Rechte von Menschen mit Behinderung
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Wie und in welchem Umfang wird das Landesgesetz Nr. 7/2015 zur Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen angewandt? Dieses Thema stand im Mittelpunkt der öffentlichen Sitzung des Südtiroler Monitoringausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am gestrigen 5. Oktober im Meeting & Event Center Südtirol Alto Adige in Bozen über die Bühne gegangen ist. Die öffentliche Sitzung des Monitoringausschusses in Form einer Tagung findet alljährlich statt und ist einem Thema gewidmet, das für das Wohlergehen und die soziale Integration von Menschen mit Behinderungen von besonderer Bedeutung ist.
An der gestrigen Tagung nahmen rund 100 Personen teil, darunter Menschen mit Behinderungen, Angehörige, Expert*innen, Vertreter*innen von Interessensverbänden und Interessierte. Sie wurden von Michela Morandini, der Vorsitzenden des Monitoringausschusses, begrüßt. Die Direktorin der Landesabteilung Soziales, Michela Trentini, betonte, dass der neue Landessozialplan 2030 in die Zukunft blicke – mit dem Ziel, inklusive Wohnangebote zu entwickeln, das Angebot im Bereich der Beschäftigung zu stärken, Freizeitangebote zugänglich zu machen und die Wahlfreiheit zur Bestimmung der eigenen Zukunft in allen Bereichen zu gewährleisten.
Wolfgang Obwexer, Präsident des Dachverbandes für Soziales und Gesundheit, dankte dem Monitoringausschuss für seine innovativen Impulse und die Arbeit zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Zudem hob er die wesentliche Bedeutung des Übergangs von der Schule in den Beruf und die Wahlfreiheit im Bereich Wohnen hervor, Bereiche, die es zu unterstützen gelte. In diesem Zusammenhang erinnerte Obwexer daran, dass die entsprechenden Normen nicht nur gesetzliche Vorgaben, sondern ebenso Versprechen seien.
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Christian Romano, der interne Verantwortliche der Geschäftsstelle, gab anschließend einen Überblick über die Durchführungsbestimmungen zum Landesgesetz Nr. 7/2015 in verschiedenen Bereichen: Familie; Schule und Bildung; Teilhabe am Arbeitsleben; Wohnen; Gesundheit; Kultur, Freizeit, Sport; Zugänglichkeit und Mobilität. Zu diesen sieben Bereichen fanden in der Folge Workshops statt, die von den Mitgliedern und Selbstvertreter*innen des Monitoringausschusses in Zusammenarbeit mit Fachleuten moderiert wurden. In den Workshops wurde über Maßnahmen diskutiert, die für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Südtirol noch erforderlich sind.
„Die Ergebnisse der Workshops zeigen“, so die Vorsitzende des Südtiroler Monitoringausschusses Morandini, „dass in den einzelnen Bereichen noch verschiedene Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind. Unsere Aufgabe als Monitoringausschuss ist es nun, die Ergebnisse im Detail zu analysieren und daraus ein Forderungspapier zu erarbeiten. Dieses werden wir den neu gewählten Landtagsabgeordneten und der neuen Landesregierung zur Umsetzung während der nächsten Legislaturperiode vorlegen.“
Außerdem verwies Morandini auf eine Broschüre und ein Erklärvideo zu den Landtagswahlen 2023 in Leichter Sprache, die in Zusammenarbeit von Landtag, Monitoringausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Selbstvertretungsgruppe für Menschen mit Lernschwierigkeiten People First entstanden sind.
Um allen Personen eine möglichst barrierefreie Teilhabe an der Tagung zu ermöglichen, wurden Gebärdensprachdolmetschen, Schriftdolmetschen, Simultanübersetzung und Simultanübersetzung in Leichte Sprache angeboten. Moderiert wurde die öffentliche Sitzung von Heidi Ulm, Mitglied im Südtiroler Monitoringausschuss, und Thomas Karlegger, Präsident des Vereins Lichtung-Girasole und Selbstvertreter im Monitoringausschuss.
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