Das Tauziehen um die Polizei geht weiter
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Die Ortspolizei soll umfassend aufgewertet, personell aufgestockt und besser ausgebildet werden: Dem entsprechenden Gesetzentwurf von Sicherheitslandesrätin Ulli Mair hat die Landesregierung bereits am 19. Dezember zugestimmt. Über ein Anreiz-System sollen die Gemeinden zur Umsetzung der Maßnahmen animiert werden.
Der Präsident des Gemeindenverbands, Dominik Oberstaller, zeigt sich jedoch noch immer nicht einverstanden mit dem vorliegenden Entwurf. Zwar seien einige Änderungsvorschläge der Gemeinden angenommen worden, andere aber nicht. „Wir werden weiterhin mit der Landesrätin zusammenarbeiten, damit das Gesetz in der Praxis auch gut umsetzbar ist“, erklärt Oberstaller.
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Künftig ist jede Gemeinde angehalten, über einen Ortspolizei-Korps zu verfügen, welcher von der Gemeinde selbst, von einer Bezirksgemeinschaft oder über eine übergemeindliche Zusammenarbeit geführt werden könne. Das könne vor allem für kleine Gemeinden eine interessante Lösung sein, betont Mair. Ein Korps setzt sich aus mindestens sieben Angehörigen der Ortspolizei zusammen, wobei Hilfs- und Verwaltungspersonal nicht zählen, und wird von einem Kommandanten geleitet.
Hier will der Gemeindenverband erreichen, dass auch Hilfs- und Verwaltungspersonal zum Korps der Ortspolizei zählen. Zudem fordert er, dass die Durchführungsverordnung zum Gesetz im Einvernehmen mit den Gemeinden erlassen wird. Laut Vorschlag von Mair werden die Gemeinden lediglich angehört.
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Ein Ortspolizist auf 1.000 Einwohner
Der Gesetzentwurf, der nun dem Landtag zur Begutachtung vorgelegt wird, sieht bezüglich der Anzahl an Ortspolizisten pro Gemeinde einen Richtwert von einem Beamten (Vollzeitstelle) auf 1.000 Einwohner vor. „Die aktuelle Personalausstattung in Südtirol liegt im Landesdurchschnitt bei etwa 1 zu 2.000, wobei die größeren Gemeinden und die touristischen Gemeinden vielfach heute schon den Wert von 1 zu 1.000 einhalten“, schildert Mair die aktuelle Situation.
Um diesen Richtwert landesweit zu erreichen, soll das Budget für die Ortspolizei aufgestockt werden. „Sollte eine Gemeinde entscheiden, den Dienst nicht auszubauen beziehungsweise in einem bestimmten Ausmaß anzubieten, gibt es keine Sanktionen, aber auch keine zusätzliche Finanzierung“, erklärt Mair. Der Gemeindenverband wird über den Vorschlag diese Woche diskutieren und anschließend dem Gesetzgebungsausschuss des Landtags ein Gutachten vorlegen.
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