie resistenter gegen Dürre, Überschwemmungen oder Schädlinge sind, was angesichts des Klimawandels an Bedeutung gewinnt. Widerstandsfähigere Pflanzen benötigen potenziell weniger Pflanzenschutzmittel, was die Umwelt schont und Kosten für Landwirte senkt."
Eine etwa durch CRISPR/Cas veränderte Pflanze kann nicht von einer Pflanze, die durch natürliche Züchtung entstanden ist, unterschieden werden. CRISPR/Cas ist ein molekularbiologisches Werkzeug zur gezielten Veränderung von DNA und wird umgangssprachlich als Genschere bezeichnet, berichtet der Direktor des Versuchszentrums Laimburg Michael Oberhuber.
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