Politik | Landtag

Knappes Votum für Direkte Demokratie

Die Südtiroler Volkspartei hat ihr Gesetz für Direkte Demokratie mit gerade 18 Stimmen durchgebracht. Und das erste Vorhaben in Sachen Partizipation steht schon fest: ein Referendum dagegen.
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Foto: BASIS Vinschgau Venosta

Für die Opposition und die Initiative für Direkte Demokratie ist es ein Schwindel. Für den Ersteinbringer und SVP-Landtagsabgeordneten Arnold Schuler gibt es, mit Ausnahme der Schweiz, europaweit kein Gesetz zur Bürgerbeteiligung, das so weit geht. So konträr die Positionen zum Gesetz zur Direkten Demokratie auch sind: Heute wurde es im Landtag in überraschendem Tempo mit 18 Ja-Stimmen, 12 Nein und zwei Enthaltungen verabschiedet.

Damit wird die direkte Demokratie in Südtirol künftig über drei Instrumente funktionieren: den Bürgerantrag, die Bürgerinitiative, und die beratende Volksbefragung bzw. den Volksentscheid. Eine der wesentlichen Neuerungen gegenüber dem bestehenden Gesetz ist, dass das Quorum von 40 Prozent fällt, an dem die Volksabstimmungen von 2009 gescheitert sind. Dafür steigt die Zahl der notwendigen Unterschriften: für den Bürgerantrag sind es 4000, für die Bürgerinitiative 8000 und für die Volksbefragung und den Volksentscheid 26.000. Eine Hürde, die von ursprünglich 36.000 Stimmen abgesenkt wurde – was der Koordinator der Initiative für Direkte Demokratie als „reines Theater“ bezeichnet. Denn: „Die Zahl wurde absichtlich hoch angesetzt, um die Senkung anschließend als Entgegengekommen zu verkaufen“, meint er. Die strittige Frage war auch bei der heutigen Artikeldebatte Thema, in der Grüne und Süd-Tiroler Freiheit – vergeblich – eine Senkung der Unterschriftenzahl beantragten.

Doch auch darüber hinaus bleiben die Kritiker des Gesetzes nach einer zweijährigen Diskussion beim Standpunkt, dass die Reform die direkte Beteiligung von Bürgern eher verhindere als fördere. Neben der Hürde der Unterschriften würden dafür auch zu kurzen Fristen für die Sammlung von Unterschriften bzw. zu langen Sperrfristen für Zulassung der Initiativen sorgen. Stefan Lausch kritisiert erneut, dass mit dem Fehlen des Instrumentes Referendum die „Hälfte der Direkten Demokratie“ fehle. „Denn nur so haben Bürger die Möglichkeit, auf die Beschlüsse der politischen Vertreter in kurzer Zeit zu reagieren, und so deren Umsetzung zu verhindern.“ Fix sei jedenfalls, dass die Initiative für Direkte Demokratie gegen dieses Gesetz voraussichtlich im Jänner 2014 ein  – laut Autonomiestatut – vorgesehenes, Referendum abhalten werde.  „Und ich weiß nicht, ob es für die SVP unbedingt vorteilhaft ist, wenn wir während des Wahlkampf Unterschriften gegen ihr Gesetz sammeln“, meint Lausch. Für ihn steht außer Zweifel, dass die Vorzeichen für eine Verabschiedung eines Gesetz für Direkte Demokratie nach der Ära Durnwalder wesentlich besser wären – eine Meinung, die auch Ersteinbringer Arnod Schuler immer wieder zu verstehen gegeben hätte.

Eine Feststellung, die Schuler von sich weist. „Es ist klar, dass es in so einer Materie immer Kompromisse braucht“, sagt er. „Doch Demokratie heißt auch, sich aufeinander zu bewegen. Und hier bin ich sehr enttäuscht, mit welcher Kompromisslosigkeit die Initiative für mehr Demokratie in den vergangenen Jahren auf alle Versuche gemeinsame Lösungen zu suchen reagiert hat.“