Politik | Landtag

400 Euro Gehaltskürzung

230.000 Euro weniger soll die Politik Südtirols Steuerzahlern dank Gehältergesetz kosten. Doch die Opposition beklagt eine mangelnde Signalwirkung an die Bevölkerung.
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Foto: web

Kurz vor Mitternacht wurde am Freitag nach dem neuen Wahlgesetz auch die umstrittene Regelung der Politikgehälter mit 17 Ja, 14 Nein und einer Enthaltung verabschiedet. Damit werden die  Bezüge der Landtagsabgeordneten und der Landesregierung an die staatlichen Monti-Vorgaben angepasst. Mit seinem Brutto-Gehalt liegt Landeshauptmann Arno Kompatscher zwar weiterhin  darüber. Netto wird sich Südtirols Landeshauptmann nach einer durch das Gesetz beschlossenen Gehaltskürzung von knapp 400 Euro auf 10.200 Euro im italienischen Durchschnitt bewegen. Insgesamt werden die Kosten der Politik durch das neue Gesetz laut Regionalratspräsident Thomas Widmann um insgesamt 230.000 Euro gesenkt.

Für Diskussionen sorgten in der Landtagsdebatte weiterhin die neuen Funktionszulagen für Kommissionspräsidenten in Höhe von 800 Euro und jene für Fraktionssprecher, die je nach Größe der Fraktion bei 600 bzw. 1100 Euro liegen. Statt nach dem Politikerrenten-Skandal ein klares Signal nach außen zu senden, bleibe gerade wegen der neu eingeführten Entschädigungen der Eindruck, dass Politiker zu viel verdienen, hieß es fast einstimmig aus den Oppositionsbänken. Daran ändere auch ein Abänderungsantrag der SVP nichts, mit dem die neuen Zulagen für die Landtagsorgane erst mit der nächsten Legislaturperiode fällig werden. Man mache keine gute Figur, wenn man wegen ein paar hundert Euro dem Monti-Dekret ausweiche, meinte M5S-Abgeordneter Paul Köllensperger. Andreas Pöder von der BürgerUnion kritisierte, dass man dem Rettungsring für Daniel Alfreider nun auch das Gehalt des Landeshauptmanns retten wolle. Kompatscher habe im Wahlkampf eine Reduzierung versprochen, nun halte er das nicht ein. Kuh hin, Kalb auch hin, bezog sich der Grüne Hans Heiss auf den Ladinerpassus und das Gehältergesetz. Es gehe hier um die Glaubwürdigkeit vor den Bürgern. Das Gehalt der Landesräte sei gemessen an ihrem Arbeitspensum und im Vergleich zum mittleren bis höheren Management bescheiden. Aber der rechtliche Rahmen sei durch das Monti-Dekret klar. Die Abgeordneten hätten sich daran gehalten, die Landesregierung nicht. Sie habe die Nebenkosten gesenkt, die Repräsentationsspesen und anderes, aber das sei nicht genug. 

Das Gesetz sieht als Aufwandsentschädigung eine pauschale Spesenvergütung von 4600 Euro für den Landeshauptmann, 3300 Euro für den Landtagspräsidenten, 4100 Euro für den LH-Stellvertreter, 3600 Euro für die Landesräte, 2400 Euro für den Landtagsvizepräsidenten, 1200 Euro für die Präsidialsekretäre, 800 Euro für die Ausschusspräsidenten, 1100 für Vorsitzende von Fraktionen mit mehr als zwei Mitgliedern und 600 bei Einmannfraktionen vor.