Kontrollierte Volksabstimmungen
„Nie wieder Mals“: So zumindest interpretiert die Initiative für Demokratie den Antrieb hinter einer neuen gesetzlichen Bestimmung für Volksabstimmungen. Auf Betreiben von Regionalassessor Sepp Noggler soll nun bekanntlich eine landesweite Richterkommission darüber entscheiden, ob Volksabstimmungen in Südtirols Gemeinden zulässig sind. Bislang oblag diese Überprüfung Kommissionen, die von den Gemeinden selbst eingesetzt wurden. Für die Initiative wird damit gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Verfassung verstoßen – aufgrund der Verletzung der Gemeindeautonomie, dem Verfügen der Region über Richter, die als Institution dem Staat vorbehalten seien, sowie der Nichtzuständigkeit einer solchen Richterkommission für Urteile über Volksabstimmungen.
Doch entgegen dem ersten Rekurs in der Causa, infolge dessen die Bestimmung von der italienischen Regierung beim Verfassungsgerichtshof angefochten wurde, hat die Initiative bei der überarbeiteten Fassung weniger Erfolg. „Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es der SVP über ihre römischen Kontakte offensichtlich gelungen ist, eine erneute Anfechtung des Gesetzes durch die Regierung zu verhindern“, schreibt die Initiative für mehr Demokratie, nachdem ihr Antrag auf eine verfassungsrechtliche Anfechtung der Bestimmung in Rom ohne Widerhall blieb. „Somit tritt eine Regelung in Kraft, mit der die SVP-Führung hofft, Volksabstimmungen auf Gemeindeebene unter Kontrolle halten zu können“, lautet ihre Schlussfolgerung. Das letzte Wort ist damit jedoch nicht gesprochen: Denn für Verfechter der Direkten Demokratie bleibt die Verfassungswidrigkeit unbestritten. Sie kündigt deshalb bereits jetzt an, dass sie das erste fragwürdige Urteil dieser Richterkommission anfechten wird.
Finde es mehr als angebracht
Finde es mehr als angebracht wenn eine Richterkommission über die Zulässigkeit von Volksabstimmungen auf Gemeindeebene entscheidet: mehr Überparteilichkeit geh nicht. Bei Kommissionen, die die Gemeinde selbst bildet, ist das nicht der Fall.