Wirtschaft | Landwirtschaft
Änderungen im Vergaberecht
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Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Direktvermarktung ist getan: Öffentliche Institutionen wie etwa Gemeinden oder Bezirksgemeinschaften können nun bäuerliche Produkte und Lebensmittel bis zu einem Wert von 20.000 Euro direkt bei interessierten Direktvermarktern oder Genossenschaften kaufen, ohne in den Anwendungsbereich der Vergabebestimmungen zu fallen. Bisher griff die Ausnahme nur bei Lieferungen bis zu 10.000 Euro. „Die Erhöhung der Obergrenze bedeutet eine große Vereinfachung für die öffentlichen Strukturen wie für die Direktvermarkter, die nun mehr Lebensmittel und bäuerliche Produkte ohne großen Aufwand an öffentliche Einrichtungen liefern können“, sagt Bauernbund-Direktor Siegfried Rinner.
Dafür sei viel Überzeugungsarbeit in Rom nötig gewesen, da lange gar nicht sicher war, ob überhaupt die ursprüngliche Ausnahmebestimmung von 10.000 Euro in den neuen Vergabekodex übernommen wird. „Auch dank der guten Zusammenarbeit mit den Abgeordneten Manfred Schullian und Meinhard Durnwalder, die sich in der parlamentarischen Diskussion für die Abänderung stark gemacht hatten, ist es uns gelungen, die Ausnahme auch im neuen Kodex zu verankern und die Obergrenze auf 20.000 Euro zu erhöhen“, so Bauernbund-Obmann Leo Tiefenthaler. Damit haben nun Direktvermarkter und Genossenschaften mehr Spielraum und können neue interessante Vertriebswege erschließen.
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