Gesellschaft | Landesgericht
„Ein haltloser Vergleich“
Foto: Südtiroler Schützenbund / Egon Zemmer
Mit einer fünfstelligen Entschädigung und einem Entschuldigungsschreiben endete der Prozess gegen einen Südtiroler, dem Diffamierung der Schützen vorgeworfen wurde. In einem Kommentar auf dem Webportal der Neuen Südtiroler Tageszeitung zur Wahl ihres neuen Kommandanten im April 2019 hatte der Mann die Schützen als „Gefahr für die Gesellschaft“ bezeichnet und sie ausdrücklich mit „Nazis und Faschisten“ gleichgesetzt.
Der Beschuldigte, ein 40-jähriger deutschsprachiger Mann, hatte die Äußerung anonym verfasst, wohl in der Überzeugung, damit Konsequenzen vermeiden zu können, wurde aber im Zuge der Ermittlungen, die auf die Anzeige des Schützenbundes folgten, leicht identifiziert. Der Verein wurde in dem Fall von den Rechtsanwälten Nicola Canestrini und Lorenz Ebner vertreten.
Ursprünglich hatten die Schützen geplant, für jeden der fast 5.000 Schützen 200 Euro Entschädigung zu fordern. Der Verfasser des Kommentars hat sich nun außergerichtlich mit dem Südtiroler Schützenbund auf eine fünfstellige Summe geeinigt, die dem Herz-Jesu-Notfonds – ein Verein der in Not geratene Schützen und deren Familien hilft – überwiesen wird. „Jeder hat das Recht und auch die Pflicht, Kritik zu üben. Die Schützen mit Nazis gleichzusetzen, ist aber keine Kritik, sondern ein Straftatbestand für einen haltlosen Vergleich“, so Canestrini.
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Richtig so.
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