Politik | Corona-Regeln
Sieben Verhaftungen

Foto: Othmar Seehauser
Nomen es Omen?
Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle sitzen für die Südtiroler Freiheit im Landtag. Deshalb passt diese Landtagsanfrage ganz besonders in die politische Linie der patriotischen Bewegung.
Knoll und Atz Tammerle wollten am 23. Juni 2020 wissen, wieviele Personen in Südtirol wegen des Verstoßes gegen die Corona-Regeln angezeigt wurden? Wie hoch ist die Summe aller Corona-Strafen sei und was die häufigsten Gründe für die Verstöße gewesen sein. Ebenso wollen die beiden Landtagsabgeordneten wissen, viele Personen zu Unrecht bestraft wurden?
Diese Woche hat Landeshauptmann Arno Kompatscher geantwortet. Demnach sind in Südtirol bis Ende Juli 2020 von den Ordnungskräften mehr als 80.000 Personen im Zusammenhang mit den Corana-Bestimmungen kontrolliert worden. Dabei wurden insgesamt 3.020 Verwaltungsstrafen ausgestellt.Zudem sind 1.958 Personen angezeigt und 7 Personen verhaftet worden.
„Es wird weiters seitens des Regierungskommissariates mitgeteilt, dass die beanstandeten Übertretungen die in Art. 4 GD Nr. 19/2020 enthaltenen Maßnahmen betreffen und insbesondere die fehlende Verwendung eines Schutzes der Atemwege und nicht von Dringlichkeitsbestimmungen gerechtfertigten Bewegungen“, schreibt der Landeshauptmann in seiner Antwort.
Weitere 14 Personen sind wegen der Verletzung der Artikel 495 StGB „Unrichtige Bestätigung oder Angabe der Personalien oder persönlichen Eigenschaften der eigenen oder einer anderen Person gegenüber einer Amtsperson“ und Artikel 496 StGB „Unrichtige Angabe der Personalien oder persönlichen Eigenschaften der eigenen oder einer anderen Person“ angezeigt worden. Weitere 2 Personen sind wegen Nichteinhaltung der Quarantänebestimmungen angezeigt worden.
Sven Knoll und Myriam Atz Tammerle hatten in ihrer Anfrage auch geschrieben:
„Einige Menschen haben die Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus schlichtweg nicht ernst genommen. Als Beispiel sei hier der Bozner Bahnhofspark genannt, wo sich trotz Ausgangsbeschränkungen tagtäglich weiterhin zahlreiche Afrikaner trafen, als ob es die Regeln für sie nicht geben würde.“
Deshalb forderten die beiden Abgeordneten in ihrer Landtagsanfrage auch eine „Auflistung nach italienischen Staatsbürgern, EU-Bürgern aus anderen Ländern und Nicht-EU-Bürgern.“
Arno Kompatschers Antwort: „Aufgrund der erheblichen Anzahl der Anzeigen und vorgehaltenen Verwaltungsstrafen ist eine Aufschlüsselung der betroffenen Personen nach Herkunft nicht möglich.“
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