Vierte Niederlage
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„Mit dem am 5. Februar ergangenen Urteil hat das Landesgericht Bozen die Volksbank bereits zum vierten Mal dazu verurteilt, den Aktionären den Schaden zu ersetzen, der ihnen durch Investitionen in die Aktien der Bank entstanden ist“, schreiben der Verbraucherschutzverein Robin und das Aktionärskomitee Südtirol in einer Aussendung.
Bereits im Oktober letzten Jahres hatte Birgit Fischer, Zivilrichterin am Landesgericht Bozen in drei Fällen, die von den Rechtsanwälten Professor Massimo Cerniglia, Alessandro Caponi und Roberto Ciammarughi angestrengt worden waren, die Bank dazu verurteilt, drei Aktionären alle in den Kauf von Bankaktien investierten Beträge zurückzuerstatten.
Die Bank musste also aufgrund von drei sofort vollstreckbaren Urteilen Zehntausende Euro an Schadenersatz zurückzahlen und war außerdem gezwungen, ihre Wertpapiere zurückzunehmen, die nun 60 Prozent weniger wert sind als der Kaufpreis.
Der Vorsitzende des Aktionärskomitees Walter Andreaus weist dabei auf ein wichtiges Detail hin: „In den drei Urteilen vom Oktober ist es auch sehr wichtig, daran zu erinnern, wie Richterin Fischer feststellte, dass die Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt und ab 2016 läuft, mit der Folge, dass bis Oktober 2026 Zeit bleibt, rechtliche Schritte einzuleiten.“ -
Im jüngsten Urteil des Richters Francesco Laus bestätigte der Richter die zehnjährige Verjährungsfrist und verurteilte die Bank, dem Anteilseigner unter Aufhebung des Kaufvertrags fast 50.000 Euro zu zahlen.
Der Richter befand im Urteil die Bank in drei zentralen Punkten für schuldig.- Die Volksbank hat ihre Aktien an einen Sparer verkauft, der nichts von ihren nicht börsennotierten Wertpapieren wusste. Damit war die Anlage für den Sparer ungeeignet;
- Die Bank hat die Schriftform der vertraglichen Verpflichtungen nicht eingehalten und damit die Informationsrechte des Aktionärs beeinträchtigt;
- Die konzentrierte Investitionen in Aktien der Bank, wodurch das Grundprinzip der Diversifizierung von Finanzanlagen verletzt wurde.
Der Verbraucherschutzverein Robin und das Aktionärskomitees Südtirol erinnert daran, dass noch etwa 20 Klagen anhängig sind, die ebenfalls von den oben genannten Anwälten eingereicht wurden.
Vorsitzender Walter Andreaus sagt dazu: „Wir hoffen, dass die Bank ihre Verbraucherpolitik überdenkt und zu einer nachsichtigeren Beratung übergeht, denn die bisher von der Bank ergriffenen Maßnahmen sind völlig unbefriedigend, da die Sparer 60 Prozent ihrer Ersparnisse verloren haben und sich mit Wertpapieren konfrontiert sehen, die nur sehr schwer zu verkaufen sind.“
"Die Volksbank wurde vom…
"Die Volksbank wurde vom Landesgericht zu Rückzahlung von fast 50.000 Euro an einen Aktionär verurteilt. Es ist bereits das vierte Urteil in diesem Sinne. "
Eigentlich sollte man spätestens bei der dritten Niederlage mit der Schubumkehr starten.
Nachhaltig am Immage arbeiten wäre jetzt gefragt, aber scheinbar sind die Boni der Manager wichtiger.