Bausparen 2025: Was sich ändert

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Im Rahmen der heutigen (8. Juli) Pressekonferenz stellte Wohnbau-Landesrätin Ulli Mair die überarbeiteten Richtlinien für den Beitritt zum Bausparen vor, die mit 1. September 2025 in Kraft treten sollen. Diese Neuerungen sind Teil der Wohnreform 2025, die auf drei zentralen Säulen basiere, so Mair: dem gezielten Schaffen von Wohnraum für Einheimische, der Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zur Wohnbauförderung sowie der gezielten finanziellen Unterstützung – in diese letzte Kategorie fällt das Bausparen.
Laut Mair sei es von entscheidender Bedeutung, das Bausparen flexibler zu gestalten. In Zusammenarbeit mit den drei großen Südtiroler Banken Raiffeisenkasse, Südtiroler Sparkasse und Volksbank Südtirol, sowie der Raika Ritten und Prader Bank, dem Pensplan und dem Südtiroler Jugendring wurden Änderungen erarbeitet, die insbesondere jungen Einzelantragstellerinnen und -antragstellern und Paaren bzw. Familien zugutekommen sollen. Ziel war es auch, die soziale Treffsicherheit zu erhöhen und realistische Förderwege zum Erwerb von Wohneigentum zu schaffen.
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Fokus: junge Menschen, Paare, Familien und Heimkehrer
Wesentlich bei der Wohnreform 2025 sei die Kumulierbarkeit, also die Möglichkeit, das Bausparen mit weiteren Förderinstrumenten zu kombinieren. So können künftig Wohnbauförderung, Bauspardarlehen und das zinsbegünstigte Darlehen – die Richtlinien dafür sind noch in Ausarbeitung – gemeinsam in Anspruch genommen werden. Diese Möglichkeiten sollen vor allem jungen Antragstellenden neue Perspektiven auf den Erwerb von Wohneigentum bieten.
Eine der zentralen Neuerungen betrifft junge Antragsteller: Für Personen unter 36 Jahren wird die erforderliche Mindestdauer der Einzahlungen in den Zusatzrentenfonds von bisher acht auf fünf Jahre reduziert. Zusätzlich wird die maximale Darlehenssumme für diese Gruppe um 25.000 Euro erhöht.
Auch für Paare und Familien wurden die Regelungen angepasst. Künftig muss nicht mehr jeder Antragsteller die vollen acht Jahre an Beitragszeiten nachweisen – stattdessen genügt es, wenn beide gemeinsam auf zwölf Jahre kommen, wobei jeder Partner bei Beantragung mindestens vier Jahre eingezahlt haben muss. Ein weiteres Entgegenkommen für Familien: Bei Familienzuwachs kann die Laufzeit des Bauspardarlehens um fünf Jahre verlängert werden, um die finanzielle Belastung abzufedern.
Eine weitere Neuerung betrifft Südtirolerinnen und Südtiroler, die im Ausland studiert oder gearbeitet haben. Für diese Gruppe wird die Möglichkeit geschaffen, durch einmalige Zahlungen in den Zusatzrentenfonds die Voraussetzung für das Bauspardarlehen zu erfüllen. Damit soll auch ein Anreiz geschaffen werden, wieder nach Südtirol zurückzukehren – ein wichtiger Schritt angesichts der zunehmenden Abwanderungstendenzen, so Mair.
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Zinssatz-Senkung und Präzisierung der Zweckbindung
Der bisher geltende Zinssatz von 1 % für das Bauspardarlehen wird auf 0,7 % gesenkt. Ein Zinssatz, wie Mair SALTO erklärt, der mit den Banken verhandelt wurde und der nach Ablauf der 30-tägigen Rücktrittsfrist Anwendung findet, wie dies laut ehemals geltendem Beschluss 216/2023 geregelt wurde.
Auch in Bezug auf die Zweckbindung wurden die Richtlinien präzisiert. Die Bindung laut Artikel 39 (Wohnen für Ansässige) wird auf alle Formen der Wohnbauförderung ausgeweitet, also auch auf das Bausparen. Zudem muss die begünstigte Wohnung während der gesamten Laufzeit des Darlehens als Hauptwohnsitz genutzt werden. Es wird klargestellt, dass das Bausparen nur für die Erstwohnung vorgesehen ist. Der Besitz weiterer Immobilien schließt eine Förderung aus.
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