Politik | Direkte Demokratie

Parteipolitische Quertreiberei

Die Initiative für mehr Demokratie befürchtet, dass der neue Gesetzentwurf im Landtag aus parteipolitischen Gründen von der SVP wieder ver
Direkte Demokratie
Foto: Salto.bz
Kommende Woche soll es soweit sein.
Am Donnerstag soll im zuständigen Gesetzgebungsausschuss des Landestages mit der Behandlung der Gesetzentwürfe zur Direkten Demokratie begonnen werden. Die Gesetzentwürfe wurden per Volksbegehren von der Initiative für mehr Demokratie eingebracht. 12.000 Südtirolerinnen und Südtiroler haben den Gesetzesvorschlag unterzeichnet. Laut Bestimmungen muss der Landtag noch in dieser Legislatur die eingebrachten Vorschläge behandeln.
Es ist schon wieder parteipolitische Quertreiberei am Werk“, schlägt die Inititiative jetzt aber Alarm. Man befürchtet, dass auf Druck eines Teils der SVP der Gesetzesvorschlag deutlich verwässert werden soll.


Der Kompromiss

 
Zur Behandlung kommen zwei Gesetzesvorschläge. Eine Art Kompromissvorschlag und eine verbesserte Fassung. An der Ausarbeitung der Vorschläge haben sich interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie viele Organisationen intensiv beteiligt.
Der Gesetzentwurf wurde von den Einbringer aber auch in jeder Phase seines Entstehens mit den verschiedenen Partei und Partiegremien - vor allem der SVP - abgesprochen. Dieser partizipative Prozess sollte die Einbringer auch vor unliebsamen Überraschungen bei der Genehmigung des Vorschlages schützen.
SVP intern gingen bereits in dieser Phase die Wogen hoch. Doch am Ende schafften es die Einbringer und die aufgeschlossenen Kreise in der SVP eine Art Kompromissvorschlag durchzusetzen.
 

Widerstand der SVP?

 
Doch jetzt steht genau dieser Kompromiss plötzlich wieder auf der Kippe.
Nach Informationen der Initiative für mehr Demokratie stellen Teile der SVP-Fraktion plötzlich fünf Kernpunkte des Vorschlages wieder in Frage.
 
  • die Hürde in der einzig begründbaren Höhe von 8.000 Unterschriften;
  • das 25% Beteiligungsquorum;
  • das Referendum über die Gesetze des Landtages;
  • die Volksabstimmung über Beschlüsse der Landesregierung;
  • das im Gesetzentwurf vorgesehene partizipative Verfahren;
 
Die Initiative schlägt deshalb jetzt Alarm. „Dass es überhaupt zu einem solchen Verfahren gekommen ist, liegt an der Bedeutung und am politischen Gewicht, das dieses Thema in zwanzig Jahren mit vier Volksbegehren und zwei Volksabstimmungen erhalten hat“, heißt es in einer Aussendung.

 
Und weiter:  „Dieser Gesetzentwurf ist von uns Bürgerinnen und Bürger angestoßen worden und in Zusammenarbeit mit uns entstanden und es werden damit unsere Mitbestimmungsrechte geregelt. Er wird in jeder Hinsicht unser Gesetz!
Vor diesem Hintergrund fordern Stefan Lausch & Co größtmögliche Transparenz bei der Behandlung des Entwurfes im Land. Als Einbringer ist die Initiative an den Arbeiten des Gesetzgebungsausschusses von Gesetzeswegen beteiligt. „Wir werden in der Folge ausführlich über alle Details der Behandlung berichten“, kündigt man jetzt an, „damit die interessierte Öffentlichkeit diese Schritt für Schritt verfolgen kann.