Gesellschaft | Sanität Neuerungen

Geld zurück für OPs

Seit Mitte April werden in Südtirol bestimmte ambulante chirurgische Eingriffe rückerstattet. Nun steht fest, wer in den Genuss dieser Unterstützung kommt.
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Foto: Team K

Der öffentliche Gesundheitsdienst bekommt Konkurrenz: ambulante chirurgische Eingriffe am Handgelenk, Auge oder an den Venen können an Day-Hospitals, privaten Häusen und Chirurgen ausgelagert werden. Patienten sparen damit Geld und Zeit; drei bis sechsmonatige Wartezeiten für einen Operationstermin sind in Südtirols Krankenhäusern keine Seltenheit. "Wer diese Leistungen privat, also außerhalb des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Anspruch nimmt, kann nun um Rückerstattung der Kosten ansuchen", erklärt Landesrat Richard Theiner.

Nach Vorlage der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) kann um die Auszahlung der Gelder angesucht werden. Im Detail bedeutet das: die Antragsteller müssen ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der erbrachten Leistung in Südtirol haben und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sein. Das Familieneinkommen darf den Wert acht der EEVE nicht überschreiten, vorliegen muss ebenso die Verschreibung eines Arztes für Allgemeinmedizin oder eines Facharztes des öffentlichen Gesundheitswesens.

Bis zu sechs Monate nach Eingriff können die Ansuchen eingereicht werden, Beratungen leisten Gewerkschaften, KVW, Wirtschafsverbände und Bauernbund.