Grünes Licht für Sterbehilfe in Toskana
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Nach der Berufung der Regierung Meloni hat das Verfassungsgericht in Rom das Sterbehilfe-Gesetz der Region Toskana gerettet: Die Region kann laut dem Ende Dezember veröffentlichten Urteil Verfahren für den medizinisch assistierten Suizid durchführen. Nur einzelne Artikel des Gesetzes wurden als verfassungswidrig eingestuft.
„Die Politik kann nicht länger schweigen.“
Laut der italienweit bekannten Nichtregierungsorganisation (NRO) Luca Coscioni bestätigt der Gerichtshof damit die Rechtmäßigkeit der grundlegenden Bestimmungen im Sterbehilfe-Gesetz der Mitte-Links-Regierung in der Toskana. Dazu zählen die Einrichtung multidisziplinärer Kommissionen bei den Gesundheitsbehörden, die Einbeziehung von Ethikkommissionen und die Einführung von Verfahren, die eine direkte Anhörung der betroffenen Person und die Übernahme durch den regionalen Gesundheitsdienst gewährleisten sollen. „Alle diese Elemente stehen im Einklang mit den Grundsätzen, die sich bereits aus der staatlichen Gesetzgebung und der Verfassungsrechtsprechung ableiten lassen“, erklärt die Rechtsexpertin der NRO, Filomena Gallo, in einer öffentlichen Stellungnahme zum Urteil. „Das Gericht hat gesprochen. Die Politik kann nicht länger schweigen“, so Gallo.
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Die Begründung des Verfassungsgerichts
Im Urteil vom 4. November 2025, das am 29. Dezember veröffentlicht wurde, erklärt der Verfassungsgerichtshof aber auch, welche Zuständigkeiten bei der Sterbehilfe dem Staat überlassen werden müssen. Denn in mehreren Artikeln ist die Mitte-Links-Koalition der Toskana laut Urteil in technischen Details zu weit gegangen.
In Italien ist die Sterbehilfe dank eines Verfassungsurteils im Jahr 2019 legal. Es gibt allerdings kein vom Parlament in Rom verabschiedetes Gesetz, das den Zeitpunkt, die Modalitäten und die Bedingungen festlegt, unter denen dieses Verfahren stattfinden soll. Die Regelung in der Toskana ist damit das erste Regionalgesetz, um diese Lücke auf nationaler Ebene auszugleichen.
Der Präsident der Region Toskana, Eugenio Giani (PD), äußert sich gegenüber der Wirtschaftszeitung Il sole 24 ore „zufrieden mit dem Urteil“. Seit dem Inkraftreten im Februar 2025 haben in der Region – trotz Anfechtung vor dem Verfassungsgericht – zwei Personen Sterbehilfe in Anspruch genommen.
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