Politik | Toponomastik

Schwänzer Arno

Der erste Gesetzgebungsausschuss ist für Aufhebung des Südtiroler Toponomatikgesetzes. Es ist eine Schutzmaßnahme, um dem Urteil des Verfassungsgerichts zuvorzukommen.
Toponomastik
Foto: Othmar Seehauser
Alessandro Urzì spuckt Gift und Galle. „Das ist ein schwerwiegender und noch nie dagewesene Affront“, sagt der Landtagsabgeordnete von Alto Adige nel cuore, „denn so hat sich der Landeshauptmann bewusst einer heiklen Auseinandersetzung entzogen“.
Anlass für den Frontalangriff auf Arno Kompatscher ist die Sitzung des 1. Gesetzgebungsausschusses des Landtages und die Abwesenheit von Arno Kompatscher. Dabei geht es um eines der Lieblingsthemen von Alessandro Urzì: Die Toponomastik.
Der I. Gesetzgebungsausschuss hat am Donnerstag unter dem Vorsitz des stellvertretenden Ausschussvorsitzenden Carlo Vettori (Magdalena Amhof war entschuldigt abwesend) mehrheitlich der Aufhebung des geltenden Landesgesetzes zur Toponomastik zugestimmt. Der Hintergrund ist bekannt. Das im September 2012 noch unter Landeshauptmann Luis Durnwalder beschlossene Toponomatik-Gesetz wurde von der damaligen Regierung vor dem Verfassungsgerichtshof angefochten. Das Verfahren befindet sich in der Endphase. Das heißt: Es wird in den nächsten Monaten ein Urteil erwartet. Dabei ist klar: Nach dem bisherigen Prozessverlauf wird das Verfassungsgericht das Südtiroler Landesgesetz kippen.
 
Um dieser Niederlage zuvorzukommen, will die SVP das geltende Gesetz aufheben und ein neues Toponomastikgesetz verabscheiden. Damit wird das Verfahren eingestellt. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat deshalb den Landesgesetzentwurf Nr. 10/2019 –„Aufhebung des Landesgesetzes vom 20. September 2012, Nr. 15, „Errichtung des Verzeichnisses der Ortsnamen des Landes und des Landesbeirates für Kartographie“ vorgelegt, der gestern vom 1. Gesetzgebungsausschuss mit 5 Ja (Vettori, Jasmin Ladurner, Gerhard Lanz, Franz Locher und Alex Ploner) und 3 Enthaltungen (Myriam Atz Tammerle, Ulli Mair, Alessandro Urzì) gutgeheißen wurde. Der Ausschuss hat dabei auch einen Änderungsantrag von Arno Kompatscher genehmigt, mit dem die Zuständigkeit der Landesregierung für die Hodonomastik (Mikrotoponomastik) gewahrt wird.
Alessandro Urzís Entrüstung gründet dabei darauf, dass Gesetzeseinbringer Arno Kompatscher es nicht für Wert befunden hat, auf der Ausschusssitzung zu erscheinen. „Er hätte das Vorhaben und die Hintergründe vorstellen müssen“, sagt Urzì. Der Rechtsabgeordnete hat am Donnerstag eine Sitzungsunterbrechung verlangt und eine offizielle Vorladung dem Landeshauptmann zukommen lassen. Doch Kompatscher reagierte darauf ebenso nicht.
Alessandro Urzì hat jetzt eine Minderheitenbereicht im Landtag angekündigt. Sicher ist: Es wird ein Wettrennen um die Zeit. Denn der Landtag muss das Gesetz abschaffen, bevor das Verfassungsgericht entscheidet. Denn sonst war die gesamte Aktion umsonst.
Der 1. Gesetzesausschuss hat zudem am Donnerstag die Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 12/19 – Änderung des Landesgesetzes vom 3. Dezember 2018, Nr. 22, "Direkte Demokratie, Partizipation und politische Bildung" und des Landesgesetzes vom 8. Februar 2010, Nr. 4, "Einrichtung und Ordnung des Rates der Gemeinden", eingebracht vom Abgeordente Lanz – abgehalten, aber die weitere Behandlung des Entwurfs auf Vorschlag des Einbringers vertagt.
Ebenso vertagt wurde die Behandlung der Gesetzentwürfe Nr. 2/18 (Mehrsprachigkeit), 5/18 (Wahlwerbung) und 9/19 (Entwicklungszusammenarbeit).