Wirtschaft | Wohnbaudarlehen

Preisabsprache unter Südtiroler Banken?

Die Wettbewerbshörde ermittelt gegen sechs Südtiroler Banken. Der Anlass? Vermutete Preisabsprachen beim Mindestzins für Wohnbaudarlehen.

Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde gegen sechs Südtiroler Banken wegen vermuteter Preisabsprachen. Ausschlag für die am Dienstag eingeleitete Prozedur des Wettbewerbsgaranten ist eine Eingabe der Verbraucherschutzzentrale: Im Rahmen der periodischen Erhebung der Zinssätze von Wohnbaudarlehen fiel den Verbraucherschützern im Herbst des Vorjahres auf, dass die maßgeblichen Banken des Landes alle einen Mindestzinssatz von drei Prozent bei variablen Wohnbaudarlehen eingeführt hatten, erklärt Geschäftsführer Walter Andreaus. Auf eine entsprechende Eingabe bei der Behörde folgen nun die offiziellen Ermittlungen bei der Südtiroler Sparkasse, der Südtiroler Volksbank und den vier größten Raiffeisenkassen des Landes (Bozen, Ritten, Bruneck und Eisacktal).

Die Banken haben nun 60 Tage Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. In einer ersten Reaktion dementierten die betroffenen Kreditinstitute jegliche Form der Absprache. Vielmehr sei bekannt, dass gerade auf dem Markt der Wohnbaudarlehen eine starke Konkurrenz zwischen den lokalen Banken bestehe; die Mindestzins von drei Prozent sei eine notwendige Maßnahme gewesen, um bei  diese Form der Darlehen zumindest kostendeckend arbeiten bzw. einen minimalen Gewinn einfahren zu können.

Sollte die Anti-Trust-Behörde dies anders sehen, drohen den Banken hohe Strafen. Aber auch die betroffenen KundInnen könnten  in dem Fall mit einer Sammelklage Schadenersatz für den kostspielige Mindestzins einfordern.