Politik | Ernährung

22 : 3 für die Bauern und Grünen

Lange Diskussionen und zahlreiche Änderungsanträge sind dem Gesetz zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln vorausgegangen. Gestern wurde es mehrheitlich genehmigt.
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Foto: Pixabay
22 Abgeordnete stimmten gestern (14. April) für die Verabschiedung des Landesgesetzesentwurfes, der die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung wie beispielsweise Mensen und Restaurants regelt. Der Gesetzesentwurf sieht eine verpflichtende Herkunftsangabe bei Fleisch, Milch und Eiern vor, eine freiwillige bei allen übrigen Lebensmitteln. Die Herkunft der Zutaten muss in deutlich lesbarer, schriftlicher und gut sichtbarer Form durch Aushänge, Hinweise in der Speisekarte, oder in anderen gleichwertigen informationstechnischen Systemen gekennzeichnet werden.
Die breite Zustimmung bewerten die Einbringer, die SVP-Abgeordneten Manfred Vallazza, Franz Locher, Josef Noggler und Brigitte Foppa von den Grünen, durchaus als Erfolg, wird damit doch ein erster, wichtiger Schritt in Richtung Unterstützung der regionalen Lebensmittelproduktion und Transparenz für die Konsumenten getan, die wissen wollen, woher die Lebensmittel auf ihren Tellern stammen.
 
 
 
Die beiden großen Verbände, HGV und hds, liefen bereits im Vorfeld Sturm gegen dieses Gesetz, da es ihrer Meinung nur mehr Bürokratie für die betroffenen Betriebe bringt. Beide Verbände meinten eine Verfassungswidrigkeit darin zu erkennen, welche lautstark an die Medien weitergegeben wurde. Sogar der Europarechtsexperte Walter Obwexer, der bei der Ausarbeitung des Gesetzesentwurfes zu Rate gezogen wurde, wurde mit der Aussage ins Feld geführt, dass der vorliegende Entwurf mit dem europäischen Recht nicht vereinbar sei. Aufgrund der Rechts-Experten-Debatte wurde das Gesetz schließlich dahingehend abgeändert, dass der Verweis auf die entsprechende EU-Gesetzgebung und die darin enthaltene Einteilung in „EU“ und „nicht EU“ eingefügt wurde – ein Passus, welcher der Miteinbringerin Brigitte Foppa übrigens einige Bauchschmerzen bescherte – Foppa hatte eine Streichungsantrag eingereicht, der allerdings nicht angenommen wurde. Auch für viele andere Abgeordnete war dieser Schritt nicht nachvollziehbar bzw. erklärten sie, dass damit das gesamte Gesetz eigentlich „ad absurdum“ geführt würde – die bloße Angabe von „EU“ oder „nicht EU“ biete für den Konsumenten nämlich keinen Mehrwert, so die Kritiker. Die Befürworter argumentierten jedoch damit, dass es im Interesse der Betreiber von Gemeinschaftsverpflegungen liege, die Herkunft ihrer verarbeiteten Lebensmittel nach bestem Wissen anzugeben bzw. im Idealfall sogar ihr Einkaufsverhalten neu auszurichten. Entsprechende Reaktionen bei den Konsumenten, die diese Angaben hinterfragen, seien nämlich vorprogrammiert. Wie Foppa erklärte, wäre ihr statt des „sanften“ Zwanges ein strengeres bzw. klareres Gesetz lieber gewesen, „aber es geht eindeutig in die richtige Richtung.“
 
 
 
 
 
Für Reibereien innerhalb der SVP, insbesondere zwischen dem HGV-Vertreter Helmut Tauber, der übrigens mit „Nein“ stimmte, und der Bauern-Fraktion, sorgten insbesondere die Strafen, die für die Nichteinhaltung der Kennzeichnungspflicht vorgesehen sind. Wie der HGV in seiner Pressemitteilung lobend hervorhob, sei es Tauber gelungen, „das Strafausmaß zu reduzieren“ – von ursprünglich 300 Euro auf 100 Euro. Tauber wie auch Vallazza sind als Hotelier bzw. Buschenschankbetreiber vom neuen Gesetzesentwurf direkt betroffen. Während der HGV-Vertreter aber vor allem die bürokratischen Herausforderungen als Gründe für seine Ablehnung nennt und eine freiwillige Kennzeichnung einer verpflichtenden vorgezogen hätte – für kleine abgelegene Gasthäuser sei die Kennzeichnungspflicht seiner Meinung nach kaum zu stemmen, ist diese ablehnende Haltung für Vallazza nicht nachvollziehbar. In seinem Familienbetrieb sei es zum einen nicht besonders schwer, sich an die Vorgabe zu halten, und zum anderen brächte sie einen deutlichen Nutzen. In weiterer Folge könnten auch die Genossenschaften davon profitieren, welche durch dieses Gesetz mehr regionalen Absatz erwarten dürften und nicht mehr gezwungen wären, ihre Produkte an die Handelsketten weiterzugeben – somit ein indirekter Mehrwert für die Genossenschaftsmitglieder, welche von einem höheren Auszahlungspreis profitieren könnten.
Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wurde mit 22 Ja, 3 Nein und 4 Enthaltungen angenommen.