Gesellschaft | Tourismus

Sternen- und Blumenhimmel

Die Gemeindeaufenthaltsabgabe wird angepasst. Was sie mit sich bringt und wer davon profitiert.
Hotelbett
Foto: Pexels auf Pixabay
Die Landesregierung hat auf Vorschlag von Landesrat Arnold Schuler die Anpassung der Gemeindeaufenthaltsabgabe beschlossen. Ab dem 1. Jänner 2024 werden nun die neuen überarbeiteten Tarife , welche den Tourismussektor unterstützen sollen, wirksam.
Die Gemeindeaufenthaltsabgabe wird vom Gast bezahlt und soll den Tourismus unterstützen. Ab 1. Jänner 2024 gehen 70% der Einnahmen an die Tourismusorganisationen, wovon 10% für Gemeinschaftsprojekte mit dem Sonderbetrieb „Innovation Development Marketing Südtirol“ (IDM) vorgesehen sind. Die restlichen 30% gehen direkt an die IDM. Landesrat Arnold Schuler erklärt, dass diese Änderungen im Interesse aller Beteiligten stehen.
 
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Arnold Schuler: "Die Änderungen sind im Interesse aller Beteiligten."  (Foto: LPA/Fabio Brucculeri)
 
Unter den Neuerungen gibt es eine Befreiung von Schul- und Jugendgruppen, wenn diese aus mindestens zehnt minderjährigen bestehen. Für alle anderen Gäste gelten nach wie vor unterschiedliche Tarife.
In 5-, 4S- und 4-Sterne-Betrieben beträgt die Abgabe 2,50 Euro und in 3-Sterne-, 5-Blumen- oder 5-Sonnen-Betrieben werden 2 Euro fällig. In allen anderen Betrieben beläuft sich die Abgabe auf 1,50 Euro.
Zudem haben die Gemeinden die Möglichkeit, die Gemeindeaufenthaltsabgabe auf maximal 5 Euro zu erhöhen. Diese Erhöhung kann bis zum 30. Juni beschlossen werden und wird ab dem 1. Jänner des darauffolgenden Jahres wirksam. Für Erstanwendung der neuen Gemeindeaufenthaltsabgabe wird die Frist auf den 30. November festgelegt, wobei die Maßnahmen dann ab 1. Jänner 2024 greifen werden.