Wirtschaft | Urteil

Große Einbußen für die Rentner

Das Urteil aus Trient bringt Bewegung in den Kampf um gerechte Rentenanpassung – ein wichtiges Signal für Millionen betroffene Rentner*innen.
Hinweis: Dies ist ein Partner-Artikel und spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung der SALTO-Redaktion wider.
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Foto: Matteo Ianeselli/Wikimedia
  • Das Gericht von Trient hat die Regel der automatischen Rentenanpassung, die mit den Haushaltsgesetzen 2023 eingeführt wurde, an das Verfassungsgericht verwiesen.

    Dies ist ein wichtiger Schritt in unserem Kampf gegen ein ungerechtes System, von dem in den letzten Jahren Millionen Rentnerinnen und Rentner betroffen waren. Besonders in den letzten zwei Jahren wurden viele ältere Menschen überdurchschnittlich benachteiligt. Bei einer hohen Inflationsrate summieren sich nämlich die Verluste zu einer beträchtlichen Summe.
    Die Anwendung des stark reduzierten Prozentsatzes auf die gesamte Rente anstatt stufenweise ist mehr als fraglich. Es wäre, als würde die Steuerbehörde den höheren Prozentsatz bei der Einkommenserklärung auf das gesamte Einkommen berechnen und nicht gestaffelt. Daher unterstützen wir die Entscheidung des Gerichts von Trient.
     

    Nun liegt der Ball beim Verfassungsgericht. Die pauschale Anwendung der reduzierten Aufwertung auf die gesamte Rente gefährdet den Grundsatz der Beitragsgerechtigkeit. Sinkende Anpassungssätze bei steigenden Rentenbeträgen führen zu einer strukturellen Abflachung der Rentenleistungen und untergraben die Arbeits- und Beitragsbiografie.
     

    In der Praxis werden Unterschiede zwischen Renten aus verschiedenen Erwerbskarrieren nivelliert – ein demotivierendes Signal in einem Land mit hoher Beitragsflucht.
    Besonders schwer wiegt, dass der Verlust lebenslang anhält. Der Pakt zwischen Bürger und Staat wird gebrochen: Renten basieren zwar auf Beiträgen, doch die Anpassung verwischt diese Unterschiede zunehmend. Ohne Garantieklausel kann eine ursprünglich niedrigere Rente bald die höhere einholen oder gar überholen.
    Ziel ist klar: Sparen im Rentensystem. Die Regierung hat mit dem Haushaltsgesetz 2023 netto 10 Milliarden Euro bei den Renten gekürzt – in zehn Jahren macht das 54 Milliarden Euro. Betroffen sind alle Renten über dem Vierfachen des Mindestbetrags – rund 1.650 Euro netto – also keineswegs „Luxusrenten“.
    Die Verweisung ans Verfassungsgericht erfolgt auf Grundlage der Artikel 3, 36 und 38 der Verfassung, die Verhältnismäßigkeit, Angemessenheit und Progressivität garantieren sollen – auch während des Rentenbezugs.
     

    Das Vorgehen des Gerichts ist ein neuer juristischer Ansatz und Ergebnis einer breiten Mobilisierung zum Schutz der Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner – vieler, die jahrzehntelang zum Wohlstand des Landes beigetragen haben.
    Nun ist es am Gericht, für Gerechtigkeit zu sorgen. Bisher wurden solche Maßnahmen meist zugunsten der Regierung abgesegnet, doch das Gericht betonte mehrfach: Auch Rentner*innen müssen künftig berücksichtigt werden – und Maßnahmen müssen zeitlich begrenzt sein.
    Es bleibt zu hoffen, dass das Verfassungsgericht diesmal Klarheit schafft. Man kann nicht ständig dieselben belasten, während andere Gruppen dauernd Zugeständnisse erhalten. Der Kampf gegen Steuer- und Beitragsflucht wäre der gerechtere Weg, um die Staatskassen zu füllen. Rentner sind keine Geldautomaten für die Flat Tax.