Neue Richtlinien für Öffnungszeiten
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Die Südtiroler Landesregierung will den Zugang zu verlängerten Öffnungszeiten in den Kindergärten erleichtern. Ab dem Schuljahr 2026/27 können Nachmittagsangebote bereits eingerichtet werden, wenn mindestens acht Kinder angemeldet sind – bisher waren zehn erforderlich. Zudem zählen neben beruflichen Gründen der Eltern für einen erhöhten Betreuungsbedarf auch familiäre, soziale, pädagogische oder persönliche Motive. Diese müssen durch eine Eigenerklärung oder eine Bestätigung des Sozialdienstes belegt werden.
Die neuen Regeln gelten landesweit für Kindergärten aller drei Sprachgruppen und wurden mit den zuständigen Direktionen abgestimmt. Angepasst werden auch die Elternbeiträge: Der bisherige monatliche Höchstbetrag von 106 Euro wird durch eine Pauschale von vier bis maximal fünf Euro pro Nachmittag ersetzt. Damit soll der schrittweise Ausbau der Öffnungszeiten finanziell begleitet werden.
Die drei Bildungslandesräte Marco Galateo, Philipp Achammer und Daniel Alfreider sprechen übereinstimmend von einem bedarfsorientierteren, gerechteren und familiennahen Angebot. Der Blick des Landeselternbeirats für Eltern auf die neuen Richtlinien ist ein etwas nüchterner.
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Aus Sicht der Elternvertretung ist die Maßnahme zwar ein Schritt in die richtige Richtung, gleicht aber doch nur einem „kleinen Zuckerl“, so Silvia Cadamuro. Die Vorsitzende des Landesbeirats der Eltern, erklärt, dass die neue Richtlinie vor allem dort hilfreich sei, wo Betreuungsangebote bislang knapp an der Mindestzahl scheiterten. Von einer grundlegenden Entlastung sei man aber noch weit entfernt. Wirklich spürbar wäre eine Reform erst dann, wenn flächendeckend verlässliche Nachmittagsbetreuung und Mensaangebote garantiert würden – unabhängig von Gemeindegröße oder lokalem Engagement. „Da brauchen wir einfach massivere Schritte, die übergreifend für alle wirken“, betont Cadamuro.
Von den Landesräten Achammer und Rosmarie Pamer sei angekündigt worden, dass bereits im Sommer 2026 das Betreuungsangebot für Kinder von drei bis sechs Jahren zeitlich ausgeweitet werden soll. In Zusammenarbeit mit Vereinen sollen statt vieler kurzer künftig längere Programme entstehen – mit dem Ziel, Familien mehr Kontinuität zu bieten und Betreuung nicht aus mehreren Einzelbausteinen zusammensetzen zu müssen. Ob dieses Modell tatsächlich umgesetzt werden kann, ist aus Sicht Cadamuros jedoch noch offen.
In der Praxis scheitere der Ausbau oft nicht am Bedarf oder an fehlenden Konzepten, sondern daran, dass „das Land Verspätungen bei der Finanzierung von Betreuungsangeboten aufweist, die innerhalb von Kindergärten oder Schulen stattfinden sollen. Träger konnten die Gehälter des Personals häufig nicht garantieren“, erklärt Cadamuro.
„Eine Frage von Glück oder Pech“
Die Wurzel des Problems liege aus Sicht der Elternvertretung weiterhin in der Bereitstellung von Ressourcen und in der Delegation von Verantwortung an die Gemeinden. „Eine Frage von Glück oder Pech“, betont Cadamuro, denn ob man ausreichend Konventionen schließen oder Freiwillige finden kann, um eine angemessene Betreuungsinfrastruktur auf Gemeindeebene zu gewährleisten, könne nicht garantiert werden. Im Austausch mit dem deutschen Bildungslandesrat sei es positiv aufgenommen worden, dass sich Eltern auch an naheliegende Gemeinden wenden können, falls Kinder nicht in der eigenen Gemeinde betreut werden können.
Der Landesbeirat der Eltern steht in engem Austausch mit der Allianz der Familie, einem informellen Zusammenschluss von 17 gemeinnützigen Organisationen und Interessensvertretungen, die sich für familienfreundliche Politik einsetzen. Gemeinsam vertrete man dieselbe Position: „Wir würden uns wünschen, dass die Herangehensweise der Landesregierung in Bezug auf Nachmittagsbetreuung und Mittagstisch systematischer und flächendeckend ist. Wir haben zurzeit eher den Eindruck, dass der politische Wille dafür noch fehlt. Wenn es in Deutschland und Österreich klappt, warum in Südtirol nicht?"
Die Einschreibungen für das kommende Kindergartenjahr starten am 8. Januar und sind ausschließlich online bis zum 16. Januar möglich – inklusive Antrag auf verlängerte Öffnungszeiten. Hier zum entsprechenden Link.
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