Zwei Negativ-Bescheide
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Die Südtiroler Bauernhöfe sollen scheinbar alles tun, außer das, was ihr ureigenster Sinn und Zweck ist, nämlich Lebensmittel produzieren. Der Grund? Mit Großkonzernen, welche die Lebensmittel günstig für die Massen produzieren, können sie nicht konkurrieren und damit auch nicht davon leben. Die Politik hat deshalb bereits vor Jahren Nebenerwerbsmöglichkeiten geschaffen, um die Bauern am Hof zu halten. Dazu zählen touristische Aktivitäten wie Urlaub am Bauernhof oder verschiedene Betreuungsformen wie Kinder-, Senioren- und die Betreuung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, die unter den Fachbegriff „soziale Landwirtschaft“ fallen.
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Auskunft darüber, wie viele Anbieter mittlerweile im entsprechenden Verzeichnis eingetragen sind und welche Tätigkeit sie gemäß Artikel 4 ausüben, gibt die Antwort auf eine Landtagsanfrage, die Brigitte Foppa von den Grünen vor Kurzem eingereicht hat. Darin erklärt Landwirtschaftslandesrat Luis Walcher, dass aktuell 24 Betriebe in das Landesverzeichnis für die soziale Landwirtschaft eingetragen sind. Alle Betriebe haben ausschließlich für die Tätigkeit „Schule am Bauernhof – Lehrbauernhof“ angesucht. Die Meldung über den Tätigkeitsbeginn wird über die zuständige Gemeinde im Rahmen von „Organisation von Freizeit- und kulturellen Veranstaltungen“ eingereicht. Die Eintragung in das Landesverzeichnis erfolgt, nachdem diese Meldung auf Ansuchen der jeweiligen Betriebe erfolgt ist. „In den Jahren 2019 und 2020 haben keine Betriebe um die Eintragung in das Landesverzeichnis angesucht“, so Landesrat Walcher. Im Jahr 2021 waren es 13 Betriebe, davon ist ein Betrieb negativ bewertet worden. Im Jahr 2022 haben sieben Betriebe um die Eintragung in das Landesverzeichnis angesucht, auch hier erhielt ein Betrieb einen negativen Bescheid. Im vergangenen Jahr wurde ein Ansuchen gestellt und im laufenden Jahr 2024 bis zum heutigen Zeitpunkt waren es bereits fünf Betriebe. Im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 17. Mai 2021, Nr. 18 kann für die Tätigkeit „Lehrbauernhof“ auch um Fördermittel als Kostenbeteiligung durch die öffentliche Hand angesucht werden.
„Alle Betriebe, welche die Tätigkeit der sozialen Landwirtschaft im Sinne des Landesgesetzes Nr. 8/2018, i.g.F., ausüben, werden laufend innerhalb von drei Jahren von der zuständigen Landesfachkommission kontrolliert bzw. neu zertifiziert. Somit werden diese Betriebe laufend überwacht. Aufgrund dieser laufenden Überwachung war es somit bis zum heutigen Zeitpunkt nicht notwendig, Strafen auszustellen“, berichtet Landesrat Walcher abschließend.